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Nach Australien, Frankreich und Großbritannien kündigte nun auch Österreich ein Social Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren an. Am 21. September 2026 endet die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf. Für Amnesty International Österreich ist ein Social Media-Verbot für unter-14-Jährige aber die falsche Lösung, um Kinder vor schädlichen Funktionen auf sozialen Medien zu schützen. Statt auf wirkungslose „quick fix“-Maßnahmen zu setzen, braucht es strengere Regulierungen von Social Media-Konzernen, damit sie ihre schädlichen Funktionen ändern. Eine Zugangssperre für unter-14-Jährige würde die Rechte dieser Kinder unverhältnismäßig einschränken und wäre somit menschenrechtswidrig. Amnesty International warnt zudem vor einem hohen Risiko für die Privatsphäre aller User*innen und einem „chilling effect” für die Meinungsäußerungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Alle Kinder müssen zweifellos vor schädlichen Funktionen sozialer Medien geschützt werden. Doch ein Verbot des Zugangs für Kinder unter 14 Jahren greift aus Sicht der Menschenrechtsorganisation zu kurz und ist unverhältnismäßig. Statt Kinder aus digitalen Räumen auszuschließen, braucht es verbindliche Regeln, die Plattformbetreiber dazu verpflichten, ihre Angebote sicher und kinderrechtskonform zu gestalten. Die schädlichen Mechanismen werden durch ein Verbot nicht behoben.
Die Diagnose ist richtig, die Behandlung aber falsch. Es steht außer Frage, dass Kinder auf sozialen Medien ernsthaften Gefahren ausgesetzt sind. Doch Kinder müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich sicher auf Social Media-Plattformen zu bewegen. Soziale Medien sind ein Raum für freie Meinungsäußerung und Informationen und wichtig für die Wahrnehmung ihrer Rechte. Kindern unter 14 den Zugang zu sozialen Medien zu verbieten, ist nicht die Lösung. Es liegt in der Verantwortung der Technologieunternehmen, die in Social Media-Plattformen eingebauten, süchtig machenden und manipulativen Mechanismen zu überarbeiten, um die Rechte und die Sicherheit von Kindern und schlussendlich uns allen zu wahren.
Charlotte Deiss, Expertin für Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit bei Amnesty International Österreich
„Die europäischen Regierungen müssen Druck auf die Social Media-Plattformen ausüben, damit diese nicht länger den Profit über die Privatsphäre und das Kindeswohl der User*innen stellen. Wir müssen den Weg zu einer digital sicheren Gesellschaft ebnen und dabei auf Regulierung als eines der uns zur Verfügung stehenden Instrumente setzen“, so Charlotte Deiss weiter.
Viele Kinder werden zudem zweifellos Wege finden, das Verbot zu umgehen. In Australien beispielsweise, wo seit Jänner 2026 ein Social Media-Verbot für unter 16-Jährige gilt, sind zwei Drittel nach wie vor in Sozialen Medien aktiv. Ein Verbot bedeutet daher lediglich, dass Kinder weiterhin denselben Gefahren ausgesetzt sind, allerdings im Verborgenen, wodurch ein noch größeres Risiko besteht. Ein Verbot mittels Altersverifikation greift auch deshalb zu kurz, weil es über 14-Jährige nicht schützt.
Darüber hinaus stellen Soziale Medien einen Ort der Vernetzung dar. Mit einem Social Media-Verbot droht der Ausschluss marginalisierter Gruppen, beispielsweise von LGBTQIA+ Kindern. Dabei sind es gerade marginalisierte Gruppen, die in Sozialen Medien Unterstützung finden und Gemeinschaften bilden.
Nicht übersehen werden sollte außerdem, dass eine wirksame Umsetzung der Altersverifikation alle Menschen betrifft und nicht nur Kinder unter 14 Jahren. Alle User*innen müssten zukünftig ihre personenbezogenen Daten angeben, um nachzuweisen, dass sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Das stellt ein hohes Risiko für deren Privatsphäre dar, da die meisten Systeme ernsthafte Datenschutzbedenken aufweisen.
So soll eine eigene App der EU zur Altersverifikation innerhalb von nur zwei Minuten gehackt worden sein. Zudem ist bekannt geworden, dass weitere Anbieter von Identitätsprüfung mit Datenlecks von Millionen von User*innen und Identitätsdiebstahl konfrontiert waren.
Wenn der Schutz von personenbezogenen Daten nicht ausreichend gegeben ist, kann das Menschen davor abschrecken, sich einer Altersverifikation zu unterziehen und auf sozialen Medien aktiv zu sein (sog. chilling effect). Besonders problematisch ist das, wenn Journalist*innen, Aktivist*innen und andere betroffen sind, die sich kritisch zu öffentlichen Belangen äußern, und sich dadurch zurückziehen. Eine Folge davon wäre, dass sie dadurch ihren Zugang zu Informationen und Möglichkeiten sich zu vernetzen oder zu organisieren, einschränken. Dabei handelt es sich um Handlungen, die durch die Meinungsäußerungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit geschützt sind.
Amnesty International Österreich fordert daher, dringend die Regulierung schädlicher Designs von Social Media-Plattformen zu priorisieren und sich auf EU-Ebene für eine einheitliche Lösung einzusetzen. Entsprechende Gesetze könnten auf dem bisher unverbindlichen Leitfaden zu Art. 28 Digital Services Act (DSA) aufbauen. Dieser schlägt beispielsweise bereits die standardmäßige Deaktivierung von Funktionen, die zu übermäßiger Nutzung beitragen und die automatische Einstellung von Kinder-Konten auf privat, vor. Zudem sollen Social Media-Unternehmen künftig beweisen müssen, dass sie sicher sind, bevor sie Zugang zum Markt bekommen. So wie es auch bei jedem anderen Produkt üblich ist.
Den Zugang für Kinder zu sozialen Medien zu verbieten, löst das Problem nicht. Vielmehr ermöglicht es Plattformen, an ihren schädlichen Funktionen festzuhalten und gefährdet die Rechte aller Kinder und aller erwachsenen User*innen. Es ist weitaus wirksamer, die schädlichen Designentscheidungen der Plattformen strenger zu regulieren. Dies würde tatsächlich zum Schutz der Kinder – und letztlich aller – auf Sozialen Medien beitragen.
Die Bundesregierung hat sich im Juli 2026 auf ein Social Media-Verbot für unter-14-Jährige geeinigt. Durch Anpassungen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) soll festgelegt werden, dass Nutzer*innen ihr Alter für diese Plattformen nachweisen müssen. Die EU-Kommission prüft derzeit verschiedene Ansätze – darunter ein mögliches Mindestalter sowie strengere gesetzliche Vorgaben.