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9 Forderungen zu 1 Jahr Corona

16. März 2021

Vor einem Jahr begann der erste Corona-Lockdown in Österreich. Seither ist viel passiert – ein Update unserer 9 Forderungen, wie wir gestärkt aus der Krise kommen  

Genau vor einem Jahr nahm der Staat plötzlich Einfluss auf unser aller Leben, wie es zuvor undenkbar gewesen wäre: In Österreich wurde – wie in vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt – in Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19 und zum Schutz unserer Gesundheit ein Lockdown verhängt. Plötzlich waren wir mit neuen Formen der Überwachung konfrontiert, mussten im Supermarkt mit Masken unser Gesicht verhüllen und uns die Frage stellen, ob es überhaupt erlaubt ist, auf einer Parkbank zu sitzen. Die Einschränkungen unserer Menschenrechte waren weitreichend.

Viele der am 16. März 2020 beschlossenen Maßnahmen wurden letztes Jahr schrittweise gelockert und ab 1. Mai 2020 gänzlich aufgehoben. Doch aufgrund der steigenden Ansteckungszahlen im Spätsommer 2020 kam es wieder zu weiteren Verschärfungen, die zum Teil bis heute andauern.

Regierungen sind dazu verpflichtet, unsere Gesundheit und unser Leben aktiv zu schützen. Auf der Suche nach effizienten politischen Maßnahmen werden zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ständig verschiedene Menschenrechte gegeneinander abgewogen. Diese Abwägung ist zum Schutz von Leben und unserer Gesundheit notwendig, gleichzeitig jedoch eine heikle Angelegenheit.

1 Jahr Corona 

Ein Blick auf die menschenrechtlichen Auswirkungen

Unsere 9 Forderungen basieren auf einer umfassenden menschenrechtlichen Analyse der bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie in Österreich. Wir haben bereits im April 2020 eine Liste mit neun Forderungen erstellt, wie wir mithilfe der Menschenrechte gestärkt durch die Krise kommen. Diese Liste wurde nun im Hinblick auf die Entwicklungen im letzten Jahr neuerlich aktualisiert.

Analyse lesen

1. Wir alle müssen uns besser über unsere Rechte informieren.

Jede*r Einzelne hat eine wichtige Kontrollfunktion, um sicherzustellen, dass die aktuellen Eingriffe in unsere Rechte so gering wie nötig sind. Dafür braucht es verstärkt eine informierte Öffentlichkeit und menschenrechtliches Grundwissen in der Bevölkerung.

Außerdem gestalten viele Menschen den Umgang mit der Krisensituation im lokalen Kontext mit. Sei es in der lokalen Politik, als Teil der Zivilgesellschaft oder als Mitarbeiter*innen von Unternehmen und Institutionen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass auch grundlegende Informationen über unsere Rechte zu Verfügung stehen.

Damit wir uns für unsere Rechte einsetzen können, müssen wir sie kennen!

Wir fordern daher ein umfassendes und effektives Recht auf Zugang zu Informationen für alle Menschen in Österreich. Unabhängig, welche Sprache wir sprechen oder wie gut wir mit Smartphone und Computer umgehen können: Wir alle müssen eingeschränkten Zugang zu faktenbasierter Information über COVID-19 haben und informierte Entscheidungen treffen können!

Das Kursprogramm der Amnesty Academy bietet Online-Kurse an, die auch in Zeiten der Corona-Pandemie Wissen über Menschenrechte vermitteln.

2. Wir alle müssen mehr miteinander über unser Menschenrechte reden: Dialog ist wichtig, auch Kritik!

Wir sind seit Monaten mit beispiellosen Eingriffen in unsere Menschenrechte konfrontiert. Umso wichtiger ist es, dass wir darüber reden und Eingriffe kritisch hinterfragen. Tragen wir alle zur Diskussion auf Augenhöhe bei, halten wir Kritik aus und respektieren wir andere Meinungen!

Die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit ist in einer Zeit, in der wir laufend die Auswirkungen einer lebensgefährlichen Pandemie und weitreichende Eingriffe in unsere Menschenrechte abwägen müssen, besonders wichtig. Das bedeutet auch, dass Journalist*innen und Medienvertreter*innen umfassenden und ungehinderten Zugang zu Informationen erhalten.

So sind beispielsweise Zutrittsbeschränkungen zu Pressekonferenzen, wie sie von der Bundesregierung zu Beginn der Pandemie geplant waren oder von der Tiroler Landesregierung auch im Frühjahr 2020 angewendet wurden, menschenrechtlich höchst problematisch.

Es muss für alle Menschen möglich sein, eine Meinung in eine Debatte einzubringen. Dabei können Aussagen auch schockieren und andere vor den Kopf stoßen. Gleichzeitig sind herabwürdigende, rassistische, sexistische und zur Gewalt aufstachelnde Äußerungen für die Betroffenen ein ernstes Problem.

2020 wurden Maßnahmen gegen “Hass im Netz” beschlossen, wir haben das Gesetzespaket menschenrechtlich analysiert und in der Begutachtung unsere menschenrechtliche Kritik eingebracht. Fazit: Es braucht wohlüberlegte Maßnahmen gegen “Hass im Netz”, die aber unsere Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig einschränken.

3. Wir alle müssen stärker zusammenhalten!

Das Coronavirus zeigt: Alle Menschen sind jetzt aufeinander angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass wir respektvoll miteinander umgehen und zusammenhalten.

Gleichzeitig ist es jetzt wichtig, dass wir uns gegenseitig stärken: Zeigen wir Verständnis für jene, die sich gerade besonders schwertun, bieten wir Hilfe an – und fordern wir sie politisch ein!

Das gilt umso mehr gegenüber Menschen, die in sogenannten systemrelevanten Branchen tätig sind und für die Homeoffice keine Option ist. Dazu zählen Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen, im Lebensmittelhandel oder in der Pflege. In diesem Branchen arbeiten vor allem Frauen und Migrant*innen – oft unter prekären Bedingungen und ohne angemessenen Schutz. 

Deshalb ist es nach wie vor wichtig: Die zuständigen Entscheidungsträger*innen müssen sicherstellen, dass alle Menschen sich an ihrem Arbeitsplatz angemessen vor einer Infizierung mit dem Coronavirus schützen können. Besonderes Augenmerk muss dabei auf den Menschen liegen, die prekär oder atypisch beschäftigt sind. Wir fordern unter anderem einen gesetzlichen Rahmen, der angemessene und sichere Arbeitsbedingungen auch für prekär und atypisch Beschäftigte garantiert.

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24h-Personenbetreuer*innen berichteten uns, dass sie erst im November FFP2 Masken bekamen oder für Tests selbst aufkommen mussten bzw. Schwierigkeiten hatten, eine Kostenrückerstattung zu bekommen. Dazu kommen noch die gestiegenen psychischen Belastungen, die durch Isolation und stark eingeschränkten Kontakt zur eigenen Familie entstehen, und die fehlende Anerkennung ihrer Arbeit durch eine faire Entlohnung.

4. Alle mit politischer und wirtschaftlicher Verantwortung müssen jetzt vermehrt auf die Bedürfnisse von besonders Betroffenen und Gefährdeten achten.

Unterschiedliche Bedürfnisse und Lebensrealitäten müssen von Anfang an in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Im Falle von Ausgangsbeschränkungen sollten stets die speziellen Bedürfnisse von Gruppen mit erhöhter Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden, wie z. B. Kinder, Alleinstehende und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Frauen, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind. Wir fordern, dass unter anderem adäquate Unterstützungsmaßnahmen für diese Personen getroffen werden müssen.

Wie wichtig dies wäre, zeigt sich am Beispiel des Gesundheitsschutzes: Armutsgefährdete und armutsbetroffene Menschen sind generell häufiger einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Viele dieser Menschen haben jedoch, aufgrund zahlreicher Barrieren, keinen adäquaten Zugang zum Gesundheitssystem oder können es sich schlicht und ergreifend nicht leisten, krank zu sein. Das erschwert eine angemessene Gesundheitsvorsorge und -versorgung.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die Wahrung und Stärkung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ist. Wir fordern daher, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern. Denn ohne Durchsetzbarkeit sind diese Rechte der Menschen bloße Absichtserklärungen!

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In Österreich wurden spezielle Unterstützungsmaßnahmen geschaffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Diese Unterstützungsleistungen müssen aber nicht einfach bloß vorhanden sein, sondern auch zugänglich – insbesondere für Menschen, die zu einer besonders schutzwürdigen Gruppe gehören. Wir fordern daher, dass Corona-Unterstützungsinstrumente allen Menschen ohne Diskriminierung und ohne physische, bürokratische oder sprachliche Barrieren zugänglich sind.

