Am 10. August 2020 verurteilte ein oberes Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano den damals 21-jährigen Yahaya Sheriff-Aminu wegen „Blasphemie“ zum Tode durch den Strang, weil er ein Lied über WhatsApp verbreitet hatte, das als blasphemisch gegen den Propheten Mohammed angesehen wurde. Im Januar 2021 hob ein Gericht im Bundesstaat Kano seine Verurteilung auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Unregelmäßigkeiten im ursprünglichen Prozess an.
Die Anwält*innen von Yahaya Sheriff-Aminu legten gegen die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens Rechtsmittel ein und wiesen darauf hin, dass er nach wie vor mit dem Blasphemiegesetz des Staates Kano konfrontiert sein würde. Sie forderten das zuständige Berufungsgericht in Kano auf, den Fall abzuweisen und das Blasphemiegesetz für verfassungswidrig zu erklären. Doch im August 2022 bestätigte das Berufungsgericht in Kano die Anordnung des Obersten Gerichtshofs zur Wiederaufnahme des Verfahrens und die Verfassungsmäßigkeit des Blasphemiegesetzes.
Im November 2022 legten die Anwält*innen von Yahaya Sheriff-Aminu beim Obersten Gerichtshof von Nigeria Berufung ein und stellten die Verfassungsmäßigkeit der Blasphemiegesetze des Staates Kano auch hier in Frage. Über zwei Jahre später gibt es immer noch keinen Termin für die Anhörung. Yahaya Sheriff-Aminu ist weiterhin inhaftiert und wartet auf das Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof.
Im März 2024 besuchte Amnesty International Yahaya Sheriff-Aminu in der Haft und stellte fest, dass sein Gesundheitszustand schlecht ist. Er leidet an schwerem Asthma und benötigt regelmäßig einen Inhalator und entsprechende Medikamente. Außerdem wurde er nicht mit ausreichender Nahrung und angemessener Kleidung versorgt. Im November 2024 besuchte Amnesty International Yahaya Sheriff-Aminu erneut. Dank der Medikamente, die ihm seine Familie gebracht hatte, hatte er sich zwar etwas erholt, doch der regelmäßige Zugang zu seinen Medikamenten ist nach wie vor nicht angemessen gewährleistet.
Die Haftbedingungen in Nigeria sind hart. Die Verpflegung, die medizinische Versorgung und andere Bedingungen entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die in den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen, den Nelson-Mandela-Regeln, und anderen internationalen Standards festgelegt sind.
Blasphemiegesetze
Die Blasphemiegesetze und ihre Umsetzung verstoßen gegen die Verpflichtung Nigerias, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zu achten und zu schützen. Nach Artikel 19 Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte haben alle das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit. Artikel 19, Absatz 2 besagt, dass jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung hat, einschließlich des Rechts, Informationen und Ideen aller Art über alle Medien zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Nach Artikel 19 Absatz 3 können bestimmte Beschränkungen der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung (nicht aber des Rechts auf Meinungsfreiheit) auferlegt werden, jedoch nur, wenn diese Beschränkungen strengen Anforderungen genügen, d. h. wenn sie gesetzlich vorgesehen und für einen der nach dem Völkerrecht zulässigen spezifischen legitimen Zwecke nachweislich erforderlich und verhältnismäßig sind.
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 über die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung ausdrücklich festgestellt, dass Verbote von Äußerungen der Missachtung einer Religion oder eines anderen Glaubenssystems, einschließlich Blasphemiegesetze, mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unvereinbar sind, außer unter den in Artikel 20 Absatz 2 vorgesehenen besonderen Umständen. Artikel 20 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte besagt: „Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.“ (Paragraf 48).
Blasphemiegesetze sind ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Darüber hinaus verstößt die Verhängung der Todesstrafe für „Blasphemie“ gegen die Verpflichtungen Nigerias aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der die Anwendung dieser Strafe auf die „schwersten Verbrechen“ beschränkt, was sich gemäß dem UN-Menschenrechtsausschuss auf eine vorsätzliche Tötung bezieht.
Internationale Kritik am Todesurteil und Verfahren
Das vom Obersten Scharia-Gericht im nigerianischen Bundesstaat Kano gegen Yahaya Sheriff-Aminu verhängte Todesurteil wurde sowohl im Inland als auch international heftig kritisiert - auch vom Europäischen Parlament, das auf seiner Sitzung am 20. April 2023 die nigerianischen Behörden aufforderte, Yahaya Sheriff-Aminu freizulassen. Auch UN-Expert*innen forderten am 16. Mai 2024 die Freilassung von Yahaya Sheriff-Aminu. Darüber hinaus gab es ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Fairness des Verfahrens gegen Yahaya Sheriff-Aminu und der Formulierung der gegen ihn erhobenen Anklage. Vor und während des Prozesses wurde ihm kein Rechtsbeistand gewährt. Nachdem Menschenrechtsanwält*innen und -aktivist*innen Druck auf das Gericht ausgeübt hatten, sein Recht auf einen Rechtsbeistand zu respektieren, wurde ihm schließlich Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährt, um eine Berufung vorzubereiten. Im Bundesstaat Kano ist „Blasphemie“ nach der Scharia ein Straftatbestand, auf den die Todesstrafe steht.
Todesstrafe in Nigeria
Die Todesstrafe ist in Nigeria nach wie vor eine rechtmäßige Strafe und wird weiterhin im ganzen Land verhängt. Im Jahr 2023 wurden mehr als 246 neue Todesurteile verzeichnet. Insgesamt waren Ende des Jahres mehr als 3.413 Menschen zum Tode verurteilt. In Nigeria betonten sowohl die Nationale Studiengruppe zur Todesstrafe (2004) als auch die Präsidialkommission für die Justizverwaltung (2007), dass im nigerianischen Strafrechtssystem ein faires Verfahren nicht garantiert ist, und forderten ein Moratorium für die Todesstrafe.
Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (Afrikanische Kommission) hat wiederholt Resolutionen zur Todesstrafe verabschiedet und die Vertragsstaaten der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker - wie Nigeria - aufgefordert, ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe zu erlassen und das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt, zuletzt im November 2024.