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Hilfsangebote je Bundesland
Männerberatung (Krisenhelpline Männerinfo): 0800 400 777
Häusliche Gewalt ist kein privates Problem!
In Österreich erlebt jede vierte Frau sexualisierte Gewalt – und doch bleibt ein Großteil dieser Taten im Verborgenen. Aus Angst, Scham oder weil Überlebende von sexualisierter Gewalt nicht ernst genommen werden.
Die aktuelle gesetzliche Lage legt Fokus darauf, ob Überlebende von sexualisierter Gewalt widersprochen haben anstatt darauf, ob alle Beteiligten eine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Das aktuell geltende „Nein heißt Nein“-Prinzip greift somit zu kurz – denn es verschiebt die Verantwortung auf die Betroffenen, sich zu wehren oder ein „Nein“ auszudrücken, anstatt sicherzustellen, dass alle Beteiligten wirklich einverstanden sind.
Das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“ legt den Fokus auf einvernehmlichen Sex – also auf die aktive und freiwillige Zustimmung aller Beteiligten. Sexuelle Handlungen sollten nur dann stattfinden, wenn ein klares und eindeutiges Ja vorliegt. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der sexualisierte Gewalt keinen Platz hat und sexuelle Selbstbestimmung respektiert wird.
Wie du Zustimmung erkennst und warum es so wichtig ist Zustimmung einzuholen, erfährst du hier. Wir zeigen, was sich gesellschaftlich und politisch ändern muss und was du selbst tun kannst.
Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person frei entscheiden kann, ob sie eine sexuelle Handlung möchte oder nicht. Grundlage dafür ist Konsens – also die freiwillige Zustimmung aller Beteiligten.
Konsens bedeutet eine klare und informierte Zustimmung zu einer sexuellen Handlung und beruht auf Verständnis und Akzeptanz.
Diese Zustimmung muss:
Konsens ist kein einmaliger Moment, sondern ein fortlaufender Prozess der Kommunikation. Es ist auch möglich, dass eine Person zunächst zustimmt und später die Zustimmung zurückzieht bzw. nicht mehr zustimmt. “Nur Ja heißt Ja” entspricht dem heutigen Verständnis von Sexualität: Sex muss einvernehmlich sein, sonst ist es eine Vergewaltigung.
Das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“ stellt die aktive, bewusste Zustimmung aller Beteiligten, in den Mittelpunkt. Sex muss einvernehmlich sein, sonst ist es eine Vergewaltigung. Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden, auch wenn sie zuvor gegeben wurde. Schweigen, Unsicherheit oder fehlender Widerstand gelten nicht als Einverständnis.
Viele Täter rechtfertigen ihr Verhalten mit Sätzen wie: „Ich dachte, sie wollte es auch“ oder „Ich habe das nicht als übergriffig empfunden“.
Frauen hingegen schweigen häufig oder suchen die Schuld bei sich selbst. Dadurch bleiben Übergriffe oft unausgesprochen, werden nicht ernst genommen oder gar nicht erst angezeigt.
Sexualisierte Gewalt – auch Vergewaltigung – kann Menschen jeden Geschlechts betreffen. Gesetze sollten daher geschlechtsneutral formuliert sein und anerkennen, dass jede Person betroffen sein kann. Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Gleichzeitig zeigen Studien und Erfahrungswerte, dass der Großteil der Betroffenen Frauen sind. In diesem Text schreiben wir "Frauen". Uns ist jedoch wichtig klarzustellen: Auch Männer, nicht-binäre und andere geschlechtliche Identitäten sind von sexualisierter Gewalt betroffen.
Die derzeitige Rechtslage nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ stellt vor allem die Frage in den Mittelpunkt, ob ein ausdrücklicher und erkennbarer Widerspruch erfolgt ist – nicht jedoch, ob ein aktives Einverständnis vorlag. Ein gesellschaftlicher Wandel hin zum Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“ stärkt die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen.
Ein gesellschaftliches Umdenken hin zu einem „Zustimmungsprinzip“ schützt die sexuelle Selbstbestimmung wirksam und trägt dazu bei, sexualisierte Gewalt zu verhindern und Tätern keinen Raum zu geben. Eine Gesetzesanpassung hin zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip sollte das widerspiegeln, was in unserer Gesellschaft als selbstverständlich gelten sollte: Sex ohne Zustimmung ist nicht in Ordnung.
