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Das Kopftuchverbot in Österreich

Seit 1. September 2026 gilt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Doch was genau verbietet das Gesetz und was bedeutet es für die Rechte von muslimischen Mädchen? Wir erklären dir, wieso dieses Gesetz diskriminierend ist und gegen unsere Menschenrechte verstößt.

Was ist das Kopftuchverbot und was genau verbietet das Gesetz?

Seit 1. September 2026 gilt in Österreich ein gesetzliches Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Das Kopftuchverbot gilt während des Unterrichts und auf dem Schulgelände, sowohl an öffentlichen als auch privaten Schulen.

Es verpflichtet außerdem die Erziehungsberechtigten, dafür zu sorgen, dass das Verbot eingehalten wird. Beim ersten Verstoß muss die Schulleitung ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten führen. Bei weiteren Verstößen kann die Schulbehörde eingeschaltet werden; für Erziehungsberechtigte sind unter bestimmten Voraussetzungen sogar Geldstrafen von 150 bis 800 Euro vorgesehen.

Das Verbot greift jedoch ausschließlich in die Rechte einer bestimmten Gruppe von Personen ein – von muslimischen Mädchen unter 14 Jahren. Damit verstößt das Kopftuchverbot gegen die Menschenrechte und verletzt ein zentrales Prinzip des Menschenrechtsschutzes: das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts und der Religion.

Kopftuchverbot und Menschenrechte: Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen

Die österreichische Bundesregierung begründet das Kopftuchverbot unter anderem damit, es würde die Selbstbestimmung junger Mädchen stärken. Aus menschenrechtlicher und feministischer Sicht stellt sich jedoch die Frage, ob ein staatliches Verbot dieses Ziel tatsächlich erreicht – oder ob Selbstbestimmung nicht gerade bedeutet, selbst über die eigene Kleidung und das Ausleben der eigenen Religion entscheiden zu können. Schlussendlich werden pauschale Annahmen über muslimische Mädchen getroffen.

Feminismus bedeutet, dass Frauen und Mädchen ihre Rechte und Freiheiten selbstbestimmt und gleichberechtigt wahrnehmen können, unabhängig davon, wie sie sich kleiden. Echte Selbstbestimmung bedeutet daher nicht, Frauen und Mädchen vorzuschreiben, was sie tragen dürfen, sondern ihnen die Freiheit zu geben, selbst darüber zu entscheiden.

Warum wird das Kopftuch häufig als Zeichen fehlender Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen gesehen? Dahinter steht die Vorstellung, dass das Tragen des Kopftuchs nicht immer aus einer freien Entscheidung heraus geschieht, sondern durch familiären, gesellschaftlichen oder religiösen Druck bestimmt sein kann.

Und Amnesty International setzt sich auch gegen diese Art von Druck und Zwang ein! Auch in solchen Fällen hat der Staat Verantwortung, Maßnahme zu setzen. Aber: Ein weiterer Zwang von der Regierung aus, kann aber nicht die Lösung sein. Besse wäre eine individuelle Beurteilung jedes Einzelfalls, die das persönliche Umfeld, die Lebenssituation und die konkreten Bedürfnisse des betroffenen Kindes berücksichtigt.

Amnesty International Österreich vertritt die Position, dass Frauen und Mädchen, die sich dazu entscheiden, sich in religiöser oder kultureller Hinsicht auf bestimmte Weise zu identifizieren, dies selbstbestimmt tun sollten. Frauen und Mädchen sollten immer selbst entscheiden können, welchen Normen sie diesbezüglich folgen, anstelle von Bekleidungsvorschriften, die ihnen Staaten oder private Akteure auferlegen.

Mit dem geplanten Kopftuchverbot schreibt die Regierung dem Kopftuch eine Bedeutung zu, die auf reiner Fremdzuschreibung basiert. Sie spricht damit muslimischen Frauen und Mädchen jegliche Selbstbestimmung ab.

Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich

Warum ist dieses Kopftuchverbot aus menschenrechtlicher Sicht problematisch?

Kinder haben ebenso wie Erwachsene Rechte. Dazu gehört unter anderem die Religionsfreiheit. Dieses Menschenrecht umfasst dabei auch die äußere Ausübung einer Religion, etwa durch bestimmte Kleidung oder Kopfbedeckungen.
Aus menschenrechtlicher Sicht stehen beim Kopftuchverbot insbesondere die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung und das Verbot von Diskriminierung im Mittelpunkt.

Ein generelles Kopftuchverbot für Mädchen verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, einschließlich ihres Rechts auf Ausübung ihrer Kultur und Religion. Darüber hinaus steht das Verbot im Widerspruch zum Recht auf Bildung, insbesondere zu Österreichs Verpflichtung allen Schüler*innen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Bildung zu ermöglichen.

Gleichzeitig ist dieses Kopftuchverbot menschenrechtlich problematisch, da es nur auf eine Gruppe abzielt und diese herausgreift: Muslimische Mädchen. 

