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Erfolg

Freispruch: Social-Media-Beiträge keine Blasphemie

Am 28. Juli 2020 befand das jordanische Strafgericht Tujan al-Bukhaiti für „nicht schuldig“. Die 17-Jährige hatte auf Facebook religiöse und kulturelle Themen diskutiert und war daraufhin von der Behörde für Internetkriminalität wegen „Blasphemie“ und „Beleidigung religiöser Gefühle“ angeklagt worden. Ihr Prozess dauerte acht Monate.

Tujan al-Bukhaiti ist eine 17-jährige jemenitische Geflüchtete und lebt in Jordanien. In ihren Beiträgen in den Sozialen Medien äußerte die Schülerin ihre Meinung zu religiösen und kulturellen Fragen – woraufhin sie wegen „Blasphemie“ und „Beleidigung religiöser Gefühle“ angeklagt wurde. Nach einem monatelangen Prozess befand sie das jordanische Jugendgericht am 28. Juli 2020 für „nicht schuldig“. Doch können gegen diese Entscheidung noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Prozess gegen Tujan al-Bukhaiti begann am 16. Januar 2020 und dauerte acht Monate. Sie war am 19. Dezember 2019 von der Jugendpolizei zur Befragung vorgeladen worden, nachdem sie ins Visier der jordanischen Behörde für Internetkriminalität geraten war. Die Polizei nahm ihre Aussage ohne die Anwesenheit ihres Rechtsbeistands und ihrer Eltern auf, wodurch ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde.

Tujan al-Bukhaiti hatte Probleme seitens ihrer Schule bekommen, da sie in den Sozialen Medien „Überzeugungen, die nicht die Schule repräsentieren“ veröffentlicht hatte. Am 16. Dezember 2019 untersagte die Schule Tujan al-Bukhaiti den Schulbesuch. Später veröffentlichte die Schulleitung eine Stellungnahme, in der sie erklärte, dass Tujan al-Bukhaiti unter ihren Mitschüler*innen „toxisches Gedankengut verbreite“.

Die Schülerin bedankt sich bei Amnesty International und allen, die sich an „ihrer“ Urgent Action beteiligt haben:

„Das Urteil ist vorläufig und kann angefochten werden. Das Gericht hat mich zwar für 'nicht schuldig' befunden, aber gleichzeitig hat es entschieden, dass das, was ich in den Sozialen Medien geteilt habe, 'religiöse Gefühle beleidigt' hätte. Das bedeutet, dass die Gefahr noch nicht vorüber ist. Ich gelte zwar als unschuldig, doch dieser Fall geht weit über ein paar Gerichtstermine hinaus. Nachdem die Schule eine Erklärung veröffentlicht hat, in der ich beschuldigt werde, 'toxisches Gedankengut' zu verbreiten, das religiöse Gefühle verletzen soll, bleibe ich eine Zielscheibe für Belästigungen und Einschüchterungsversuche durch Einzelpersonen und Gruppen. Dasselbe gilt für meine Mutter und meine Familie.“

Ich danke Amnesty International für die Bemühungen, die über die vielen Phasen dieses Falles nicht nachgelassen haben.

Tujan al-Bukhaiti

Amnesty International wird die Situation von Tujan al-Bukhaiti weiter beobachten. Wenn Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, besteht das Risiko eines Wiederaufnahmeverfahrens. Außerdem drohen ihr Schikanen und Einschüchterungsversuche sowohl durch Einzelpersonen als auch Gruppen, die ihre Ansichten nicht teilen.

Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben!