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Satiriker*innen und Kabarettist*innen in Österreich werden zunehmend mit Klagen überzogen. Dabei geht es selten ums Recht und fast immer ums Schweigen. Was bedeutet das für politische Satire in Österreich?
Von Antonio Prokscha
Die Satire-Plattform Die Tagespresse verschickte 2023 ein erfundenes Schreiben im FPÖ-Design an rund 500 Restaurants in Niederösterreich. Absender war angeblich eine Abteilung zur Förderung der „patriotischen Esskultur“. Beworben wurde eine „Wirtshausprämie“ für hohe Panierquoten, deutschsprachige Speisekarten und eine rot-weiß-rote Kinderkarte inklusive „Andreas-Hofer-Schnitzel“.
Was absurd klingt, lag wohl nahe genug an der politischen Realität, dass sich die FPÖ gezwungen sah, zu klagen. Der Vorwurf: Bewusste Täuschung, irreführende Veröffentlichung.
Das Verfahren zog sich durch mehrere Instanzen und endete mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Schreiben sei nicht ausreichend als Satire erkennbar gewesen. Die Tagespresse sollte insgesamt 100.000 Euro Schadensersatz zahlen, davon rund 60.000 für die Urteilsveröffentlichung in Printmedien.
Für Tagespresse-Mitgründer Fritz Jergitsch war das Urteil eine Überraschung:
Der OGH hat Satire, die vom Publikum nicht verstanden wird, aus dem geschützten Raum der Kunstfreiheit ausgeschlossen und damit die Freiheit der Kunst unbestreitbar beschnitten.
Fritz Jergitsch, Tagespresse-Mitgründer
Dabei ging es nicht nur um die Deutung von Satire, sondern auch um erhebliche Geldsummen, die einem von Abonnements finanzierten Medium wie der Tagespresse bedrohlich werden können. „Finanziell kamen wir mit einem blauen Auge davon“, so Jergitsch. Die FPÖ ließ die Frist zur Urteilsveröffentlichung verstreichen und es blieben rund 40.000 Euro Verfahrenskosten. „Auch das konnten wir stemmen, dank unserer loyalen Community“, sagt Jergitsch.
Die eigentliche Botschaft der Klage war für ihn von Anfang an unmissverständlich: „Dem blauen Triumphgeheul im Anschluss an das Urteil nach zu schließen, ging es der FPÖ natürlich auch darum, uns finanziell zu schaden. Uns schmerzen die Prozesskosten potenziell mehr als die mit Steuergeld finanzierte FPÖ.“
An der Arbeitsweise der Tagespresse habe das Verfahren nichts geändert. „Man kann in diesem Beruf nicht ständig über rechtliche Grenzen nachdenken“, so Jergitsch. Zumal es kaum klare Grenzen gebe, da grundsätzlich alles klagbar sei. Wer zu viel Angst vor Konsequenzen entwickle, kultiviere nur „eine Schere im Kopf“.
Ähnliches erlebte die Satirikerin Marina Lacković, besser bekannt unter ihrem Alias Malarina. Sie wurde vom suspendierten Ex-BVT-Beamten Egisto Ott verklagt, weil sie ihn in einem Facebook-Posting als „russischen Ex-Agenten“ bezeichnet hatte. „Ehrlich gesagt dachte ich zuerst, das Ganze sei ein Scam. Erst als ich Post vom Gericht bekommen habe, habe ich verstanden, dass es ernst ist“, so Lacković.
Ott klagte nicht nur Lacković, sondern auch Personen, die ihren Beitrag kommentiert oder geteilt hatten. „Es ist bei SLAPP-Klagen Usus, einfach mal darauf loszuklagen, und viele Menschen zahlen den Vergleich, um sich auf keiner Anklagebank wiederzufinden“, sagt Lacković. „Ich war schockiert darüber, wie drohend solche Anwaltsbriefe formuliert sind und wie eingeschüchtert man sich fühlt. Genau das will Egisto Ott auch erreichen: Einschüchterung.“
Um die Verfahrenskosten tragen zu können, startete Lacković einen Spendenaufruf. Dank der Unterstützung ihrer Fans konnte sie auch dem Mann helfen, der verurteilt wurde, weil er ihren Beitrag geteilt hatte. Otts Anwalt hatte den Prozess gegen ihn als „Versuchsballon“ für das Verfahren gegen sie selbst bezeichnet.
