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Veröffentlicht am 22.11.2023, zuletzt aktualisiert am 27.4.2026
Im Jahr 2025 wurden in Österreich 16 Frauen getötet, mutmaßlich durch (Ex-)Partner, Familienmitglieder oder Personen aus dem nahen Umfeld der Opfer. Im Jahr 2026 wurden bisher bereits neun Femizide registriert.
Jede dritte Frau in Österreich hat körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt.
Du bist selbst von Gewalt betroffen?
Polizei: 133
SMS Polizei: 0800 133 133 (auch Notruf für Gehörlose)
HelpCh@t: haltdergewalt.at
Frauenhelpline: 0800 222 555
Gewaltschutzzentren: 0800 700 217
24-Stunden Frauennotruf Stadt Wien: 01 71 71 9
Bund Autonome Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt
Hilfsangebote je Bundesland https://www.hilfsangebote-bei-gewalt-gegen-frauen.at/hilfsangebote.html
Männerberatung (Krisenhelpline Männerinfo): 0800 400 777
Häusliche Gewalt ist kein privates Problem!
Wie können Femizide verhindert werden? Was können wir alle gegen Gewalt gegen Frauen tun?
Im folgenden Text erfährst du, welche Ursachen dem gesamtgesellschaftlichen Problem der Femizide zugrunde liegen. Und was geschehen muss, um ein Leben ohne Gewalt für alle Frauen zu schaffen – weltweit und in Österreich.
> Definition: Was ist ein Femizid und wo liegen die Ursachen für Femizide?
> Arten der Gewalt gegen Frauen
> Wie ist Femizid als Menschenrechtsverletzung definiert?
> Statistiken über Frauenmorde und Gewalt gegen Frauen weltweit und in Österreich
> Femizide in Österreich: Statistiken und aktuelle Zahlen
> Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen
Der Begriff Femizide bezeichnet die gezielte (bewusste) Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Der Femizid ist die extremste Manifestation der Gewalt gegen Frauen und betrifft alle Regionen und Länder weltweit.
Der Begriff Femizid wurde entwickelt, um Tötungen von Frauen von anderen Formen tödlicher Gewalt abzugrenzen und als spezifisches Phänomen zu problematisieren. Femizide unterscheiden sich von anderen Arten der Tötung, da sie auf Geschlecht und Geschlechterdiskriminierung abzielen. Frauen werden allein aufgrund ihres Geschlechts zur Zielscheibe gemacht, und das geschieht oft in einem Kontext, in dem bereits Gewalt, sexueller Missbrauch, Machtungleichgewicht und Bedrohungen gegenüber den Opfern vorhanden waren.
Die Gründe für Femizide reichen von patriarchalen Strukturen und traditionellen Geschlechterrollen bis hin zu wirtschaftlichen und sozialen Faktoren. Femizide werden oft von Partnern oder Ex-Partnern begangen. Um Femizide zu bekämpfen, ist es daher unumgänglich, häusliche Gewalt und Beziehungsmissbrauch ernsthaft zu adressieren. Dieser so genannte Intim-Femizid, der mit der Tötung von Frauen als Folge von partnerschaftlicher Gewalt in Verbindung steht, ist die häufigste Form des Femizids. Der Begriff Femizid umfasst außerdem Gewaltakte wie die Tötung von Frauen und Mädchen als Folge oder zum Zweck sexualisierter Gewalt, die Folter und die misogyn motivierte Tötung von Frauen und ehrbasierte Tötung von Frauen und Mädchen.

Der Begriff Femizid bezeichnet die Tötung von Frauen durch Männer aufgrund ihres Geschlechtes. Im Gegensatz dazu beleuchtet der Begriff Feminizide die Verantwortung staatlicher Institutionen und Akteur*innen im Kampf gegen die Tötung von Frauen. Der Begriff bezieht mit ein, welche Maßnahmen seitens des Staates ergriffen werden, um solche Tötungen zu verhindern.
Das Konzept der Femizide wurde 1976 von der Soziologin, Autorin und feministischen Aktivistin Diana Russell beim von ihr mitorganisierten Internationalen Tribunal für Verbrechen gegen Frauen in Brüssel eingeführt. Für Russell war es das Wort, das „am besten die von Männer verübten Morde beschreibt, motiviert durch Verachtung, Hass, Vergnügen oder das Gefühl des Besitzes über Frauen.”