Oft geschieht ein sexueller Übergriff so schnell, dass man gar nicht realisiert, was passiert. Es gibt kein „typisches“ Verhalten, wie Überlebende von sexualisierter Gewalt in solchen Situationen zu reagieren haben.
Doch das aktuelle “Nein heißt Nein”-Prinzip vernachlässigt Situationen, in denen Betroffene nicht in der Lage sind, Nein zu sagen – etwa aufgrund eines Schockzustands („Freezing“), aus Angst oder Scham oder weil der sexuelle Übergriff überraschend passiert.
Die Voraussetzung einer jeden – insbesondere romantischen/ sexuellen – Interaktion muss die Zustimmung aller sein. Die Anerkennung sexualisierter Gewalt darf nicht davon abhängen, wie sich Betroffene in einer Ausnahmesituation verhalten haben. Niemand würde einem Diebstahlopfer vorwerfen: „Warum hast du dich nicht gewehrt?“ Warum sollte diese Frage also bei einer Vergewaltigung gestellt werden?
Nein. Eine "Nur Ja heißt Ja”-Lösung zerstört intime Beziehungen nicht. Im Gegenteil, sie stellt sicher, dass sich alle Beteiligten sicher fühlen können. Niemand sollte sexuelle Handlungen erfahren, die sie*er nicht möchte. Zustimmung kann dabei sowohl verbal als auch non-verbal geäußert werden, wie beispielsweise durch eine Gestik.
Trotzdem wird häufig argumentiert, „Nur Ja heißt Ja“ würde eine intime Situation zu sehr formalisiert oder einem Vertrag ähneln. Es geht aber nicht um starre Regeln, sondern um gegenseitige Achtsamkeit und Kommunikation.
Eine solche Regelung bedeutet auch nicht, dass Menschen vor einer sexuellen Interaktion „einen Vertrag unterschreiben“ müssen. Vielmehr geht es darum, dass Zustimmung jederzeit gegeben und auch jederzeit zurückgenommen werden kann.

Konsens entsteht durch aktive und offene Kommunikation. Wichtig ist, Zustimmung nicht einfach vorauszusetzen, sondern bewusst darauf zu achten und danach zu fragen. Das bedeutet: lieber nachfragen als annehmen – zum Beispiel mit Sätzen wie
· „Möchtest du das?“
· „Darf ich dich küssen?“
· „Gefällt dir das?“.
Ebenso wichtig: Zustimmung ist kein einmaliger Moment, sondern ein fortlaufender Prozess.
Zustimmung kann sich jederzeit ändern und sollte immer wieder überprüft werden – besonders dann, wenn sich eine Situation verändert oder der nächste Schritt folgt.
Zum Beispiel: Küssen kann sich gut anfühlen und gewollt sein, weiterzugehen aber vielleicht nicht. Nur weil jemand bei einer Sache zustimmt, bedeutet das nicht automatisch Zustimmung für alles Weitere.
Die aktuelle Gesetzeslage wird den menschenrechtlichen Standards nicht ausreichend gerecht [Stand: Mai 2026].
Das Sexualstrafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und folgt derzeit einer Mischform bzw. einem zweistufigen Modell: Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung werden primär als Nötigungsdelikte verstanden. Liegt keine Gewalt oder gefährliche Drohung vor, wird rechtlich nicht von Vergewaltigung ausgegangen.
Im aktuellen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen (2025-2029) möchte die Bundesregierung das Sexualstrafrecht evaluieren. In diesem Rahmen hat sie verkündet, sich auch das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip ansehen zu wollen. Amnesty International Österreich fordert jedoch mehr: Ein klares Bekenntnis zu diesem affirmativem Zustimmungsprinzip und die Verankerung dessen im Sexualstrafrecht.
Die Istanbul-Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen in Europa und umfasst Verpflichtungen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen – wie beispielsweise Zwangsheirat oder Vergewaltigungen.
Zudem heißt es, dass Gerichte jeden Fall einzeln prüfen müssen, um festzustellen, ob eine Person wirklich freiwillig zugestimmt hat. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Menschen auf sexualisierte Gewalt ganz unterschiedlich reagieren und es kein „typisches“ Verhalten gibt.
Im Jahr 2014 trat in Österreich die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – in Kraft.
Sie verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 36, Vergewaltigung und alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. Zentrale Voraussetzung ist, dass eine Einwilligung freiwillig und ohne Zwang erfolgt. Fehlt diese Zustimmung, muss dies strafrechtlich erfasst werden.
