© Amnesty International
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Griechenland: Illegale Rückschiebungen von syrischen Flüchtlingen

28. Oktober 2016

Zehn Flüchtlinge trotz laufendem Asylverfahren in die Türkei zurückgeschickt

Die Abschiebung von zehn syrischen Flüchtlingen von Griechenland in die Türkei - ohne Rücksicht auf ihre Asylanträge - ist ein unverantwortlicher Schritt, der die Sicherheit der betroffenen Menschen rücksichtslos missachtet.

Nach Angaben von Amnesty International bestand die Gruppe aus sechs Erwachsenen, die mit ihren vier kleinen Kindern reisten. Die Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen (UNHCR) sagte, dass ihre Asylanträge nicht berücksichtigt worden wären und ihre Rückschiebung somit illegal sei.

Wenn diese Flüchtlinge ohne Berücksichtigung ihres Asylantrags in die Türkei zurückgeschickt wurden, dann ist dies zweifellos eine Fall von illegaler Abschiebung (Refoulement) und somit eine Verletzung der internationalen Verpflichtungen Griechenlands. Und es missachtet das Recht auf Schutz dieser ganzen Gruppe.

Giorgos Kosmopoulos, Experte für die Rechte von Migranten in Europa.

"Das Treffen der Staats- und Regierungschefs in Brüssel setzt Griechenland einem enormen Druck aus, Rückschiebungen in die Türkei zu beschleunigen. Nichts desto trotz muß  Griechenland seiner Verpflichtung, die Anträge von Flüchtlingen und Asylsuchenden vollständig und individuell zu prüfen, nachkommen.

Hintergrund

  • Nach Angaben des UNHCR kam am 14. Oktober eine Gruppe von 91 Personen auf der Insel Milos an. Die Gruppe wurde in ein Aufnahmezentrum auf die Insel Leros verlegt, wo sie den zuständigen Behörden offiziell die Absicht bekundeten, in Griechenland um Asyl anzusuchen. Die Gruppe bestand aus 10 syrischen Staatsangehörigen, die nach Kos verlegt und anschließend nach Adana in der Türkei geflogen wurden, ohne Rücksicht auf ihre Asylanträge und ohne entsprechende Verfahrensgarantien.
  • Ein Anwalt auf der Insel Leros sagte zu Amnesty International, dass ihm der Zugang zu dieser Gruppe verweigert worden war. Am 19. Oktober ging er zur Polizeistation von Agia Marina und wollte über die Gründe und den Zweck der Haft informiert werden. Außerdem wollte er die 10 Inhaftierten sehen. Die Polizei sagte ihm, sie hätten mündliche Befehle, die Gruppe auf die Insel Kos zu bringen und verweigerte ihm den Zugang und die Informationen.
  • Nach Angaben der griechischen Polizei wurden am 20. Oktober 14 syrische Staatsangehörige nach den Richtlinien des EU-Türkei-Abkommens von der Insel Kos nach Adana zurückgeschickt. Die Polizei sagte, zehn von ihnen hätten keinen Asylantrag gestellt und vier ihre Asylanträge zurückgezogen.