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Strafvollzug am Limit: Amnesty fordert nach Expert*innenbericht sofortige Umsetzung der Empfehlungen

6. Juli 2026

Die vom Justizministerium eingesetzte Expert*innenkommission bestätigt in dem heute vorgestellten Bericht gravierende strukturelle Mängel im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug. Sie belegt eklatante Versorgungslücken bei der Betreuung psychisch beeinträchtigter Menschen in Haft, wie sie Menschenrechtsorganisationen seit Jahren kritisieren. Österreich kommt damit seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber inhaftierten Personen derzeit nicht nach. Amnesty International fordert einen Umsetzungsplan für die Empfehlungen der Kommission, um die Menschenrechtslage im Straf- und Maßnahmenvollzug nachhaltig zu verbessern.

Wie ein Staat mit Menschen umgeht, denen er die Freiheit entzogen hat, ist ein Gradmesser für seine rechtsstaatliche Verfassung. Der Bericht zeigt, dass Österreich an diesem Maßstab derzeit scheitert. Wer Menschen die Freiheit entzieht, trägt die volle Verantwortung für ihr Leben, ihre Gesundheit und ihre Würde. Psychisch erkrankte Menschen brauchen Behandlung in geeigneten therapeutischen Einrichtungen, kein Wegsperren in überfüllten Gefängnissen ohne ausreichende Versorgung

Marcel Zippenfenig, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich

„Die Probleme im österreichischen Strafvollzug sind seit Jahren bekannt. Die Bundesregierung muss endlich die nötigen Reformen angehen und die Empfehlungen der Kommission vollständig umsetzen, mit klaren Fristen, ausreichendem Budget und unabhängiger Kontrolle.“

Psychisch erkrankte Menschen brauchen therapeutische Versorgung statt unzureichender Betreuung in Haft

Die Expert*innenkommission wurde im Februar 2026 von Justizministerin Anna Sporrer eingesetzt, nachdem am 3. Dezember 2025 ein psychisch erkrankter Insasse der Justizanstalt Hirtenberg an Verletzungen gestorben war. Die strafrechtliche Aufarbeitung des Einzelfalls obliegt der Justiz und war nicht Teil des Kommissionsauftrags. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Todesfall ein Ausdruck systemischer Überlastung sei, entstanden im Kontext erheblicher Ressourcenknappheit und fehlender psychiatrischer Betreuung.

Die Kommission leitet aus ihrer umfassenden Analyse 78 Empfehlungen ab. Dazu zählen insbesondere ein deutlicher Ausbau der forensisch-psychiatrischen Versorgungskapazitäten sowie die restriktive Intervention mit einem erhöhten Verletzungsrisiko durch standardisierte Kontroll- und Festhaltetechniken. 

Die von Justizministerin Anna Sporrer seit Februar angekündigten Schritte, darunter eine unabhängige Meldestelle für Misshandlungsvorwürfe, Bodycams im Straf- und Maßnahmenvollzug, höhere Honorare für medizinisches Fachpersonal und eigene Akutabteilungen für psychisch erkrankte Insass*innen, können aus Sicht von Amnesty International die Situation im Straf- und Maßnahmenvollzug verbessern, ersetzen aber keine strukturelle Reform.

Amnesty International fordert die Unterbringung psychisch erkrankter Menschen in geeigneten therapeutischen Einrichtungen, ausreichend Fachpersonal in allen Justizanstalten, wirksame und rechtsstaatliche Maßnahmen gegen die Überbelegung sowie einen Vollzug, der auf Resozialisierung statt bloßer Verwahrung ausgerichtet ist.

Internationale Menschenrechtsgremien sowie die Volksanwaltschaft kritisieren die strukturellen Probleme seit Jahren. Die Justizanstalten sind chronisch überbelegt, zuletzt lag die Auslastung deutlich über der Kapazitätsgrenze. Die Zahl der im Maßnahmenvollzug untergebrachten Personen befindet sich auf einem Höchststand, gleichzeitig fehlt es an medizinischem, psychiatrischem, psychologischem und sozialarbeiterischem Personal. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) beanstandete zuletzt 2023 unter anderem die Unterbringung psychisch kranker Menschen in regulären Gefängnissen, gravierende Lücken in der psychiatrischen Versorgung und teils erniedrigende Haftbedingungen.

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