Der Begriff Feminizid hingegen wurde 1994 von der mexikanischen Anthropologin, Politikerin, und feministischen Aktivistin Marcela Lagarde geprägt, in Reaktion auf die schrecklichen Serienmorde, die in der mexikanischen Stadt Ciudad Juárez über mehr als ein Jahrzehnt verübt wurden. Teil dieser Morde waren Vergewaltigungen, Folter und Getötete, die in Baumwollfelder geworfen wurden – ohne angemessene Reaktion seitens des mexikanischen Staates. Daher bedeutet Feminizid, dass die Tötung von Frauen oft nicht bestraft wird.
Wie oben erwähnt, passieren Femizide nicht im luftleeren Raum, sondern meist in einem Kontext, in dem bereits andere Arten der Gewalt gegen Frauen vorherrschen.
Gewalt gegen Frauen ist eine weitverbreitete Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, bei der Frauen aufgrund ihres Geschlechts Opfer von physischer, sexualisierter, psychischer, emotionaler oder ökonomischer Gewalt werden. Es ist auch als geschlechtsspezifische Gewalt zu werten, wenn Frauen daran gehindert werden, über ihr Leben und ihren Körper zu entscheiden. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 19 des CEDAW-Übereinkommens (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) betont, dass Gewalt gegen Frauen, insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt, eine Form der Diskriminierung darstellt, die die Fähigkeit von Frauen erheblich einschränkt, ihre Rechte und Freiheiten auf der Grundlage von Gleichberechtigung mit Männern zu genießen.
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung und der Arbeit mit Betroffenen wird auch der Begriff der sexualisierten Gewalt verwendet. Damit soll verdeutlicht werden, dass diese Form der Gewalt ihren Ursprung nicht in der Sexualität hat, sondern eine Form der Machtausübung, Aggression und Gewalt ist, die mittels sexueller Handlungen ausgeübt wird.
Gewalt gegen Frauen kann unter anderem in den folgenden Formen auftreten:
Der Instagram-Account catcallsof.vie ist Teil einer feministischen Aktivismus-Initiative aus Wien, die sich gegen Street Harassment (also Belästigung im öffentlichen Raum) einsetzt.
Auf dem Account werden anonymisierte Erfahrungsberichte von Betroffenen geteilt – meist in Form von Zitaten, die Menschen im Alltag hören mussten.
Diese sogenannten „Catcalls“ reichen von sexualisierten Kommentaren bis hin zu klar übergriffigen Aussagen.
Ziel ist es, diese Form von Gewalt sichtbar zu machen und gesellschaftlich zu problematisieren.
In den internationalen Menschenrechtsstandards wurden eine Reihe von Normen und Grundsätzen entwickelt, um Rechte von Frauen zu gewährleisten. Das Recht der Frauen auf ein Leben frei von Gewalt ist im internationalen Menschenrechtssystem verankert.
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wurde 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Konsens angenommen. CEDAW verpflichtet zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und dazu, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um diskriminierende Gesetze, Vorschriften, Bräuche und Praktiken zu ändern oder aufzuheben. Die 1993 verabschiedete Erklärung zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen enthält Normen und Grundsätze, die zu Quellen des Völkerrechts geworden sind.
Die Allgemeine Empfehlung Nr. 19 des CEDAW-Übereinkommens (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) betont, dass Gewalt gegen Frauen, insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt, eine Form der Diskriminierung darstellt, die die Fähigkeit von Frauen erheblich einschränkt, ihre Rechte und Freiheiten auf der Grundlage von Gleichberechtigung mit Männern zu genießen. In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 35 unterstreicht CEDAW nochmals die staatlichen Verpflichtungen, diese Form von Diskriminierung zu verhindern und zu beenden.

In Lateinamerika wurde 1994 das Interamerikanische Übereinkommen zur Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch bekannt als das Übereinkommen von Belém do Pará, verabschiedet.
Das Übereinkommen war der erste verbindliche internationale Vertrag, der das Recht auf ein Leben frei von Gewalt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich als Menschenrecht anerkennt (Artikel 3).
