Schwerpunkt: Frauenrechte im Iran
1. Jänner 2018Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2017 weiterhin stark eingeschränkt. Die Behörden inhaftierten zahlreiche Personen, die friedlich Kritik geäußert hatten. Die Gerichtsverfahren waren in aller Regel unfair. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren noch immer an der Tagesordnung und blieben straflos. Es wurden weiterhin Auspeitschungen, Amputationen und andere grausame Körperstrafen vollstreckt. Die Behörden billigten, dass Menschen wegen ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugung, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder einer Behinderung in starkem Maße diskriminiert und Opfer von Gewalt wurden. Hunderte Menschen wurden hingerichtet, einige von ihnen in der Öffentlichkeit. Tausende saßen weiterhin in den Todeszellen, darunter Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
HINTERGRUND
Im März 2017 verlängerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat der UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation im Iran. Die iranische Regierung verweigerte sowohl der Sonderberichterstatterin als auch anderen UN-Experten weiterhin die Einreise.
Im Mai wurde Präsident Hassan Rohani für eine zweite Amtszeit gewählt. Der Wahl ging ein Zulassungsprozess voraus, der von Diskriminierung geprägt war: Der Wächterrat schloss Hunderte Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihres Glaubens oder ihrer politischen Überzeugung von einer Kandidatur aus. Dass Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein sollen, zu Ministern ernannt wurden, stieß in der Öffentlichkeit auf Kritik.
Die EU und die iranische Regierung berieten über eine Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs. Gleichzeitig verbüßten mehrere iranische Menschenrechtsverteidiger Gefängnisstrafen, weil sie Kontakt zu Vertretern der EU und der UN hatten. Die Regierungen Australiens, Schwedens, der Schweiz und weiterer Länder nahmen bilaterale Gespräche mit dem Iran über Menschenrechte auf.
Ende Dezember 2017 gingen Tausende Menschen auf die Straße, um gegen Armut, Korruption und politische Unterdrückung zu protestieren. Es waren die größten Kundgebungen gegen die iranische Führung seit 2009.
Frauenrechte im Iran
Frauen wurden weiterhin systematisch diskriminiert, sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben, besonders bei Scheidungen und Erbschaftsangelegenheiten, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu politischen Ämtern sowie bei der Anwendung des Strafgesetzes.
Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, wie häusliche Gewalt und Früh- und Zwangsverheiratungen, waren weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Geschlechtsspezifische Gewalt war weiterhin nicht strafbar. Ein entsprechender Gesetzentwurf war seit 2012 anhängig. Das gesetzliche Heiratsalter für Mädchen lag nach wie vor bei 13 Jahren. Väter und Großväter konnten bei Gericht eine Erlaubnis einholen, wenn sie Mädchen noch früher verheiraten wollten.
Der Wächterrat ließ keine der 137 Frauen, die bei der Präsidentschaftswahl antreten wollten, für eine Kandidatur zu. Nach der Wahl berief Präsident Rohani keine Frau in sein Kabinett, trotz entsprechender Forderungen aus der Zivilgesellschaft.
Aufgrund des gesetzlichen Zwangs, ein Kopftuch (Hidschab) zu tragen, standen Frauen im Visier von Polizei und paramilitärischen Kräften. Sie wurden schikaniert und festgenommen, wenn Haarsträhnen unter ihrem Kopftuch hervorschauten, wenn sie stark geschminkt waren oder enganliegende Kleidung trugen. Frauen, die sich gegen die Kopftuchpflicht einsetzten, wurden Opfer staatlich unterstützter Verleumdungskampagnen.
Die Gesetzgebung verweigerte iranischen Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, weiterhin das Recht, ihre Staatsangehörigkeit auf ihre Kinder zu übertragen, während iranischen Männern, die mit Ausländerinnen verheiratet sind, dieses Recht zustand.
Trotz wachsenden öffentlichen Drucks lehnten es die Behörden weiterhin ab, in Fußballstadien Zuschauerinnen zuzulassen.
Frauen hatten weiterhin Mühe, bezahlbare moderne Verhütungsmittel zu erhalten, weil das Budget des staatlichen Familienplanungsprogramms 2012 gekürzt und seitdem nicht wieder aufgestockt worden war. Im Oktober 2017 beschloss das Parlament ein Gesetz, das strikte Auflagen enthielt, was die Weitergabe von Informationen über Verhütungsmittel anging.
Die Behörden überwachten und beschränkten weiterhin Auslandsreisen von Frauenrechtlerinnen. Im August 2017 wurde Alieh Motalebzadeh zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie in Georgien an einem Workshop zum Thema "Stärkere Teilhabe von Frauen und Wahlen" teilgenommen hatte.