5. Alle mit politischer und wirtschaftlicher Verantwortung müssen jetzt stärker auf internationale Zusammenarbeit setzen und Solidarität zeigen.

In vielen Ländern sind die Menschen aufgrund kaum vorhandener bzw. unzureichender Gesundheitssysteme oder prekärer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen besonders gefährdet. Dies hat nicht nur massive Auswirkungen für die Menschen und ihre Rechte im jeweiligen Land, sondern betrifft uns auch alle: COVID-19 ist eine globale Krise, und wir werden sie nur lösen, wenn wir auf globale Zusammenarbeit setzen.

Ein Beispiel für die Bedeutung internationaler Solidarität ist der Wettlauf um die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen, der Ende letzten Jahres an Fahrt aufgenommen hat. Da reiche Länder Impfdosen horten, besteht die Gefahr, dass das lebensrettende Potenzial von Impfstoffen durch Ungleichheit und die Interessen von Konzernen untergraben wird. Wie schaffen wir es, dass alle Menschen Zugang zu einer fairen Dosis an COVID-19-Imfpstoffen bekommen? Hier sind vor allem internationale Institutionen wie die EU sowie Pharmafirmen, die in diesen Ländern produzieren lassen, gefordert.

Damit genügend COVID-19-Impfstoffe für alle Menschen verfügbar sind – unabhängig davon, wo sie leben, wer sie sind oder was sie sich leisten können – müssen Pharmaunternehmen ihr Wissen und ihre Technologien zu COVID-19-Impfungen und Medikamenten für die Dauer der Pandemie mit anderen teilen. So können Impfstoffe schneller produziert werden und Menschen auf der ganzen Welt rascher geimpft werden. Mit unserer Weltweiten Kampagne “Eine faire Dosis” üben wir aktuell Druck auf die größten Pharmaunternehmen der Welt auf.

Die österreichische Bundesregierung muss sich gleichzeitig bei der WTO und auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die geltenden internationalen Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums vorübergehend aufgehoben werden.

 

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6. Alle mit politischer und wirtschaftlicher Verantwortung müssen jetzt ihre Entscheidungen transparent machen und alle umfassend Informieren.

Gerade jetzt, wo wir alle gefordert sind, rasch und unmittelbar zu handeln, braucht es eine gute gemeinsame Fehlerkultur. Das gilt vor allem für den Dialog mit den Regierungsverantwortlichen: Alle Menschen müssen sich über die Maßnahmen der Regierung informieren und verschiedene Meinungen einholen können.

Alle Menschen müssen verstehen können, was erlaubt ist und was nicht. Sämtliche Maßnahmen brauchen daher unter anderem eine klare und verständliche Grundlage im Gesetz. Das Kriterium der „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung" als Voraussetzung für die Verhängung von Ausgangsbeschränkung ist beispielsweise sehr unbestimmt und könnte zu Verunsicherung in der Bevölkerung führen.

Gerade in unsicheren und turbulenten Zeiten ist größtmögliche Transparenz über öffentliche Entscheidungen wichtig nicht nur aufgrund der Prinzipien eines Rechtsstaates, sondern auch, um das Vertrauen in der Bevölkerung zu erhalten.

Es braucht daher nicht nur ein umfassendes und effektives Recht auf Zugang zu Informationen, sondern auch eine transparente und evidenzbasierte Kommunikation und klare und verständliche Regelungen.

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7. Die Regierung und Behörden müssen jetzt die vielen Eingriffe in unsere Menschenrechte auf das nötigste reduzieren und mit besonderen Augenmaß treffen.

Derzeit werden fast täglich Eingriffe in unsere Menschenrechte vorgenommen. Dabei besteht die Gefahr, dass unsere Rechte unnötig eingeschränkt werden.

Versammlungen wurden in Österreich seit Beginn der COVID-19-Pandemie behördlich nur unter strengen Auflagen genehmigt oder untersagt. So galt am Anfang der Pandemie gar ein de facto Versammlungsverbot. Dabei ist die Möglichkeit, seine Meinung frei zu äußern, gerade in Krisenzeiten wichtig: Wir alle sind von COVID-19 ganz unterschiedlich betroffen und müssen weiterhin die Möglichkeit haben, unseren Anliegen aber auch Kritik Gehör zu verschaffen.

