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Die neue EU-Rückführungsverordnung schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für Abschiebezentren in Drittstaaten. Was Europas Regierungen als Innovation verkaufen, ist das Aufweichen von Menschenrechten.
Es gibt eine besondere Qualität politischer Sprache, die Rückschritte als Fortschritt rahmt. „Innovative Lösungen“ heißt die Formel, mit der europäische Regierungen seit Monaten ihre Migrationspolitik vermarkten.
Text von Aimée Stuflesser & Nina Alizadeh Marandi
Expertinnen für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich und Amnesty International Deutschland
Gemeint ist damit vor allem eines: Abschiebezentren in Drittstaaten, sogenannte Return Hubs, in die Menschen zwangsweise überstellt werden können, auch dann, wenn sie keinerlei Verbindung zu diesen Ländern haben. Die EU-Rückführungsverordnung schafft dafür erstmals eine explizite Rechtsgrundlage. Eine Rechtsgrundlage macht eine Praxis jedoch nicht rechtmäßig. Sie macht sie lediglich institutionell salonfähig.
Return Hubs stellen schon aufgrund ihrer Konzeption eine gravierende Verletzung der Menschenrechte dar. Keine noch so geschickte gesetzliche Verpackung kann daran etwas ändern. Statt Fortschritt erleben wir die Normalisierung von Praktiken, die bereits als rechtswidrig eingestuft und als unwirksam erwiesen wurden.
So steht das Abkommen zwischen Italien und Albanien nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Druck. In nur fünf Jahren kostete das Projekt fast 800 Millionen Euro und die meisten nach Albanien verbrachten Schutzsuchenden wurden, in Folge italienischer Gerichtsentscheidungen, nur Stunden nach ihrer Ankunft zurück nach Italien geflogen. Das Ruanda-Modell des Vereinigten Königreichs (mindestens 700 Millionen Pfund direkte Ausgaben, dazu Milliarden an Folgekosten für das britische Asylsystem) erklärte der britische Oberste Gerichtshof für rechtswidrig bevor auch nur eine Person nach Ruanda verbracht werden konnte. Laut Gericht verstoße das Konzept gegen das Verbot Menschen dorthin abzuschieben, wo ihnen Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.
Was bleibt, sind unverhältnismäßige Ausgaben sowie Leid und Entmenschlichung von Menschen auf der Flucht. Hinzu kommt, dass derartige Abkommen ungewollte politische Abhängigkeiten schaffen können. Dies zeigt etwa das EU-Türkei-Abkommen. Auf dessen Grundlage erhält die Türkei trotz nachgewiesener Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten und Migrant*innen erhebliche EU-Mittel. 2020 stellte die Türkei die Rücknahme von Geflüchteten aus Griechenland aufgrund politischer Meinungsverschiedenheiten mit der EU ein. Mit jeder weiteren Kooperation zur Eindämmung von Migration nach Europa macht sich die EU angreifbar für vergleichbare Druckmittel und untergräbt damit ihre eigene Handlungsfähigkeit.
Die EU scheint entschlossen, die Lehren der Vergangenheit zu ignorieren. Fünf Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich, die Niederlande, Dänemark und Griechenland) wetteifern darum, wer migrationspolitische Maßnahmen, die Menschenrechtsstandards untergraben, als erstes in die Praxis umsetzt.
Zwölf Länder stehen als potenzielle Partner im Blick, darunter Libyen, Ruanda und Usbekistan. Die österreichische Regierung hat Pläne für sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten öffentlich kommuniziert. Darüber hinaus hat Österreich ein Abkommen mit Usbekistan abgeschlossen, dass zwar keine Rückführungszentren vorsieht, jedoch die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsländer erleichtern soll.
Als politische Agenda ist dabei die Rückführung von Personen nach Afghanistan über usbekisches Territorium. Dadurch wird Schutzverantwortung auf Drittstaaten verlagert. Das verletzt den Grundsatz des Non-Refoulement zumindest mittelbar, denn Österreich ermöglicht Rückführungen, ohne die damit verbundenen Risiken selbst zu prüfen und zu verantworten.
Zwar verweist das Abkommen auf die Einhaltung internationalen Rechts, doch Usbekistan ist weder Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention noch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), verfügt über kein formales Asylsystem und verletzt, laut Berichten der Vereinten Nationen und internationalen Menschenrechtsorganisationen, seit Jahren wiederholt das Folterverbot.