Mädchen und Frauen müssen davor geschützt werden, zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen zu werden. Gleichzeitig darf der Staat ihnen nicht durch ein pauschales und diskriminierendes Gesetzvorschreiben, es abzulegen. Beides greift in dieselbe geschützte Freiheit ein – einmal durch Zwang zum Tragen und einmal durch Zwang zum Ablegen. Amnesty International setzt sich deshalb dafür ein, dass Mädchen und Frauen frei von jeglichem Zwang über ihre Kleidung entscheiden können, unabhängig davon, ob der Zwang von privater oder staatlicher Seite ausgeht.

Antimuslimischer Rassismus in Österreich

Rsassismus ist in Österreich Alltag. Bei der Wohnungssuche, im Klassenzimmer, am Arbeitsplatz, im Gesundheitssystem, bei Behörden und Polizeikontrollen. Das Kopftuchverbot ist in einem gesellschaftlichen Klima von zunehmendem antimuslimischem Rassismus und Islamfeindlichkeit eingebettet.

Das hat auch die UN-Sonderberichterstatterin für Rassismus festgestellt und damit bestätigt, was Menschenrechtsorganisationen seit Jahren aufzeigen. Trotzdem schaut die Politik viel zu oft weg.

Berichte, wie jener der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz aus 2020, zeigen eine wachsende Islamfeindlichkeit in Österreich, die durch solche staatlichen Maßnahmen weiter befeuert werden könnt. In einem Bericht aus dem Jahr 2026 kritisierte die ECRI zudem das Kopftuchverbot und warnte davor, dass es zur Stigmatisierung muslimischer Mädchen beitragen könne.

Was genau versteht man unter Antimuslimischen Rassismus?

Antimuslimische Diskriminierung ist die Voreingenommenheit, stereotypische Darstellung und Feindseligkeit gegen Menschen, die muslimisch sind oder als muslimisch wahrgenommen werden, und/oder gegen deren Eigentum, Gemeinschaft oder religiösen Einrichtungen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen oder Identität. 

Antimuslimischer Rassismus ist eine Form der Diskriminierung, bei der Muslim*innen nicht nur aus religiösen, sondern auch aus ethnischen Gründen benachteiligt, ausgegrenzt oder negativ stereotypisiert werden. Antimuslimischer Rassismus ist ein gesamteuropäisches Phänomen, bei dem viele Fälle nicht gemeldet werden. Gesetze wie das Kopftuchverbot befeuern bestehende Vorurteile und Stereotype gegenüber Muslim*innen in unserer Gesellschaft.

Im Dezember 2025 besuchte die UN-Sonderberichterstatterin für Rassismus, Ashwini K.P., Österreich, um die Situation im Land im Hinblick auf strukturellen Rassismus zu untersuchen.

Die UN-Expertin äußerte die Sorge über die steigende Zahl von Antimuslimischem Rassismus in Österreich und teilte ihre Bedenken hinsichtlich des Kopftuchverbots für Mädchen unter 14 Jahren. Auch sie zeigt sich über die Tatsache besorgt, dass das Gesetz nur ein bestimmtes religiöses Symbol und nur Mädchen umfasst – insbesondere vor dem Hintergrund, dass an Schulen andere religiöse Symbole erlaubt sind.

Darüber hinaus streicht die UN-Sonderberichterstatterin in ihrem Bericht hervor, dass das Gesetz auf stereotypen Annahmen über muslimische Mädchen bestehen würde.

UN-Sonderberichterstatterin warnt vor antimuslimischem Rassismus und kritisiert Kopftuchverbot

Im Dezember 2025 besuchte die UN-Sonderberichterstatterin für Rassismus, Ashwini K.P., Österreich, um die Situation im Land im Hinblick auf strukturellen Rassismus zu untersuchen.

Die UN-Expertin äußerte die Sorge über die steigende Zahl von Antimuslimischem Rassismus in Österreich und teilte ihre Bedenken hinsichtlich des Kopftuchverbots für Mädchen unter 14 Jahren. Auch sie zeigt sich über die Tatsache besorgt, dass das Gesetz nur ein bestimmtes religiöses Symbol und nur Mädchen umfasst – insbesondere vor dem Hintergrund, dass an Schulen andere religiöse Symbole erlaubt sind.

Darüber hinaus streicht die UN-Sonderberichterstatterin in ihrem Bericht hervor, dass das Gesetz auf stereotypen Annahmen über muslimische Mädchen bestehen würde.

Statt also diskriminierende Gesetze zu erlassen, die Menschen weiter ausgrenzen: Österreich braucht endlich einen umfassenden Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. Dieser muss alle Formen von Rassismus erfassen, konkrete Zuständigkeiten und Ressourcen festlegen und die Perspektiven und Erfahrungen von Betroffenen anhören und verbindlich einbeziehen.

