Menschenrechte für alle - das muss sowohl im Kampf gegen COVID-19 als auch bei allen weiteren Bemühungen um eine gerechte und menschliche Zukunft, in der alle frei und friedlich ihre Meinung sagen können, im Mittelpunkt stehen.“
Amnesty International setzt sich weltweit derzeit für die Freilassung von etwa 150 gewaltlosen politischen Gefangene ein: Menschen, die in verschiedenen Weltregionen allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind. Die tatsächliche Zahl der gewaltlosen politischen Gefangenen weltweit geht jedoch vermutlich in die Tausende.
Tausende in Österreich fordern Freiheit für Nasrin Sotoudeh
Eine der gewaltlosen politischen Gefangenen, für die sich Amnesty International einsetzt, ist die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh. Sie wurde am 13. Juni 2018 festgenommen und in zwei unfairen Gerichtsverfahren zu insgesamt 38 Jahren und sechs Monaten Gefängnis sowie 148 Peitschenhieben verurteilt. In Österreich haben sich bisher rund 14.000 Menschen gemeinsam mit Amnesty International für die Menschenrechtsanwältin eingesetzt und den Appell an Ebrahim Raisi, Oberste Justizautorität im Iran, unterschrieben.
Die gegen sie erhobenen Vorwürfe stehen vor allem mit ihrer Kritik am iranischen Verschleierungsgesetz in Verbindung. So soll sie „zu Verdorbenheit und Prostitution angestiftet“ und „durch Nicht-Tragen des Hidschab öffentlich eine sündige Handlung begangen“ haben. Auch wegen der Verteidigung von angeklagten Frauen, die friedlich gegen die obligatorische Verschleierung protestiert hatten, und wegen ihres Engagements gegen die Todesstrafe steht Nasrin Sotoudeh im Visier der iranischen Behörden.
Zu den rechtmäßigen Aktivitäten, die von den Behörden als „Beweise“ gegen Nasrin Sotoudeh angeführt werden, zählen zum Beispiel das Ablegen ihres Kopftuchs bei Gefängnisbesuchen, Medieninterviews zur gewaltsamen Festnahme und Inhaftierung von Frauen, die gegen den Schleierzwang protestiert haben, sowie ihre Mitarbeit bei Menschenrechtsgruppen wie der Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe.