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Iran: Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei „Frau Leben Freiheit“-Protesten müssen vor internationale Gerichte

16. September 2026
  • Neuer Amnesty-Bericht dokumentiert Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei der Niederschlagung der „Frau Leben Freiheit“-Proteste 2022
  • Amnesty International deckt Befehlskette auf und identifiziert 87 Funktionsträger, gegen die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt werden muss
  • Kurdische und belutschische Gemeinschaften wurden gezielt mit tödlicher Gewalt angegriffen und verfolgt
  • UN-Generalversammlung muss einen internationalen Strafjustizmechanismus schaffen

Vier Jahre nach Beginn der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung sind jene, die für die gewaltsame Niederschlagung der Proteste 2022 und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind, weiterhin Teil und Kontrolle des iranischen Repressionsapparats.

Der mehr als 1.000 Seiten umfassende Bericht „Architects of Atrocities: State Machinery Orchestrating Crimes Against Humanity in Iran's 2022 Woman Life Freedom Uprising“ dokumentiert Tötungen, Folter, Verschwindenlassen, Inhaftierung, Vergewaltigung und Verfolgung aus politischen, geschlechtsspezifischen, ethnischen und religiösen Gründen. Er deckt zudem die Befehlsketten hinter den tödlichen Einsätzen auf und nennt 87 Funktionsträger, gegen die strafrechtlich ermittelt werden sollte.

Amnesty International fordert die UN-Generalversammlung auf, umgehend einen internationalen Strafjustizmechanismus einzurichten. Er soll die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und weitere Gräueltaten verhindern, wie die Massaker an tausenden Protestierenden am 8. und 9. Jänner 2026.

Angesichts der andauernden Kampfhandlungen nach den völkerrechtswidrigen Angriffen der USA und Israels auf den Iran bekräftigt Amnesty International zugleich die Forderung nach einer dauerhaften Waffenruhe und nach unabhängigen Untersuchungen. Die UNO muss Verantwortung für Verstöße gegen die UN-Charta und das humanitäre Völkerrecht klären, einschließlich möglicher Kriegsverbrechen.

Die Beweislage lässt keinen Zweifel. Die iranischen Behörden haben Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, um die ‚Frau Leben Freiheit‘-Bewegung niederzuschlagen. Sie führten einen ausgedehnten und systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung, die Würde, Menschenrechte und grundlegenden politischen Wandel forderte.

Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International

„Getragen wird das von einer Architektur der Straflosigkeit, die in Verfassung, Gesetzen, Politik und Justiz angelegt ist. Das Ergebnis sind immer tödlichere Zyklen, zuletzt die Massaker an tausenden Protestierenden innerhalb von nur 48 Stunden am 8. und 9. Jänner 2026.“

Amnesty International lehnt Völkerrechtsverletzungen durch alle Seiten ab und weist jeden Versuch zurück, das Leid der Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Iran zur Rechtfertigung völkerrechtswidriger Angriffe zu instrumentalisieren. „Eine prinzipienfeste Antwort verlangt beides: keine Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und keine Hinnahme rechtswidriger Gewaltanwendung“, so Callamard.

Für den Bericht führte Amnesty International über Jahre hinweg Interviews mit 270 Personen, darunter Protestierende, ehemalige Inhaftierte, Angehörige, Augenzeug*innen, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und medizinisches Personal. Ausgewertet wurden zudem mehr als 2.000 Videos sowie umfangreiche Dokumente, darunter geleakte Behördenpapiere, Anklageschriften, Urteile und forensische Unterlagen. Amnesty International informierte den Obersten Führer des Iran, hohe Sicherheitsbeamte und die 87 genannten Personen über die Ergebnisse des Berichts. Bis zur Veröffentlichung gab es keine Antwort.

