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Europarat: Die Erklärung zur Migration ebnet den Weg für ein "zweistufiges" Menschenrechtssystem

8. Juni 2026

Nach monatelangen Angriffen auf das System der Europäischen Menschenrechtskonvention haben die Mitgliedstaaten des Europarats am 15. Mai eine politische Erklärung verabschiedet, die die Tür für ein zweistufiges System öffnen könnte, in dem die Rechte von Migrant*innen und Geflüchteten weniger Schutz erhalten.

Die Erklärung ist zwar nicht bindend, könnte aber dazu führen, dass Staaten das System der Europäischen Menschenrechtskonvention weniger respektieren. Dies würde zu einer allmählichen Schwächung der Menschenrechte führen, was uns allen schaden könnte. 

Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention?

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein regionaler Menschenrechtsvertrag. Sie wurde 1950, nach dem Zweiten Weltkrieg, eingeführt und bildet den "Eckpfeiler" der Aktivitäten des Europarats, einer internationalen Organisation, die von der Europäischen Union (EU) getrennt ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der mit der Sicherstellung der Einhaltung der EMRK durch Staaten betraut ist, setzt sich für die Menschenrechte der Menschen in Europa und darüber hinaus ein.  

Seit 75 Jahren schützt die Europäische Menschenrechtskonvention Menschen vor Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch. Dieser Schutz darf nicht davon abhängen, wer jemand ist oder woher er kommt.

Aimée Stuflesser, Asylexpertin bei Amnesty International Österreich

Der 1949 gegründete Europarat schützt Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Mit der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention haben sich die 46 Mitgliedstaaten des Europarats verpflichtet, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen. Wenn Staaten in Menschenrechte eingreifen, können Einzelpersonen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Klage erstatten, um angebliche Verstöße gegen die EMRK anzufechten.

Welche Erklärung wurde am 15. Mai 2026 in Chișinău, Moldawien, angenommen?

Am 15. Mai verabschiedeten die Außenministerinnen des Europarats in Chișinău eine Erklärung zu Migration und dem EGMR. Kritiker*innen befürchten, dass dadurch die Rechte von Migrant*innen und Geflüchteten sowie das Folterverbot geschwächt werden könnten.

Die Erklärung stellt Migration als Herausforderung für Staaten dar und könnte den Schutz von Migrant*innen und Geflüchteten durch die Europäische Menschenrechtskonvention, vor allem bei Abschiebungen, schwächen.

Wer den Menschenrechtsschutz für Geflüchtete und Migrant*innen einschränken will, greift nicht nur ihre Rechte an, sondern stellt das Prinzip infrage, dass Menschenrechte universell und für alle Menschen gleichermaßen gelten.

Aimée Stuflesser, Asylexpertin bei Amnesty International Österreich

Mit der Erklärung scheinen die Mitgliedstaaten des Europarats entschlossen zu sein, die Grundlagen für ein zweistufiges Menschenrechtssystem zu legen – ein Affront gegen das Grundprinzip, dass Menschenrechte universell sind.

Was sind die Hauptanliegen von Amnesty International bei der Erklärung?

Erstens bedroht die Erklärung das Grundprinzip, dass Menschenrechte universell sind, da sie die Grundlage für ein zweistufiges System legen will, in dem in Fällen von Migrant*innen und Geflüchteten unterschiedliche Regeln und Ausnahmen gelten.

Insbesondere bedroht die Erklärung die Rechte nach Artikel 3 der EMRK, der Folter und andere Misshandlungen verbietet. Diese Bestimmung ist zentral für das Prinzip der "Non-Refoulement", das die Abschiebung von Personen in ein Land verbietet, in dem sie einem realen Risiko von Folter oder anderer Misshandlung ausgesetzt sind. Dieses Prinzip gilt für alle, unabhängig von ihrem Migrationsstatus oder der Art und Weise, wie sie in ein Land eingereist sind und unabhängig von nationalen Sicherheitsaspekten.

