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Amnesty International Österreich und Behindertenrat fordern armutsfeste Sozialhilfe-Regelung für Menschen mit Behinderungen

27. April 2026

Anlässlich der aktuellen Verhandlungen zur Sozialhilfe-Reform warnen Amnesty International Österreich und der Österreichische Behindertenrat vor einer Verschlechterung u.a. für Menschen mit Behinderungen. Laut Statistik Austria sind bereits jetzt mehr als ein Fünftel der in Österreich lebenden Menschen mit Behinderungen armuts- und ausgrenzungsgefährdet.

Amnesty Österreich bemängelt überbordende Hürden für Menschen mit Behinderungen

Einen massiven Missstand stellt aktuell die Tatsache dar, dass Menschen mit Behinderungen, die als selbsterhaltungsunfähig eingestuft sind, oftmals zunächst ihre eigenen Eltern auf Unterhalt klagen müssen, bevor sie Zugang zu Sozialhilfe erhalten können – selbst, wenn sie längst volljährig sind. Das schafft eine Abhängigkeitsdynamik zwischen Erwachsenen mit Behinderungen und ihren Eltern und kann Armut innerhalb der Familie weiter verfestigen.

Alle Menschen sollten die Chance haben, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen ihre eigenen Eltern auf Unterhalt klagen müssen, verunmöglicht das. Die aktuelle Situation ist menschenrechtlich höchst problematisch. Jetzt hat die Regierungskoalition die Möglichkeit, die Sozialhilfe endlich so neuzugestalten, dass sie menschenrechtskonform ist. Diese Chance muss sie nutzen!

Ronya Alev, Expertin für soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International Österreich

Amnesty International Österreich fordert im Rahmen der Neugestaltung der Sozialhilfe die Wiedereinführung von Mindeststandards und fordert von Verschlechterungen abzusehen, die insbesondere Menschen mit Behinderungen treffen würden. Weiters empfiehlt die Organisation die breite Einbindung von Expert*innen und betroffenen Menschen in die aktuellen Verhandlungen, um das letzte soziale Auffangnetz bestmöglich auszugestalten.

Behindertenrat fordert konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Viele Menschen mit Behinderungen leben aktuell mit einem hohen Armutsrisiko. Bei einer Reform der Sozialhilfe darf diese Situation nicht verschärft werden, sondern muss die soziale Absicherung von Menschen mit Behinderungen endlich durch eine österreichweit einheitliche, armutsfeste Regelung gewährleistet werden.

Manuela Lanzinger, Vize-Präsidentin des Österreichischen Behindertenrats

Der Behindertenrat verweist zudem auf die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Artikel 28 verpflichtet Österreich, einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und wirksame Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu setzen.

Um dies zu erreichen, fordert der Österreichische Behindertenrat, volljährige Menschen mit Behinderungen als eigene Bedarfsgemeinschaft zu behandeln, auch wenn sie gemeinsam mit anderen in einem Haushalt leben. Zudem sind Menschen mit Behinderungen ab 25 Jahren von der Verpflichtung, Unterhalt geltend zu machen, auszunehmen. Auch der Vermögensfreibetrag ist zu erhöhen. Darüber hinaus fordert der Behindertenrat, die erhöhte Familienbeihilfe sowie andere zweckgebundene Geld- oder Sachleistungen, die der Deckung behinderungsbedingter Mehrbedarfe dienen, nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen. Der Zuschlag zur Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen ist bedarfsgerecht zu erhöhen.

"Es darf nicht sein, dass eine Behinderung gleichzeitig ein Leben in Armut bedeutet. Es ist die staatliche Pflicht, Armut zu lindern und Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen”, betonen Amnesty International und der Österreichische Behindertenrat unisono.

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