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Urgent Action

„Allah ist lesbisch“: Dieser Spruch brachte ihr 30 Monate Gefängnis

„Schädigung des Islams“: So lautete die Anklage gegen Ibtissame Lachgar, auch Betty genannt. Sie trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Allah ist lesbisch“. Dafür wurde sie verhaftet und zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Betty ist schwerkrank und braucht dringend eine Operation. Die marokkanischen Behörden müssen sie sofort freilassen!

Betty ist Aktivistin und setzt sich seit Jahren für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, queeren, intergeschlechtlichen, agendered und asexuellen Menschen (LGBTQIA+) in Marokko ein.

Am 31. Juli 2025 postete sie auf X (ehemals Twitter) ein Foto von sich mit einem schwarzen T-Shirt mit der Aufschrift „Allah ist lesbisch“. In der Bildunterschrift äußerte sich Betty kritisch über den Islam und andere Religionen. Sie bezeichnete sie als Systeme, die patriarchale und frauenfeindliche Strukturen aufrechterhalten.

Der Post ging viral. Bald darauf erhielt Betty Vergewaltigungs- und Morddrohungen. In einer Online-Kampagne wurde ihre Festnahme gefordert. Am 10. August 2025 verhaftete die Polizei Betty in der Hauptstadt Rabat. Das Gericht verurteilte sie wegen „Schädigung des Islam“ zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. 

Betty leidet an einer schweren Krebserkrankung und braucht dringend eine Operation. Wenn sie diese nicht bald erhält, wird sie ihren linken Arm nicht mehr verwenden können! Doch die Behörden haben bereits mehrere Anträge auf eine vorläufige Freilassung aus medizinischen Gründen abgelehnt.

Wie kann ein T-Shirt mit einem queeren Statement ein Verbrechen sein? Freie Meinungsäußerung ist ein Menschenrecht!

Jetzt unterschreiben

Dieser Appell richtet sich an den Premierminister Aziz Akhannouch via die marokkanische Botschaft.

Am 31. Juli 2025 postete Ibtissame „Betty“ Lachgar auf X ein Foto von sich mit einem schwarzen T-Shirt mit der Aufschrift „Allah ist lesbisch“. In der Bildunterschrift äußerte sie sich kritisch über den Islam und andere Religionen und bezeichnete sie als Systeme, die patriarchale und frauenfeindliche Strukturen stärken.

Kurz nachdem der Post viral ging, berichtete Betty, dass sie schikaniert wurde und Vergewaltigungs- und Morddrohungen erhielt. In einer Online-Kampagne wurde zudem ihre Festnahme gefordert. Am 10. August 2025 nahm die Polizei Betty in Rabat fest. Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass sie zu Ermittlungszwecken in Polizeigewahrsam genommen worden sei. Anschließend klagte ein Gericht erster Instanz in Rabat sie wegen „Verunglimpfung des Islam“ an und nahm sie in Untersuchungshaft. Ihre Anwält*innen beantragten ihre vorläufige Freilassung bis zur Gerichtsverhandlung, doch die Behörden lehnten dies ab und behielten sie in Haft.

Am 3. September 2025 befand das erstinstanzliche Gericht in Rabat Betty gemäß Artikel 267-5 des marokkanischen Strafgesetzbuchs für schuldig. Sie wurde zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 marokkanischen Dirham (umgerechnet über 4.600 Euro) verurteilt. Am 8. Oktober 2025 bestätigte das Berufungsgericht in Rabat den Schuldspruch und die verhängte Strafe.

Der Inhalt von Bettys Beitrag auf X, der von einigen Personen als beleidigend empfunden werden könnte, fällt nach internationalen Menschenrechtsnormen unter das geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Einschränkung dieses Rechts ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. wenn es sich um eine Aufstachelung zur Gewalt handelt. In diesem Fall verstoßen Strafverfolgung und Verurteilung jedoch gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Marokkos.

Die Anklage, Verurteilung und andauernde Inhaftierung von Betty Lachgar verletzen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, das durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt ist. Sie ist allein wegen der friedlichen Äußerung ihrer Ansichten in Haft. Damit werden ihre abweichenden Meinungen, ihr feministischer Aktivismus und ihr Einsatz für LGBTQIA+ Rechte willkürlich eingeschränkt.

Große Sorge um Gesundheit

Betty hatte eine schwere Krebserkrankung und muss mit dem Verlust der Funktionalität ihres linken Arms und weiteren schweren gesundheitlichen Komplikationen rechnen, wenn sie nicht die dringend benötigte medizinische Versorgung erhält. Die Behörden haben jedoch bereits mehrere Anträge auf eine vorläufige Freilassung aus medizinischen Gründen abgelehnt.

Sie benötigt dringend eine Operation, die in Marokko nicht durchgeführt wird. Betty lebte in Frankreich und war dort in Behandlung, bis sie bei einem Besuch in Marokko im August festgenommen wurde. Die Behörden haben jedoch mehrere Anträge auf eine vorläufige Freilassung aus medizinischen Gründen abgelehnt, obwohl die Berichte der Ärzt*innen den Schweregrad ihres Zustands dokumentieren.

Betty Lachgar ist derzeit im Gefängnis von El Arjat in der Nähe von Rabat inhaftiert. Sie ist allein in einer Zelle untergebracht, darf keinen Kontakt zu den anderen Gefangenen haben und nicht zur gleichen Zeit wie die anderen auf den Hof gehen. Ihr Rechtsbeistand erklärte gegenüber Amnesty, dass Betty unter dieser Isolation psychisch und physisch leidet, da sie aufgrund ihres Gesundheitszustands Hilfe bei alltäglichen Handgriffen benötigt.

Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerung in Marokko

Die Verurteilung von Ibtissame „Betty“ Lachgar ist Teil eines umfassenderen Musters, bei dem Artikel 267-5 zur Kriminalisierung friedlicher Religionskritik verwendet wird. Marokko verstößt mit der Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerungen gegen seine Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsnormen, darunter z. B.  Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat festgestellt, dass, außer in seltenen Fällen, „Verbote von Äußerungen der Missachtung einer Religion oder eines anderen Glaubenssystems, einschließlich Blasphemiegesetze, mit dem Pakt unvereinbar sind“. 

MUSTERBRIEF

APPELLE AN

Head of Government 
Aziz Akhannouch
Palais Royal Touarga
Rabat 10070
MAROKKO
Fax: +212 53 7771010
X: @ChefGov_m

KOPIEN AN

Botschaft des Königreiches Marokko
Hasenauerstrasse 57
1180 Wien
Fax: (+43 / 1) 586 76 67
E-Mail: morocco.vienna@maec.gov.ma

ANMERKUNGEN

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, Ibtissame Lachgar unverzüglich freizulassen und ihre Verurteilung aufzuheben, die einzig und allein darauf zurückzuführen ist, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.
  • Bis zu ihrer Freilassung müssen die Behörden für eine angemessene medizinische Versorgung sorgen, die sie dringend benötigt.

INHALT

Your Excellency,

I write to you to express my grave concern over the unjust imprisonment of feminist activist Ibtissame “Betty” Lachgar who has been in arbitrary detention since 10 August 2025 simply for exercising her right to freedom of expression.

On 3 September 2025, the Rabat First-Instance Court found Ibtissame Lachgar guilty under Article 267-5 of the Moroccan Penal Code, which criminalizes “intentional insult to Islam or sacred symbols” via publications, including online. She was sentenced to two and a half years’ imprisonment and a fine of 50,000 dirhams (approximately 5500 USD). On 8 October 2025, the Rabat Court of Appeal upheld the conviction and sentence.

She was arrested, placed in detention and prosecuted after she posted a photo of herself on social media wearing a black T-shirt reading “Allah is lesbian”. In the accompanying caption, she wrote critical remarks about Islam and other religions. This contents of this post, which some individuals may find offensive, is protected expression under international human rights law which allows for the prohibition of expression only in very limited circumstances such as when it amounts to incitement to violence. This prosecution and conviction are contrary to Morocco’s obligations under human rights law.

Ibtissame Lachgar is a cancer survivor and faces serious health complications, including a risk of losing the use of her left arm if she does not receive the urgent healthcare needed. Nonetheless, authorities denied multiple requests for her provisional release on medical grounds.

The charges, conviction, and ongoing detention of Ibtissame Lachgar violate her right to freedom of expression, protected under international human rights law. Her imprisonment for peacefully expressing her views constitutes an arbitrary restriction on dissent and feminist and LGBTI rights activism.

I urge you to immediately release Ibtissame Lachgar, quash her sentence and conviction which stem solely from her exercise of the right to freedom of expression. Pending her release, authorities must provide her with adequate healthcare that she urgently requires.

Yours sincerely

MUSTERBRIEF

APPELLE AN

Head of Government 
Aziz Akhannouch
Palais Royal Touarga
Rabat 10070
MAROKKO
Fax: +212 53 7771010
X: @ChefGov_m

KOPIEN AN

Botschaft des Königreiches Marokko
Hasenauerstrasse 57
1180 Wien
Fax: (+43 / 1) 586 76 67
E-Mail: morocco.vienna@maec.gov.ma

ANMERKUNGEN

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, Ibtissame Lachgar unverzüglich freizulassen und ihre Verurteilung aufzuheben, die einzig und allein darauf zurückzuführen ist, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.
  • Bis zu ihrer Freilassung müssen die Behörden für eine angemessene medizinische Versorgung sorgen, die sie dringend benötigt.

INHALT

Your Excellency,

I write to you to express my grave concern over the unjust imprisonment of feminist activist Ibtissame “Betty” Lachgar who has been in arbitrary detention since 10 August 2025 simply for exercising her right to freedom of expression.

On 3 September 2025, the Rabat First-Instance Court found Ibtissame Lachgar guilty under Article 267-5 of the Moroccan Penal Code, which criminalizes “intentional insult to Islam or sacred symbols” via publications, including online. She was sentenced to two and a half years’ imprisonment and a fine of 50,000 dirhams (approximately 5500 USD). On 8 October 2025, the Rabat Court of Appeal upheld the conviction and sentence.

She was arrested, placed in detention and prosecuted after she posted a photo of herself on social media wearing a black T-shirt reading “Allah is lesbian”. In the accompanying caption, she wrote critical remarks about Islam and other religions. This contents of this post, which some individuals may find offensive, is protected expression under international human rights law which allows for the prohibition of expression only in very limited circumstances such as when it amounts to incitement to violence. This prosecution and conviction are contrary to Morocco’s obligations under human rights law.

Ibtissame Lachgar is a cancer survivor and faces serious health complications, including a risk of losing the use of her left arm if she does not receive the urgent healthcare needed. Nonetheless, authorities denied multiple requests for her provisional release on medical grounds.

The charges, conviction, and ongoing detention of Ibtissame Lachgar violate her right to freedom of expression, protected under international human rights law. Her imprisonment for peacefully expressing her views constitutes an arbitrary restriction on dissent and feminist and LGBTI rights activism.

I urge you to immediately release Ibtissame Lachgar, quash her sentence and conviction which stem solely from her exercise of the right to freedom of expression. Pending her release, authorities must provide her with adequate healthcare that she urgently requires.

Yours sincerely

Fordere Freiheit für Betty!

Anrede