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Armenien/Aserbaidschan: Einsatz verbotener Streubomben

6. Oktober 2020

Amnesty International fordert Schutz der Zivilbevölkerung

Im eskalierenden Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan in der Region Bergkarabach sind verbotene Streubomben eingesetzt worden. Das bestätigen Recherchen von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation ruft die Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und dem Schutz der Zivilbevölkerung Vorrang zu geben.

Angriffe mit Streubomben auf Wohngebiete sind absolut entsetzlich und inakzeptabel. Angesichts der weiteren Eskalation der Kämpfe müssen die Menschen geschützt werden. Zivilist*innen dürfen nicht absichtlich ins Visier genommen oder rücksichtslos gefährdet werden!

Denis Krivosheev, amtierender Leiter für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International

„Der Einsatz von Streubomben ist nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen verboten. Ihr Einsatz bei Angriffen auf zivile Gebiete ist besonders gefährlich und wird nur zu weiteren Toten und Verletzten führen“, sagt Denis Krivosheev, amtierender Leiter für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International.

Am Wochenende wurde von den De-facto-Behörden der Region Filmmaterial veröffentlicht, das den Einsatz von Streumunition in der Stadt Stepanakert, der Hauptstadt Berg-Karabachs, zeigt. Sie berichteten auch über eine nicht identifizierte Anzahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung nach weiterem Beschuss in Stepanakert und der Stadt Schuschi.

Expert*innen des Krisenreaktionsteams von Amnesty International konnten den Standort des Filmmaterials bis zu den Wohngebieten von Stepanakert zurückverfolgen und identifizierten israelische Streumunition des Typs M095 DPICM, die vermutlich von aserbaidschanischen Streitkräften abgefeuert wurde.

Streubomben

Streubomben sind sogenannte unterschiedslos wirkende Waffen: Sie verstreuen Hunderte von kleinen Bomben, die man als Submunition oder „Bomblets“ bezeichnet, über ein weites Gebiet. Der Einsatz dieser Bomben verstößt gegen das Verbot des wahllosen Angriffs, da die zahlreichen freigesetzten Bomblets ein weites Gebiet abdecken und eine Gefahr für alle darstellen, die mit der nicht explodierten Munition in Berührung kommen. Es wird geschätzt, dass zwischen 5 und 20 Prozent der Submunition nicht explodiert. Sie stellen damit eine ähnliche Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar wie Antipersonenminen.

Streubomben können die Zivilbevölkerung noch Jahre nach ihrem Einsatz Leid zufügen, sie sind international durch eine von mehr als 100 Staaten ratifizierte Konvention verboten. Amnesty International fordert sowohl Armenien als auch Aserbaidschan auf, dem Übereinkommen über Streumunition beizutreten.

Hintergrund

Am 27. September brachen schwere Kämpfe zwischen Aserbaidschan und Armenien und den von Armenien unterstützten Streitkräften in der abtrünnigen aserbaidschanischen Region Bergkarabach aus. In den letzten Tagen haben sich beide am Konflikt beteiligten Seiten Artillerie und Raketenfeuer beschossen.

Aserbaidschan berichtete, dass die armenischen Streitkräfte zivile Gebiete in Ganja, der zweitgrößten Stadt des Landes, sowie andere Städte angegriffen haben. Expert*innen von Amnesty International haben zwar bestätigt, dass die armenischen Streitkräfte offenbar 300-mm-Raketenartilleriesysteme vom Typ Smerch eingesetzt haben, aber die von der aserbaidschanischen Seite vorliegenden Foto- und Videobelege erlauben noch keine schlüssige Analyse ihrer spezifischen Ziele und auch nicht, ob die Raketensprengköpfe Streumunition enthielten.