Hinrichtungen bei Drogendelikten
Vier Länder – China, Iran, Saudi-Arabien und Singapur – haben Menschen wegen Drogendelikten hingerichtet und damit gegen internationale Menschenrechtsvorschriften verstoßen, die die Anwendung der Todesstrafe für Straftaten verbieten, die nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichen (d. h. Verbrechen, die eine vorsätzliche Tötung beinhalten).
Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch in Vietnam Hinrichtungen für Drogenvergehen stattfanden, aber die dortige Geheimhaltung verhindert eine Bestätigung.
Bis Ende 2022 wurden insgesamt 325 Exekutionen wegen Betäubungsmittelstraftaten registriert. Diese Zahl fällt damit mehr als doppelt so hoch aus wie die 134 Hinrichtungen, die im Jahr 2021 für diesen Deliktsbereich verzeichnet wurden, und entspricht 37 Prozent der bekanntgewordenen weltweiten Hinrichtungen des Jahres 2022.
Von den 325 bestätigten Exekutionen entfielen 255 auf Iran wo 44 Prozent der bekannten Hinrichtungen im Jahr 2022 wegen Drogendelikten erfolgten; 57 auf Saudi-Arabien wo ein Moratorium für Hinrichtungen wegen Drogendelikten, das laut der saudischen Menschenrechtskommission im Jahr 2020 in Kraft getreten war, im Jahr 2022 endete; und 11 auf Singapur wo Exekutionen im Jahr 2022 wieder aufgenommen wurden und alle Hinrichtungen in diesem Jahr wegen Drogendelikten stattfanden.
Amnesty International kann bestätigen, dass in China ebenfalls Todesurteile wegen Drogendelikten vollstreckt wurden, verfügt jedoch nicht über ausreichende Informationen, um eine glaubwürdige Mindestzahl zu nennen. Die zunehmende Anwendung der Todesstrafe für Betäubungsmittelstraftaten ist für Amnesty International äußerst besorgniserregend, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben darstellt, die internationalen Menschenrechtsnormen untergräbt und die bereits erzielten weltweiten Fortschritte gegen die Todesstrafe gefährdet.