Staatliche Politik der tödlichen Gewalt

Der Bericht erscheint vier Jahre nach dem Tod von Jina Mahsa Amini. Sie starb in Gewahrsam der sogenannten Sittenpolizei, der die landesweiten Proteste auslöste. Er zeigt, wie die Behörden Sicherheitskräfte mit militärischen Schusswaffen und mit Schrotflinten mit Metallschrot ausstatteten und Befehle erteilten, die die rechtswidrige Tötung hunderter Protestierender und Passant*innen ermöglichten, darunter dutzende Kinder. Zu den dokumentierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen außerdem willkürliche Festnahmen, Verschwindenlassen sowie Folter oder andere Misshandlungen von tausenden Männern, Frauen und Kindern und die Verfolgung von Angehörigen der Opfer.

Neben dem Bericht veröffentlicht Amnesty International auch das Dokument „Lives Cut Brutally Short“ in dem sie den Tod von 377 Protestierenden und Passant*innen dokumentiert, darunter 56 Kinder, mit Fotos der Opfer und, wo vorhanden, Bildern ihrer Grabstätten.

Zwei Kräfte führten die tödlichen Einsätze an. Die Revolutionsgarden (IRGC) und die Polizei der Islamischen Republik (FARAJA) setzten jene staatliche Politik um, die über den Obersten Nationalen Sicherheitsrat, den Staatlichen Sicherheitsrat sowie die Sicherheitsräte der Provinzen und Bezirke festgelegt wurde. Sie feuerten wiederholt in Menschenmengen, verfolgten Flüchtende und erschossen unbewaffnete Menschen aus nächster Nähe, von denen keine Gefahr ausging.

Die im Bericht analysierten offiziellen Erklärungen und durchgesickerten Dokumente offenbaren die staatliche Politik, wie sie sich in Strategietreffen, verbindlichen Befehlen, Einsatzplänen, der Zuweisung von Geldern und Waffen sowie in Anweisungen für eine „entschlossene und harte“ Reaktion widerspiegelt. Ein durchgesickerter Befehl wies die Einsatzkräfte an, „gnadenlos zu reagieren und bis hin zur Tötung zu gehen“.

Die iranischen Behörden räumen bis heute lediglich 202 Todesfälle ein und machen dafür fälschlich nichtstaatliche Akteure, „Randalierer“ oder „bewaffnete Terroristen“ verantwortlich. Zugleich lobten hochrangige Funktionäre Sicherheitskräfte wiederholt und wiesen auf eine Fortsetzung der Einsätze hin.

87 Verantwortliche, von der Staatsspitze bis in die Bezirke
Auf Grundlage der detaillierten Dokumentation der beteiligten Sicherheitskräfte und einer eingehenden Analyse ihrer Befehlsketten hat Amnesty International 87 iranische Funktionsträger identifiziert, gegen die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich ermittelt werden muss. 

Die Liste umfasst 62 Kommandeure der Sicherheitskräfte, darunter 33 der Revolutionsgarden und 27 der Polizei, sowie 25 Funktionsträger des Innenministeriums, unter ihnen Gouverneure von Provinzen und Bezirken. Zehn Personen wirkten auf nationaler Ebene, 77 auf regionaler, Provinz- und Bezirksebene in den 17 untersuchten Bezirken der Provinzen Kurdistan, Kermanschah und West-Aserbaidschan.

Genannt werden unter anderem der verstorbene Oberste Führer und Oberbefehlshaber Ali Khamenei sowie der verstorbene Generalstabschef Mohammad Bagheri. Beide wurden im Februar 2026 bei Luftangriffen im Zuge des US-israelischen Militärangriffs getötet. Ebenfalls auf der Liste stehen der damalige Innenminister Ahmad Vahidi, heute Oberbefehlshaber der Revolutionsgarden, und der damalige Vizeinnenminister für Polizei und Sicherheit, Majid Mir Ahmadi.

Die meisten der Genannten sind weiterhin in Positionen, aus denen heraus sie neue tödliche Repression entfesseln können. Manche sind nach den Verbrechen von 2022 sogar aufgestiegen.

