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Die ungarische Staatsanwaltschaft hat die Anklagen gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony und gegen den Menschenrechtsverteidiger und Pécs-Pride-Organisator Géza Buzás-Hábel am 4. Juni fallengelassen. Beiden war auf Grundlage des ungarischen sogenannten „Anti-Pride-Gesetzes” die Ausrichtung verbotener Pride-Veranstaltungen vorgeworfen worden. Amnesty International sieht die Entscheidung als bedeutenden Schritt zur Stärkung der friedlichen Versammlungsfreiheit in Ungarn.
Der Mut der Pride-Organisatoren und die Unterstützung von Hunderttausenden Teilnehmer*innen haben dazu beigetragen, dass diese Anklagen fallengelassen wurden. Die Entscheidung ist ein Erfolg all jener, die die Versammlungsfreiheit als Menschenrecht verteidigen und sich den willkürlichen Eingriffen der ehemaligen Regierung entgegengestellt haben
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
Ausschlaggebend war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April, wonach die ungarischen Anti-LGBTQIA+-Gesetze gegen die Grundfreiheiten der EU verstoßen. Amnesty International fordert das neu gewählte Parlament auf, das Versammlungsgesetz zu ändern und die gegen EU-Recht verstoßenden Bestimmungen aufzuheben.
Im März 2025 verabschiedete das ungarische Parlament Gesetzesänderungen, die eine breite öffentliche Opposition und Widerstand auslösten. Die Maßnahmen des so genannten „Anti-Pride-Gesetzes“ zielen darauf ab, friedliche Demonstrationen zu verbieten, die die Gleichstellung von sexuellen und geschlechtsspezifischen Minderheiten (LGBTQIA+) forderten, einschließlich Pride-Märschen in Budapest und Pécs.
Nach der Ankündigung des ehemaligen Premierministers Viktor Orbán im Februar 2025, Pride Paraden in Ungarn zu verbieten, unterstützten Menschenrechtsorganisationen die Organisatoren der Budapest Pride und begannen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt werden konnte.
Darüber hinaus veröffentlichten sie gemeinsame Leitlinien zu den wichtigsten rechtlichen Fragen, um den Pride-Teilnehmer*innen zu helfen, zu verstehen, wie sie ihr Versammlungsrecht trotz der restriktiven Landschaft friedlich ausüben könnten. Anwält*innen dieser Organisationen schulten Pride-Organisator*innen und Freiwillige, rekrutierten und bereiteten Rechtsbeobachter*innen vor, die bereit waren, Organisatoren und Teilnehmer*innen bei beiden Märschen bei Bedarf zu helfen.
Trotz des Verbots nahmen im Jahr 2025 mehr als 200.000 Menschen an der Budapest Pride teil. Von Anfang an machte Géza Buzás-Hábel, der Organisator von Pécs Pride, deutlich, dass er die Veranstaltung trotz des Verbots als öffentliche Versammlung durchführen wollte.
Trotz ihrer Bedeutung markiert die Einstellung der Verfahren nicht das Ende systematischer Menschenrechtsverletzungen. Amnesty International und die beteiligten Organisationen fordern das neu gewählte Parlament auf, das ungarische Versammlungsgesetz zu ändern und die diskriminierenden, gegen EU-Recht verstoßenden Bestimmungen aufzuheben – insbesondere jene, die gezielt eingeführt wurden, um die Teilnahme an Pride-Veranstaltungen zu verhindern.
Ein wichtiger erster Schritt wäre die sofortige Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zum ungarischen Anti-LGBTQIA+-„Propagandagesetz“ aus dem Jahr 2021. Darüber hinaus seien umfassendere Verfassungsreformen notwendig, damit LGBTIQA+-Personen in Ungarn tatsächlich gleiche Rechte genießen können.
Amnesty International freut sich auf die Teilnahme an der 31. Budapest Pride am 27. Juni und der 6. Pécs Pride am 12. September.