Loading...
© David Iliff CC-BY-SA 3.0

news © David Iliff CC-BY-SA 3.0

Ungarn/Europäisches Parlament: Historische Abstimmung für Rechtstaatlichkeit in der EU

12. September 2018

Als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Parlaments, ein Verfahren nach Artikel-7 für Ungarn einzuleiten, sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Das Europäische Parlament hat sich heute zu Recht für die Menschen in Ungarn und für die EU eingesetzt. Sie haben ihre Verantwortung wahrgenommen und sind mit einer großen Mehrheit für Menschenrechte, demokratische Werte und Rechtsstaatlichkeit eingetreten. Nun liegt es am Europäischen Rat, diesem Beispiel zu folgen und ebenfalls für eine Aktivierung des Artikel-7-Verfahrens zu stimmen. Denn klar ist: Ungarn gehört fest zur EU, aber Fremdenfeindlichkeit und Missachtung der Grundfreiheiten und -rechte nicht

Annemarie Schlack

Hintergrund

Heute haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments dafür gestimmt, einen Vorschlag zur Einleitung von Verfahren nach Artikel-7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union zu unterstützen, um auf die alarmierende Situation in den Bereichen Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn zu reagieren.

Ein Verfahren nach Artikel-7 ermöglicht es der EU, ihre Grundprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte und -freiheiten zu fördern und zu schützen.

Wenn der Europäische Rat einstimmig feststellt, dass die ungarische Regierung "schwerwiegende und anhaltende Verstöße" gegen die Gründungsprinzipien der EU begeht, könnte das Verfahren nach Artikel-7 letztendlich zu Sanktionen wie einer Aussetzung des ungarischen Stimmrechts im Rat führen.

Zahlreiche Organisationen, darunter die Europäische Kommission, die UN-Gremien und der Europarat sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Ungarn und anderswo in der EU, haben wiederholt auf die Nichteinhaltung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn in den letzten Jahren hingewiesen.

Amnesty International, das Ungarische Helsinki-Komitee und die Ungarische Bürgerrechtsunion haben alle auf alarmierende Entwicklungen seit dem erneuten Wahlsieg der Regierungspartei Fidesz bei den Wahlen im April 2018 hingewiesen.

In dem Bericht, über den die Abgeordneten am 12. September abgestimmt haben, wurden zahlreiche Gründe für ernsthafte Bedenken in Ungarn genannt. Diese betreffen das Funktionieren des Verfassungswesens des Landes, die Unabhängigkeit der Justiz, die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Gleichbehandlung, die Rechte von Angehörigen von Minderheiten und die Grundrechte von Migrant*innen, Asylsuchenden und Menschen auf der Flucht.