Daher fordern wir, dass auch während der COVID-19 Pandemie das Recht auf Versammlungsfreiheit nur insoweit eingeschränkt werden darf, wie dies zum Schutz der Gesundheit auch notwendig ist.

Jeder Eingriff in die Versammlungsfreiheit muss stets verhältnismäßig sein und jeder Eingriff muss von den Behörden differenziert und transparent im Einzelfall begründet werden.

Wir fordern außerdem einen effektiven Rechtsschutz bei kurzfristiger behördlicher Untersagung von Demonstrationen durch die Einführung eines Eilverfahrens beim Verfassungsgerichtshof.

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8. Die Regierung und Behörden müssen die vielen Einschränkungen in unsere Menschenrechte zurücknehmen, sobald diese nicht mehr notwendig sind.

Regierung und die Behörden müssen jeden Tag prüfen, ob die COVID-19-Maßnahmen noch notwendig sind, und sie frühzeitig aufheben, wenn dem nicht so ist. Gleichzeitig müssen Entscheidungsträger*innen in diese Prozesse rechtzeitig Expert*innen einbinden. Sobald Fehler erkannt wurden, müssen diese korrigiert werden. Keine Regierung darf die Krise nützen, um ihre Macht auszubauen oder zu missbrauchen.

Die meisten COVID-19-Verordnungen und Maßnahmen wurden mit einer konkreten Ablauffrist versehen. Bei den derzeit geplanten Änderungen des Epidemiegesetzes ist jedoch kein Ablaufdatum (sogenannte „sunset clause“) definiert. Aus menschenrechtlicher Sicht ist es aber wichtig, dass alle Gesetze und Verordnungen, mit denen umfassend und tiefgreifend in unsere Menschenrechte eingegriffen wird, ein Ablaufdatum haben. Die Eingriffe müssen außerdem schrittweise, je nach Entwicklung der Ausbreitung des Virus, wieder zurückgenommen werden.

Wir fordern – abgesehen von einer festgelegten Ablauffrist –, dass alle COVID-19-Maßnahmen auch während der Laufzeit überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden.

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9. Die Regierung und Behörden müssen jetzt sicherstellen, dass der Zugang zu Rechtsschutz für alle erhalten bleibt. Missbrauch UND Machtüberschreitung müssen Konsequenzen haben.

Auch in Krisensituationen muss jeder einzelne Mensch seine Rechte einfordern können. Alle Menschen haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit! Die Entscheidungen über COVID-19-Maßnahmen müssen wirksamkeitsorientiert und nachvollziehbar getroffen werden. Dabei braucht es immer eine Abwägung von Alternativen zu Eingriffen in unsere Menschenrechte.

Für die Ausübung des weiten Ermessensspielraumes, der den zuständigen Entscheidungsträger*innen diesbezüglich eingeräumt wird, bedarf es jedenfalls nicht nur klarer und präziser gesetzlicher Regelungen, sondern auch eines hohen Maßes an Verantwortungsbewusstsein sowie einer effektiven parlamentarischen und schnellen höchstgerichtlichen Kontrolle.

Sollten Menschenrechte verletzt werden, müssen diese unabhängig aufgeklärt werden und Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. Daher ist es wichtig, dass der Rechtsschutz vor dem Verfassungsgerichtshof und auch andere nicht-gerichtliche Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen in Österreich gestärkt werden.

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Wir von Amnesty fordern seit langem in Österreich die Errichtung einer unabhängigen und wirksamen Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt. Diese wurde – trotz Ankündigung im Koalitionsabkommen – nach wie vor nicht umgesetzt. Auch die Bedeutung der Volksanwaltschaft als nationale Menschenrechtsinstitution zeigt sich besonders in Krisenzeiten wie diesen. Umso wichtiger ist, dass die Arbeit der Volksanwaltschaft gestärkt wird!

Auf Abstand und trotzdem zusammen!

Seit Ausbruch der Pandemie beobachten, dokumentieren, und analysieren wir bei Amnesty International weltweit die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Menschenrechte. Zur Situation in Österreich veröffentlichten wir im April 2020 einen Zwischenbericht sowie im Sommer 2020 eine Analyse der Folgen von COVID-19 auf das Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen in Österreich. Hinzu kamen zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen der COVID-19-Maßnahmengesetze und des Epidemiegesetzes (Stellungnahmen zur Novelle August 2020, September 2020, März 2021).