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© Illustration: Merle Schewe

Nahrung ist ein Menschenrecht © Illustration: Merle Schewe

Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht – und doch müssen Millionen Menschen für ihr täglich Brot kämpfen. Während es in Österreich für die meisten Menschen selbstverständlich ist, stets Zugang zu ausreichend Nahrungsmitteln zu haben, leiden weltweit noch immer über 811 Millionen Menschen an Hunger. Wie kann Ernährungssicherheit geschaffen werden? Wie genau ist das Recht auf Nahrung menschenrechtlich verankert? Wie beeinflusst der Klimawandel unser Recht auf Nahrung?

Text: Amnesty Redaktionen aus Deutschland, Schweiz & Österreich

Illustrationen: Merle Schewe

Wie ist das Recht auf Nahrung menschenrechtlich verankert?

Das Recht auf Nahrung ist ein fundamentales Menschenrecht. Laut Artikel 11 im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat jeder Mensch einen grundlegenden Anspruch auf ausreichende Ernährung. Wie der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Anmerkungen zum Pakt schreibt, geht es nicht nur darum, keinen Hunger leiden zu müssen. Jeder Mensch habe das Recht, Nahrungsmittel zu erschwinglichen Preisen erstehen zu können, die gesund und kulturell akzeptabel sind, ohne, dass dafür auf andere Güter wie ausreichende Gesundheitsversorgung und Bildung verzichtet werden muss. 

Welche Verpflichtungen haben Staaten bei der Sicherstellung des Rechts auf Nahrung?

Die Staaten dürfen den Zugang zu Nahrungsmitteln nicht behindern und müssen sicherstellen, dass auch niemand anderes dies tut. Sind Menschen nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen – zum Beispiel bei einer Naturkatastrophe oder einer Krise – muss der Staat Hilfe leisten. 

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Artikel 11

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung [...].

Das Recht auf Nahrung wird nicht nur dann verletzt, wenn der Zugang zu Nahrung direkt verweigert wird – so in Konflikten, indem beispielsweise humanitäre Hilfe behindert wird; auch wenn aufgrund der Hautfarbe, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts oder anderer Merkmale Nahrungsmittel verweigert oder eingeschränkt werden, ist dies eine Menschenrechtsverletzung. So sind weltweit insbesondere Frauen überproportional von Ernährungsunsicherheit betroffen, indem sie unter anderem beim Zugang zu Land und Krediten diskriminiert werden; Frauen arbeiten auch häufiger in schlecht bezahlten Jobs und sind einem geschlechtsspezifischen Lohngefälle ausgesetzt.  

Wo eine ausreichende soziale Sicherheit fehlt, werden Nahrungsmittel für Menschen, die in Armut leben, oft unerschwinglich. Die Staaten sind verpflichtet, alles dafür zu tun, um das Recht auf Nahrung garantieren zu können; sie müssen dem Kampf gegen die Ursachen von Ernährungsunsicherheit in der Politik höchste Priorität einräumen. 

Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf unser Recht auf Nahrung?

Derzeiten leiden weltweit noch immer über 811 Millionen Menschen an Hunger. Die Klimakrise droht die Situation noch zu verschärfen, da die Lebensmittelproduktion durch die klimatischen Veränderungen stark beeinträchtigt wird. Die Klimakrise verändert die ­Bedingungen für die Landwirtschaft immer schneller und die Biodiversität schwindet immer rasanter. Das Welternährungsprogramm geht davon aus, dass bis 2050 zwanzig Prozent mehr Menschen an Hunger und Unterernährung leiden werden als heute. Mehr zum Thema Folgen der Klimakrise auf unsere Menschenrechte

Welche Rolle spielen Gen- und SAATGUTBANKEN FÜR DIE weltweite eRNÄHRUNGSSICHERHEIT?

Weltweit sollen rund 1.700 Gen- und Saatgutbanken dabei helfen, die Welternährung zu sichern. Insbesondere durch die Veränderungen durch die Klimakrise werden Saatgutbanken wichtiger. Die 1.700 staatlichen und privaten Gen- und Saatgutbanken verwahren Muster von insgesamt mehreren Millionen genetisch unterschiedlichen Nutzpflanzen, um diese zu erhalten und Züchter*innen, Landwirt*innen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Die Gen- und Saatgutbanken sollen einen Beitrag zur Vielfalt der Landwirtschaft, zur Biodiversität und zur Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung leisten. Doch viele Nichtregierungsorganisationen bemängeln die Beteiligung von Agrarkonzernen, die ihr Geld mit gentechnisch verändertem Saatgut und Patenten verdienen, während Bäuer*innen diese nur gegen hohe Lizenzgebühren nutzen können. Zu der Idee der Saatgutbanken als Mittel der Ernährungssicherung für alle stünden solche Beteiligungen im Widerspruch. Mehr zum Thema Saatgutbanken

Fallbeispiele zum Recht auf NaHrung