In Deutschland werden ähnliche Vorhaben vorangetrieben und der Haushalt des deutschen Bundesministeriums des Inneren sieht eine Summe von 40 Millionen Euro für „innovative Lösungen” vor. Damit setzen beide Regierungen weiterhin auf Abschottung, anstatt in menschenrechtskonforme Asylsysteme, Schutzmaßnahmen und nachhaltige Integrationspolitik zu investieren. Sowohl die EU als auch einzelne EU-Mitgliedsstaaten handeln hierbei höchst intransparent und lassen die Öffentlichkeit im Unklaren darüber, was als Nächstes zu erwarten ist.
Asyl wird dabei als politisches Leitthema genutzt, obwohl weder Österreich noch Deutschland in einer Notlage sind. Das zeigt auch der deutliche Rückgang der Asylanträge: In Österreich sanken sie 2025 um 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im ersten Quartal 2026 nochmals um rund 30 Prozent. Auch in Deutschland geht die Nettozuwanderung 2025 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 40 Prozent zurück und gleicht damit erstmals seit 2020 das Geburtendefizit nicht mehr aus.
Die Externalisierungspolitik der EU hat weitreichende Folgen: Sie schwächt Transparenz und Rechenschaftspflicht, untergräbt bestehende Schutzmechanismen und schafft gefährliche Präzedenzfälle, die sich kaum rückgängig machen lassen.
WAS BEDEUTET EXTERNALISIERUNG?
Unter Externalisierung versteht man politische Maßnahmen, deren Ziel es ist, irreguläre Grenzübertritte von Schutzsuchenden Menschen sowie die Ausübung ihres Rechts, Asyl zu beantragen, zu verhindern oder zu sanktionieren.
Externalisierung umfasst zudem die Verlagerung der Verantwortung für den internationalen Schutz von Asylsuchenden auf andere Staaten sowie die Einbindung von Herkunfts- oder Transitstaaten, damit diese ihre Grenzkontrollen verschärfen – meist, indem humanitäre oder finanzielle Unterstützung an migrationspolitische Bedingungen geknüpft wird.
Zivilgesellschaft und internationale Institutionen warnen davor, dass „Return Hubs“ willkürlicher Inhaftierung, schweren Eingriffen in das Recht auf Bewegungsfreiheit und einem hohen Risiko von Abschiebungen in Staaten führen können, in denen Folter oder menschenwidrige Behandlung drohen. Zudem besteht die Gefahr, dass Geflüchtete in einem rechtlichen Schwebezustand verbleiben, ohne effektiven Zugang zu Rechtsschutz oder unabhängige Kontrolle. Besonders gefährdet sind vulnerable Gruppen. Familien mit Kindern, Schwangere, LGBTQIA+ und Betroffene von Menschenhandel sollen gleichermaßen in Abschiebezentren verbracht werden, wo ihnen ohne verbindliche Schutzstandards und Kontrolle Misshandlungen und Vergessenwerden droht.
Das häufig vorgebrachte Argument, Abschiebezentren würden nur in Einzelfällen genutzt und dienten vor allem der Abschreckung, verkennt die politische Dynamik. Einmal errichtet, wird der Druck, sie zu füllen, immens sein. Keine Regierung wird Millionenkosten für leerstehende Einrichtungen rechtfertigen können. Die Ausweitung ihres Einsatzes ist damit vorprogrammiert.
Doch auch die Abschreckungslogik selbst geht fehl. Erfahrungsgemäß führt Abschreckung nicht zu weniger Schutzsuchenden. Menschen fliehen weiterhin vor Krieg und Verfolgung. Stattdessen führt sie eher zu einem wachsenden Misstrauen gegenüber den Institutionen der Ankunftsländer.
Menschen, die ein entmenschlichendes System fürchten, werden versuchen, sich ihm zu entziehen. Maßnahmen, die solche Anreize schaffen, untergraben ein funktionierendes Asylsystem, anstatt es zu stärken.
Besonders bedenklich ist zudem die Strategie, durch die Androhung einer Verbringung in ein fremdes Land Herkunftsländer zur Rücknahme ihrer Bürger*innen zu drängen. Das Leid von Menschen als politisches Druckmittel einzusetzen, ist mit den humanitären Standards der EU unvereinbar.
Was der Öffentlichkeit als „Innovation“ präsentiert wird, ist in Wirklichkeit ein Rückschritt hinter hart erkämpfte rechtliche und humanitäre Standards. Deutschland und Österreich wollen Vorreiter sein. Sie sind es – nur in die falsche Richtung.