Die Erklärung zielt darauf ab, die Anwendung der Standards für Folter und Misshandlung in Migrations- und Flüchtlingsfällen einzuschränken und damit den absoluten Schutz nach Artikel 3 zu gefährden. Die Untergrabung des Verbots von Folter und anderer Misshandlungen in Migrationsfällen würde nicht nur den Schutz einiger der am stärksten marginalisierten Menschen Europas verringern, sondern könnte auch dessen Anwendung in anderen Situationen schwächen.

Außerdem behandelt die Erklärung die folgenden problematischen Migrationspolitiken, ohne die ernsthaften Menschenrechtsrisiken zu berücksichtigen:

  • Wenn die Erklärung „neue Ansätze“ anerkennt, die von Staaten zur Migrationssteuerung verfolgt werden, einschließlich sogenannter „Rückkehrhubs“, lässt sie aus, dass Initiativen, die den „Rückkehrhubs“ ähneln, bisher entweder  von inländischen Gerichten als rechtswidrig eingestuft wurden oder wiederholt juristisch angefochten wurden und in allen Fällen weitreichende Menschenrechtsbedenken aufwerfen.  
  • Beunruhigend ist, dass auch Migrationsabkommen mit Ländern außerhalb der Europaratsregion in der Erklärung anerkannt werden, trotz der gut dokumentierten Menschenrechtsverletzungen gegen Migrant*innen und Geflüchteten in mehreren Ländern wie Ägypten, Libyen und Tunesien, mit denen verschiedene Mitgliedstaaten des Europarats und die Europäische Union bei Migration kooperieren.
  • Die Erklärung behandelt auch die sogenannte „Instrumentalisierung der Migration“ als Situationen, in denen Migrationsbewegungen „absichtlich von einem feindlichen Staat oder einem anderen Akteur erleichtert, gefördert oder ausgenutzt werden [...] mit dem Ziel, Druck auf einen anderen Staat und europäische Demokratien auszuüben, zu destabilisieren oder zu untergraben“, und spricht von den „Herausforderungen“, denen Staaten gegenüberstehen, wenn sie damit konfrontiert werden. Dennoch stehen die Handlungen europäischer Staaten bei der Reaktion auf angebliche „instrumentalisierte Migration“ derzeit unter der Prüfung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Fälle gegen Lettland, Litauen und Polen prüft. Amnesty International und andere haben schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern gegen Migrant*innen und Geflüchtete dokumentiert, darunter gewaltsame Gegenmaßnahmen und willkürliche Inhaftierungen. Da der Europäische Gerichtshof zu den drei derzeit anhängigen Fällen noch nicht entschieden hat, könnte die Erklärung als unangemessenen politischen Druck auf das Gericht angesehen werden.

Wie untergräbt das den Schutz nach dem Europäischen Übereinkommen?

Seit über 75 Jahren garantiert das Übereinkommen die Pressefreiheit sowie die Rechte von LGBTQIA+ Personen, Minderheiten, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Migrant*innen, Umwelt und vielen weiteren im Einklang mit dem Grundprinzip, dass Menschenrechte uns allen gehören. Mit zunehmendem Autoritarismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und da die internationale Rechtsordnung beispiellosen Bedrohungen ausgesetzt ist, sollte Europa den Schutz der Menschenrechte und des regionalen Systems, das sie garantiert, verstärken – und nicht aktiv untergraben. Wenn Politiker*innen den Menschenrechtsschutz für Migrant*innen einschränken wollen, werden Menschen je nach Herkunft oder Migrationsstatus unterschiedlich behandelt. Das gefährdet die Gleichheit der Rechte und schadet uns allen.

Menschenrechte wurden dafür geschaffen, Momente wie diesen zu bewältigen. Wenn Spaltungspolitik einfache Sündenböcke sucht und Mitgefühl als Schwäche dargestellt wird, sorgen diese Schutzmechanismen dafür, dass wir die schlimmsten Momente unserer Geschichte nicht wiederholen.

Amnesty International wird wachsam gegenüber weiteren Vorschlägen bleiben, die den Anwendungsbereich des EGMR untergraben könnten.

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