Artikel 1 besagt, dass Gewalt gegen Frauen jede geschlechtsbasierte Handlung umfasst, die körperliche, sexuelle oder seelische Schäden verursacht – egal ob im öffentlichen oder privaten Bereich. Außerdem müssen laut Artikel 7 Vertragsstaaten Gewalt aktiv verhüten, bestrafen und beseitigen.
Werden Femizide nicht mit der „gebotenen Sorgfalt“ untersucht, verletzt der Staat seine völkerrechtliche Schutzpflicht.
Article 3: Every woman has the right to be free from violence in both the public and private spheres.
INTER-AMERICAN CONVENTION ON THE PREVENTION, PUNISHMENT AND ERADICATION OF VIOLENCE AGAINST WOMEN "CONVENTION OF BELEM DO PARA"
Die Schutzarchitektur wächst weiter und passt sich modernen Bedrohungen an: Mit dem Beitritt Kanadas im März 2025 hat das Abkommen nun eine kontinentale Tragweite.
Außerdem adressiert der in Fortaleza (Dezember 2025) verabschiedete Gender-Aktionsplan erstmals moderne Gefahren wie digitale Gewalt, die spezifischen Rechte indigener Frauen sowie die Auswirkungen der Klimakrise.
Ein Meilenstein für die Region ist das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (IACtHR) von 2009 im Fall González y otras "campo algodonero" vs. México (spanisch für „González et al. "Baumwollfeld" gegen Mexiko):
Das Gericht urteilte nach den Serienmorden an Frauen in Ciudad Juárez:
Femizid wurde offiziell als geschlechtsbasierter Mord anerkannt.
Die staatliche Verantwortung wurde zementiert: Der Staat ist verpflichtet, Täter vor Gericht zu bringen und strukturelle Prävention zu leisten.

Aufbauend auf der internationalen Rechtsprechung hat Mexiko seine Gesetzgebung kontinuierlich verschärft, um den Anforderungen des Interamerikanischen Gerichtshofs gerecht zu werden. Zentrales Instrument ist das Allgemeine Gesetz zum Zugang von Frauen zu einem Leben frei von Gewalt (LGAMVLV - Ley General de Acceso de las Mujeres a una Vida Libre de Violencia).
Eine umfassende Aktualisierung passte das Gesetz im Jänner 2026 an moderne Realitäten an. Bemerkenswert ist die Namensänderung in den Plural: „Leben frei von Gewalten“: dadurch werden nun vielfältige Gewaltformen – von ökonomischer bis hin zu symbolischer Gewalt – rechtlich präziser erfasst.
Diese Reformen markieren einen entscheidenden Wandel: Weg von der rein nachträglichen strafrechtlichen Verfolgung, hin zu einer umfassenden staatlichen Präventionspflicht.
Die Istanbul-Konvention (offiziell: Europäische Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist das zentrale Instrument zum Schutz von Frauen in Europa.
Die Istanbul-Konvention wurde 2011 vom Minister*innenkomitee des Europarates verabschiedet und ist das erste Instrument in Europa, das rechtsverbindliche Standards zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt setzt.
Sie wurde von allen EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet und von 23 Staaten ratifiziert (Österreich, Belgien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Schweden) [Stand Ende 2025].
Das Maputo-Protokoll (offiziell: Protokoll zur Afrikanischen Charta der Menschen und Rechte der Völker über die Rechte der Frauen in Afrika) ist eines der fortschrittlichsten Rechtsinstrumente weltweit. Es wurde 2003 verabschiedet und trat 2005 in Kraft.
In 31 Artikeln garantiert das Maputo-Protokoll, das inzwischen 45 von 55 Staaten unterzeichnet haben [Stand: Ende 2025], zivile, politische und ökonomische Rechte, während es gleichzeitig die spezifischen sozio-kulturellen Rahmenbedingungen des afrikanischen Kontinents berücksichtigt.
Jüngste Beitritte wie der des Südsudan unterstreichen den Trend zur vollständigen kontinentalen Abdeckung.
Es fordert außerdem ein striktes Ende gesundheitsschädigender Praktiken wie der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM).
Laut einem UN-Bericht wurden im Jahr 2025 rund 83.000 Frauen und Mädchen vorsätzlich getötet.