„Dass der Herr verurteilt wurde, wird mir für immer leidtun“, gesteht Lacković. „Natürlich macht das viel mit einem. Ich habe diesen Beruf ja nicht gewählt, um jemandem zu schaden – nicht Egisto Ott und schon gar keinem unschuldigen Menschen, der meine Beiträge teilt.“
Die Justiz behandle Kabarettist*innen aktuell wie „Schwerverbrecher“, so Lacković, „als würden wir uns wahllos Vorwürfe und Beleidigungen aus den Fingern ziehen und nicht das Zeitgeschehen kommentieren.“
Was auf dem Spiel steht, ist für Lacković größer als einzelne Witze: „Was Kabarett kann, ist, Information zu Infotainment zu machen und das Gefühl der Ohnmacht zu einem kollektiven Gefühl zu machen... Humor macht vieles aushaltbar, das sonst unerträglich wäre.“
Was die Tagespresse und Malarina erlebt haben, hat einen Namen: eine SLAPP-Klage, kurz für Strategic Lawsuit Against Public Participation. Es geht dabei nicht primär ums Obsiegen vor Gericht, sondern ums Zermürben – durch Anwaltskosten, monatelange Verfahren und psychischen Druck. Strukturell sind Kabarettist*innen und Satireplattformen, aber auch freie Journalist*innen oder Aktivist*innen im Nachteil gegenüber finanzkräftigen Kläger*innen.
In Österreich gibt es bislang keine spezifischen Regelungen gegen SLAPP-Klagen. Auch die im März 2024 verabschiedete EU-Anti-SLAPP-Richtlinie weist eine zentrale Lücke auf: Sie gilt nur für grenzüberschreitende Fälle im Zivilrecht und greift damit weder bei rein innerösterreichischen noch bei Straf- oder Verwaltungsverfahren, obwohl viele Fälle genau dort stattfinden. Österreich hat bis Mai 2026 Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
„Der Gerichtsweg wird immer öfter missbraucht, um Kritiker*innen einzuschüchtern. Es braucht daher dringend eine Reform in Österreich gegen SLAPP-Klagen. Die EU-Richtlinie enthält wichtige Schutzmaßnahmen, aber sie greift zu kurz“, erklärt Charlotte Deiss, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich.
Der Gerichtsweg wird immer öfter missbraucht, um Kritiker*innen einzuschüchtern. Es braucht daher dringend eine Reform in Österreich gegen SLAPP-Klagen. Die EU-Richtlinie enthält wichtige Schutzmaßnahmen, aber sie greift zu kurz.
Charlotte Deiss, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich
„Wenn wir offene Debatten nachhaltig schützen wollen, müssen die neuen Gesetze auch SLAPP-Klagen innerhalb von Österreich und bei Straf- oder Verwaltungsverfahren verhindern. Ansonsten läuft diese Richtlinie ins Leere.“
Einen klaren Trend hin zu Klagen gegen Satire sieht auch der Kabarettist Florian Scheuba. Er steht seit Jahrzehnten auf der Bühne, doch dass Politiker*innen gegen Satire klagen, sei ein neues Phänomen: „Früher galt Kabarettisten zu klagen als Mangel von Souveränität. Es war zum Beispiel bei Politikern eher verpönt, weil sie damit nicht nur Humorlosigkeit bewiesen haben, sondern auch ein Zeichen von Schwäche.“
„Heute scheint es Politiker n offenbar wert, den Souveränitätsverlust zu zeigen, was den Zweck von politischer Satire verkennt“, so Scheuba. „Kabarettisten zu verklagen, ist so, wie wenn man nach Besuch des Lachkabinetts im Wiener Wurstelprater die dortigen Spiegel wegen Bodyshaming verklagt.“
2022 wurde Scheuba selbst vom damaligen Leiter des Bundeskriminalamts wegen einer satirischen Kolumne im Standard geklagt. Er hatte dem BKA-Direktor „Arbeitsverweigerung“ in den Ermittlungen gegen HC Strache vorgeworfen. Dass es um Einschüchterung ging, wurde offen ausgesprochen: „Ein mit der Klägerseite befreundeter Anwalt hat ganz offen gesagt, es gehe darum, dem Scheuba das Maul zu stopfen‘“, berichtet er.
Der eigentliche juristische Schaden geht für Scheuba jedoch über seinen Fall hinaus. In dem Urteil gegen ihn sieht er einen Präzedenzfall, der die Rechtsprechung selbst verschiebt: Bisher galt, dass bei mehrdeutigen Äußerungen nicht die maximal negative Auslegung herangezogen werden darf – also im Zweifel für den*die Angeklagte*n. „Das war bislang anerkannte Rechtsprechung in Österreich, und das wurde mit meinem Urteil auf einmal umgedreht.“
Sollte dieses Urteil Bestand haben, könnte künftig jede Kritik an Beamt*innen so ausgelegt werden, als würde ihnen Amtsmissbrauch oder eine Verletzung der Dienstpflicht unterstellt. „Das betrifft dann längst nicht mehr nur Kabarettisten, sondern alle Menschen, die Kritik an Beamten äußern“, sagt Scheuba.
Scheuba plädiert vor diesem Hintergrund klar dafür, nicht zurückzuweichen: „Das Ziel ist oft die Einschüchterung. Und wenn man sich einschüchtern lässt, dann haben die gewonnen, die einschüchtern. Dagegenhalten ist, glaube ich, tatsächlich so etwas wie Bürgerpflicht.“
Antonio Prokscha ist Teil der Amnesty Redaktion.

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