Amnesty International setzt sich weltweit dafür ein, dass das Recht auf Gleichbehandlung geachtet wird und die Staaten zur Verantwortung gezogen werden.

Warum hob der Verfassungsgerichtshof 2020 das Kopftuchverbot auf?

In Österreich gab es bereits 2019 ein Kopftuchverbot an Volksschulen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das damalige „Verhüllungsverbot“ im Dezember 2020 jedoch auf. Er kam zu dem Schluss, dass die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Das Kopftuchverbot war ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit muslimischer Mädchen. Vielmehr würde es Diskriminierung fördern, weil muslimischen Mädchen der Zugang zur Bildung erschwert würde, bzw. sie gesellschaftlich ausgegrenzt werden könnten. Hier kannst du das Urteil des VfGH nachlesen. 

Die nächste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum aktuellen Kopftuchverbot wird im ersten Halbjahr 2027 erwartet.

Kopftuchverbote in anderen Ländern: Beispiele Italien und Frankreich

Diskriminierung von Muslim*innen und Einschränkungen beim Tragen religiöser Kleidung gibt es nicht nur in Österreich. Auch in anderen europäischen Ländern stehen entsprechende Maßnahmen zur Diskussion oder bestehen bereits.

Italien: Kopftuchverbote an Schulen geplant

Nach der Ankündigung der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Maßnahmen einzuführen, die eine zahlenmäßige Begrenzung ausländischer Schüler*innen sowie ein Verbot des Tragens von Burka und Niqab an Schulen vorsehen würden, erklärte Amnesty International Italien: „Wir sind zutiefst besorgt über diese Äußerungen der Ministerpräsidentin. Sollten diese Vorschläge in dieser Form umgesetzt werden, wären sie diskriminierend und würden nicht nur eine direkte Bedrohung für die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit der Schüler*innen an italienischen Schulen darstellen, sondern auch das in Artikel 34 der italienischen Verfassung verankerte Recht auf Bildung beeinträchtigen. Solche Maßnahmen könnten ein konkretes Risiko darstellen und zu Diskriminierung, Ausgrenzung aus dem öffentlichen Leben, Isolation sowie zu Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung führen.“

Frankreich: Einschränkungen des Kopftuchs im Sport

In Frankreich gibt es bereits in mehreren Sportarten und bei verschiedenen Wettbewerben Regelungen, die das Tragen eines Kopftuchs untersagen. Mehrere Sportverbände haben entsprechende Verbote eingeführt. Bei den Olympischen Spielen 2024 durften französische Sportlerinnen, die ein Kopftuch tragen, nicht an den Spielen teilnehmen.

Im Vorfeld der Olympischen Spiele 2024 veröffentlichte Amnesty International eine Untersuchung zu den Auswirkungen von Kopftuchverboten im Sport auf Frauen und Mädchen in Frankreich. Die Untersuchung zeigte unter anderem, dass solche Verbote muslimische Frauen und Mädchen von einer vollständigen Teilnahme am Sport ausschließen können.

Auch Expert*innen der Vereinten Nationen kritisierten die bestehenden Einschränkungen und bezeichneten sie als „unverhältnismäßig und diskriminierend“. Amnesty fordert deshalb, die Einschränkungen aufzuheben und sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen unabhängig von ihrer religiösen Kleidung gleichberechtigt am Sport teilnehmen können.

Diaba Konaté, französische Basketballspielerin und ehemalige Spielerin der französischen Jugendnationalmannschaft, setzt ihre Karriere inzwischen in den USA fort.  Aufgrund des Verbots religiöser Kopfbedeckungen durch den französischen Basketballverband kann sie in ihrer Heimatstadt Paris nicht spielen. © Amanda Kaye Delgado
Diaba Konaté, französische Basketballspielerin und ehemalige Spielerin der französischen Jugendnationalmannschaft, setzt ihre Karriere inzwischen in den USA fort. Aufgrund des Verbots religiöser Kopfbedeckungen durch den französischen Basketballverband kann sie in ihrer Heimatstadt Paris nicht spielen. © Amanda Kaye Delgado

Das fordert Amnesty International

Amnesty International Österreich fordert, Maßnahmen zu ergreifen, die im Einklang mit den Menschenrechten stehen und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Sichtbarkeit von Mädchen in Schulen fördern – und nicht negative Stereotype und Diskriminierung fördern.

Als Menschenrechtsorganisation setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen weltweit ihre Rechte und Freiheiten uneingeschränkt genießen können. Österreich muss das Recht auf Selbstbestimmung schützen und die Gleichstellung von Mädchen und Frauen in Österreich fördern. 

Diese Maßnahmen müssen jedoch das Prinzip der Nichtdiskriminierung erfüllen. Österreich ist zudem verpflichtet, das Recht jedes Einzelnen auf freie Ausübung seiner Religion oder Weltanschauung, seiner persönlichen Überzeugungen oder seiner Identität zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

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