Die meisten Tötungen von Frauen und Mädchen haben geschlechtsspezifische Motive. Im Jahr 2025 wurden weltweit 50.000 Frauen und Mädchen von ihren Partnern oder anderen Familienmitgliedern getötet. Das bedeutet, dass im Durchschnitt jeden Tag 137 Frauen oder Mädchen von einer Person aus ihrer eigenen Familie getötet wurden.
Die meisten vorsätzlichen Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen sind geschlechtsspezifisch. Das wahre Ausmaß des Problems könnte allerdings noch größer sein. Die Schätzungen sind möglicherweise zu niedrig angesetzt, da in etwa vier von zehn Fällen nicht ausreichend Informationen vorhanden sind, um geschlechtsspezifische Motivationen zu identifizieren.
In Österreich ist jede dritte Frau ab dem Alter von 15 Jahren von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen, sowohl innerhalb als auch außerhalb von intimen Beziehungen. Die Statistiken zeigen, dass dieser Anteil fast 35% der weiblichen Bevölkerung ausmacht. (2021, Quelle: Statistik Austria)
Im Jahr 2025 wurden laut AÖF (Autonome Frauenhäuser Österreich) 16 Frauen – häufig von ihren (Ex-)Partnern oder Familienmitgliedern – getötet. Davor gab es im Jahr 2018 einen Höchststand von 41 Femiziden. Zum Vergleich: 2014 wurden 19 Frauen umgebracht. Es kam also in diesem Zeitraum zu mehr als einer Verdoppelung der ermordeten Frauen – ein trauriger Rekord. Monatlich werden mittlerweile etwa 3 Frauen ermordet. Beim überwiegenden Teil der Morde an Frauen bestand ein Beziehungs- oder familiäres Verhältnis (z.B. Partner oder Ex-Partner oder Familienmitglied) zwischen Täter und Opfer.
Im Jahr 2018 führte Österreich die Spitze der EU-Statistik über Frauenmorden an. Auffallend ist außerdem, dass in Österreich mehr Femizide als Morde an Männern geschehen.
Frauenmorde in Österreich aus der Polizeistatistik der Jahre 2014-2025 (Quelle: aoef.at):

Österreich hat seit 1997 ein Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (Gewaltschutzgesetz) und war eines der ersten europäischen Länder, in dem der Schutz vor häuslicher Gewalt gesetzlich geregelt wurde. Beim Gewaltschutzgesetz handelt sich um eine Reihe von Änderungen in verschiedenen Gesetzesmaterien mit dem Ziel, einen erweiterten, effizienten und schnellen Schutz für alle Formen von Gewalt (physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt) im Familienkreis zu gewährleisten.
Das Gewaltschutzgesetz erlaubt von häuslicher Gewalt betroffenen Personen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, während die gewalttätige Person die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Die Neuerung der polizeilichen Wegweisung ermöglichte es, dass die gefährliche Person aus der Wohnung verwiesen wird. Das Gesetz umfasst auch zivilrechtliche Schutzmaßnahmen und die Unterstützung durch Interventionsstellen zur unmittelbaren Hilfe und Beratung der Betroffenen.
2009 wurde das sogenannte Zweite Gewaltschutzgesetz eingeführt, welches den Schutz für Opfer wesentlich verbessert und ihre Unterstützung erweitert hat.
Im Herbst 2013 wurde die jüngste Gesetznovelle wirksam, die darauf abzielte, den Schutz von Kindern, die von Gewalt betroffen sind, zu verbessern. Die Bestimmungen dieser Gesetze erstrecken sich auf polizeiliche und zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, strafrechtliche Sanktionen sowie die Rechte von Opfern. Jede Person, die sich in Österreich aufhält, genießt Schutz vor Gewalt, unabhängig von ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft. Gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, zumindest eine offizielle Koordinierungsstelle einzurichten.
Österreich setzte diese Verpflichtung im Sommer 2015 um, indem es die Koordinierungsstelle "Schutz von Frauen vor Gewalt" in der Abteilung III/4 Gewaltprävention und Gewaltschutz im Bundeskanzleramt ins Leben rief. Die zentralen Aufgaben der nationalen Koordinierungsstelle umfassen die Koordinierung der Berichterstattung gemäß der Istanbul-Konvention, die Darstellung nationaler Koordinierungsmaßnahmen, die Aufbereitung von Daten und Statistiken sowie die Sammlung relevanter Dokumente.