 

Kurdische und belutschische Gemeinschaften besonders betroffen

Protestierende aus den verfolgten belutschischen und kurdischen Gemeinschaften stellen 62 Prozent der dokumentierten Todesopfer, obwohl sie fünf beziehungsweise 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

In der Provinz Sistan und Belutschistan dokumentierte Amnesty International die Tötung von 106 Menschen, darunter 20 Kinder. Allein am 30. September 2022 wurden 87 Menschen getötet, als Sicherheitskräfte in Zahedan nach dem Freitagsgebet das Feuer eröffneten. Der Tag ist als „Blutiger Freitag“ bekannt.

In Kurdistan, Kermanschah und West-Aserbaidschan dokumentierte die Organisation die Tötung von 95 kurdischen Protestierenden und Passant*innen, darunter 13 Kinder. Die meisten wurden erschossen, andere zu Tode geprügelt, von Tränengasgranaten getroffen oder gezielt von Fahrzeugen der Sicherheitskräfte überfahren. In allen drei Provinzen kamen Präzisionsgewehre, Sturmgewehre, Maschinenpistolen und auf Pick-ups montierte schwere Maschinengewehre zum Einsatz.

Amnesty International kommt zu dem Schluss, dass -Tötungen und Folter an kurdischen und belutschischen Protestierenden mit diskriminierender Absicht aus politischen und ethnischen Gründen begangen wurden. Damit ist der Tatbestand der Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt.

Straflosigkeit mit System

Die Straflosigkeit für Verbrechen nach dem Völkerrecht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen ist im Iran systematisch und bewusst verankert. Die iranische Verfassung unterstellt die Justiz der direkten Kontrolle des Obersten Führers. Er ist zugleich Oberbefehlshaber der Sicherheitskräfte und ernennt den Chef der Justiz, der wiederum hohe Richter*innen und Staatsanwält*innen einsetzt. 

Verfahren zu schweren Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte landen vor Militärstaatsanwaltschaften und Militärgerichten, in denen Richter und Staatsanwälte selbst aus den Sicherheitskräften stammen können und sich routinemäßig auf Darstellungen genau jener Stellen stützen, die beschuldigt werden.

Ein Gesetz über den Schusswaffengebrauch der Streitkräfte erlaubt den Einsatz von Schusswaffen zur Auflösung von Protesten und stellt Staatsbedienstete weitgehend von zivil- und strafrechtlicher Haftung frei. Das Völkerrecht lässt Schusswaffen nur als letztes Mittel gegen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben zu.

„Appelle an die iranische Justiz sind realitätsfern, wenn diese Justiz selbst in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickt ist. Die Staatengemeinschaft muss jetzt internationale Wege zur Gerechtigkeit öffnen.“

Amnesty International ruft die Staaten dazu auf, beim UN-Sicherheitsrat eine Überweisung der Situation im Iran an die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs zu erwirken. Strafverfolgungsbehörden weltweit sollen auf Basis des Weltrechtsprinzips Ermittlungen gegen verantwortliche iranische Funktionsträger einleiten und bei ausreichender Beweislage Haftbefehle erlassen.

Hintergrund

Amnesty International veröffentlicht den Bericht zu einem Zeitpunkt, an dem Menschen im Iran an zwei Fronten von Verbrechen nach internationalem Recht bedroht sind: durch Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israels vom 28. Februar 2026 sowie durch die anhaltende Repression im Iran. Die Behörden nutzen die Kriegslage, um die Unterdrückung zu verschärfen, den öffentlichen Raum weiter zu militarisieren und politisch motivierte Hinrichtungen auszuweiten.

Seit Dezember 2017 dokumentiert Amnesty International bei wiederkehrenden Protestwellen im Iran ein Muster aus massenhaften rechtswidrigen Tötungen, Folter und Verschwindenlassen, zuletzt im Jänner 2026.

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