Außerdem dürfen (gerichtliche) Entscheidungen nicht von Vorurteilen oder falschen Vorstellungen über Männer und Frauen beeinflusst werden. Das Strafrecht soll letztendlich sicherstellen, dass jede Form sexueller Gewalt wirksam verfolgt werden kann und kein Täter von der Strafbarkeit ausgenommen ist, auch nicht innerhalb der Ehe. GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence), die unabhängige Expert*innengruppe des Europarats, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt überwacht, stellt klar: Das „Nur Ja heißt Ja“- Prinzip entspricht dem Geist der Istanbul-Konvention am besten. Alles andere bemängelt die Expert*innengruppe als nicht ausreichend.
Manchmal wird die Sorge geäußert, dass das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip in der strafrechtlichen Praxis schwer umzusetzen sei. Aber: Strafverfolgung ist immer schwierig.
Auch im Rahmen eines „Ja heißt Ja“-Ansatzes bleibt die Aufgabe des Gerichts unverändert: Es muss die Gesamtsituation bewerten, Beweise sorgfältig prüfen und die Glaubwürdigkeit der Aussagen prüfen.
Der Unterschied liegt im Fokus der Bewertung: Statt primär zu fragen, ob ein „Nein“ ausgesprochen wurde, rückt stärker in den Mittelpunkt, ob eine freiwillige und eindeutige Zustimmung vorlag. Damit verschiebt sich die Perspektive weg von der Verantwortung der betroffenen Person hin zur Verantwortung der handelnden Person, sich Zustimmung zu vergewissern. GREVIO fügt dazu an, dass dadurch auch der Raum für stereotype Vorstellungen darüber, wie sich eine Übergebende von sexualisierter Gewalt zu verhalten hat, im Prozess verkleinert.
Die Anerkennung von sexualisierter Gewalt darf nicht von der Reaktion der Betroffenen abhängen. Niemand würde einem Diebstahlopfer sagen: “Warum hast du dich nicht gewehrt?” Warum also bei einer Vergewaltigung?
Diese 17 europäischen Staaten haben das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip bereits im Sexualstrafrecht verankert:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Schweden, Slowenien, Spanien, Zypern.
Außerdem folgende Nicht-EU-Staaten: Vereinigtes Königreich, Island, Norwegen

Immer mehr europäische Länder richten ihre Gesetzgebung danach aus, dass sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn eine klare und freiwillige Zustimmung vorliegt. Damit verschiebt sich der Fokus weg von Zwang oder Gewalt hin zur aktiven Einwilligung – ein Wandel, der sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich eine wachsende Bedeutung hat.
Laut der im März 2026 veröffentlichten „EU-Umfrage zu geschlechtsspezifischer Gewalt“ der EU-Grundrechteagentur und des Instituts für Gleichstellung erfährt jede dritte Frau in der EU körperliche und/oder sexualisierte Gewalt.
Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der Grundrechte“, sagte FRA-Direktorin Sirpa Rautio. „Wenn Missbrauch normalisiert, verschleiert oder ignoriert wird, spiegelt dies ein systemisches Versagen bei der Wahrung von Rechten wider. Die Mitgliedsstaaten haben klare Verpflichtungen, Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und den Zugang zur Justiz zu gewährleisten
FRA = European Union Agency for Fundamental Rights
Die österreichische Regierung verhandelt momentan, ob das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip ins Sexualstrafrecht aufgenommen werden soll. Alle Regierungsparteien, außer die Österreichische Volkspartei (ÖVP) sind dafür.
Alle Menschen sollen selbst über ihren Körper und ihre sexuellen Handlungen bestimmen können – frei von Zwang, Gewalt und Druck. Neben einer Gesetzesanpassung fordert Amnesty International weitere Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt:
Gespräche führen, egal ob persönlich oder beispielsweise auf Social Media, kann uns allen helfen, die Gefühle der*des jeweils anderen zu erkennen und zu respektieren. Wir schließen uns zusammen, um Gespräche über das Zustimmungsprinzip zu verbreiten.
Wir wollen entmystifizieren, warum es schwierig, unangenehm, peinlich, beschämend, beängstigend oder verwirrend sein kann, über Sex und über Zustimmung zu sprechen und nachzudenken.
Am Ende muss allen klar sein: Wenn es um Sex geht, ist Zustimmung das Wichtigste.