Aktion vor dem Bundeskanzleramt "Das Private ist Politisch" © Amnesty International Österreich
Aktion vor dem Bundeskanzleramt "Das Private ist Politisch" © Amnesty International Österreich
Blog

Viele Männer gehen davon aus, dass ihnen andere Körper zustehen: Nur Ja heißt Ja

10. Juni 2026 | Von Carla Nicolini

Nur Ja heißt Ja. Und nur dann können sexuelle Interaktionen einvernehmlich sein. Da sollte es keinen weiteren Redebedarf geben, oder? Dass viele das Konsensprinzip nicht so selbstverständlich nehmen, wurde mir einmal mehr klar, als ich für die Kampagne „Nur Ja heißt Ja“ auf der Mariahilfer Straße einen Infotisch betreut habe. Dabei habe ich versucht, mit Personen über das Thema ins Gespräch zu kommen und sie zu motivieren, unsere Petition zu unterschreiben.

Auffällig war, dass Personen, die ich als weiblich gelesen habe, oft sehr positiv reagierten, sobald sie gehört haben, dass es uns ums Konsensprinzip im Sexualstrafrecht geht. Viele haben die Petition unterschrieben und sagten Dinge wie: „Auf jeden Fall“, „Endlich“ oder „Ja, Zeit wird's“.

Meine Erfahrung war jedoch eine ganz andere, wenn ich Personen angesprochen habe, die ich als männlich gelesen habe. Nur ein Bruchteil derjenigen, die sich auf ein Gespräch eingelassen hatten und bereits wussten, dass es um „Nur Ja heißt Ja“ geht, entschied sich dazu, sich mit ihrer Unterschrift für ein Konsensprinzip auszusprechen.

Foto Carla Blogbeitrag
Carla Nicolini

Netzwerk Frauenrechte, Amnesty International Österreich

Carla Nicolini

Netzwerk Frauenrechte, Amnesty International Österreich

Carla Nicolini ist Teil des Netzwerks Frauenrechte von Amnesty International. Sie setzt sich besonders gegen geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt ein.

Ich glaube, wir alle wissen, dass es viel zu viele Männer gibt, die tagtäglich die Grenzen anderer Menschen überschreiten. Dass es viel zu viele Männer gibt, die sexuell übergriffig sind. Dass es viel zu viele Männer gibt, die vergewaltigen.

Carla Nicolini, Frauenrechtsnetzwerk Amnesty International

Aber wir sehen sie nicht, weil die meisten nicht verurteilt werden. Sie sind einfach unter uns. Sie sitzen mit uns im Büro oder im Bus, gehen mit uns zur Uni. Sie sind Väter, Ehemänner, Politiker, Maschinenbauer, Gärtner oder Männer, denen ich samstags auf der Mariahilferstraße begegne, wenn wir über das Konsensprinzip sprechen möchten.

Nachdem ich das in einem Gespräch mit einem Mann erwähnt hatte, erklärte er mir, diese Zahlen seien nur deshalb so hoch, weil „heute ja alles als Gewalt zähle“. Dabei richtete er seinen Blick auf meine Brust und hielt ihn dort, während er weiter ausführte: „Ist das jetzt schon Gewalt, nur weil ich hier etwas länger hinschaue?“

„Hören Sie bitte auf und gehen Sie weiter“, sagte ich zu ihm, woraufhin er verwundert fragte: „Wieso?“

Ja, jemanden auf die Brust starren oder jemanden vergewaltigen ist nicht das gleiche Maß an Gewalt - und das ist auch allen klar. Klar war diesem Mann – und vielen anderen – nicht, dass es bereits bei Belästigungen beginnt.

Dieses Beispiel zeigt, dass Männer einmal grundsätzlich davon ausgehen, dass ihnen die Körper von anderen Personen zustehen. Dass es ihnen zusteht, sie zu kommentieren, sie anzufassen, sie sich anzueignen. Und OH! müssen wir nicht dankbar sein, dass manche von ihnen gelernt haben, dass ihnen das Objekt Frau nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Nein, sie haben doch eh schon gelernt, wenn die Frau sich wehrt und schreit, dann muss er aufhören, und das macht er auch manchmal, wenn sie es deutlich genug zeigt. Das ist es nämlich auch, was die österreichische Gesetzgebung vorgibt. 

Ein Nein allein reicht in Österreich nicht aus, damit eine Tat als Vergewaltigung gilt. Die Person muss sich wehren und schreien. Ihr muss Gewalt angetan werden, damit es rechtlich eine Vergewaltigung ist.

Carla Nicolini, Frauenrechtsnetzwerk Amnesty International

Wir haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung, und die derzeitige Regelung im Sexualstraftrecht schützt das nicht ausreichend!

Menschen in bedrohlichen Situationen können nicht immer Nein sagen oder sich wehren. Einige erstarren, weil sie überwältigt sind. Andere sagen sogar Nein, können sich aber körperlich nicht wehren, wenn der Täter sich ihren Körper aneignet.

Und es gibt noch viele weitere Situationen in denen Personen nicht einverstanden sind mit dem Sex, und auch nicht eingewilligt haben.

Die einzige Möglichkeit, sicherzustellen, dass Täter für jede übergriffige Handlung, die ohne Zustimmung passiert, verantwortet werden können, ist ein Konsensprinzip im Sexualstrafrecht.

Carla Nicolini, Frauenrechtsnetzwerk Amnesty International

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