Es gibt in allen österreichischen Bundesländern verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote, wie zum Beispiel Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. In Wien existiert eine FGM (Female Genital Mutilation, weibliche Genitalverstümmelung)-Koordinationsstelle, die Beratung, Informationsaustausch und Unterstützung zu Fragen im Zusammenhang mit weiblicher Genitalverstümmelung anbietet.
2025 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Dieser Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst bis 2029 u.a. Vorhaben zur Bewusstseinsbildung, Prävention sowie Verbesserung des Gewaltschutzes in Österreich – auch im digitalen Leben. Der NAP sieht zudem auch die Überprüfung einer Begriffsdefinition „Femizide“ vor, um eine bessere statistische Erhebung zu ermöglichen. All dies sind wichtige erste Schritte im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt, doch werden viele Vorhaben von der konkreten Umsetzung abhängen.
Der Begriff "Rape Culture" bezeichnet die Summe der Haltungen und Einstellungen in der Gesellschaft, die den Nährboden für sexualisierte Gewalt und Gewalt gegen Frauen bereitet. „Rape Culture“ bedeutet, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der Gewalt gegen Frauen immer noch bagatellisiert und verharmlost wird und in der Überlebenden häufig nicht geglaubt wird. Das schützt Täter und führt zu Straflosigkeit.
Die Frauenhäuser agieren nach klaren Grundsätzen: Hilfe wird unbürokratisch und sofort geleistet, die Anonymität der betroffenen Frauen bleibt geschützt, Frauen leiten die Einrichtungen, Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen betroffene Frauen, wobei Männer im Allgemeinen keinen Zutritt haben. Die unterstützenden Frauen stehen fest an der Seite der Betroffenen.
In Österreich wurden wichtige Fortschritte erzielt, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, dazu zählt auch die Einrichtung der erwähnten FGM-Koordinationsstelle, die Erhöhung der Finanzmittel für Beratungsstellen und die Hotline für Frauen. Dennoch sind die Zahlen der von Gewalt betroffenen Frauen immer noch zu hoch und es bleibt viel zu tun. Österreich muss Maßnahmen ergreifen, um das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu schärfen, und um sowohl Stigmatisierung als auch Hindernisse in der Strafverfolgung zu beseitigen. Es ist außerdem dringend notwendig, dass in ganz Österreich ausreichend Plätze in Frauenhäusern sichergestellt werden.
Leider erfüllen in Österreich nicht alle Bundesländer die Istanbul-Konvention hinsichtlich ausreichender Frauenhausplätze. Salzburg weist mit nur 15 Plätzen einen Mangel von rund 42 Plätzen auf. Zudem mangelt es vielen Frauenhäusern an ausreichendem Personal, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung.
Die Wohnsituation nach dem Frauenhausaufenthalt gestaltet sich generell schwierig, da betroffene Frauen kaum leistbaren Wohnraum finden. Laut dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser zwingt das viele dazu, zu den Tätern zurückzukehren, was nicht nur eine prekäre Lebenslage schafft, sondern auch als Menschenrechtsverletzung betrachtet werden kann. Der Mangel an angemessenem Wohnraum nach der Flucht vor häuslicher Gewalt stellt eine Bedrohung für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Betroffenen dar.
Wenn jede dritte Frau in Österreich Gewalt erlebt, dann sind Femizide kein Randphänomen, sondern die extremste Spitze eines strukturellen Problems. Es liegt jetzt an der Bundesregierung konsequent alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um diese Ungerechtigkeiten gegen Frauen zu beenden.
Ronya Alev, Juristin bei Amnesty International Österreich
Lasst uns zusammenstehen, um betroffene Frauen zu unterstützen, Täter zur Rechenschaft zu ziehen und eine Welt ohne Gewalt für alle Frauen zu schaffen. Jede*r einzelne von uns kann einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Femiziden leisten.
Gewalt gegen Frauen ist nicht nur das individuelle Problem betroffener Frauen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die Initiative „16 Tage gegen Gewalt an Frauen” umfasst jährlich die Zeit zwischen dem 25. November – dem internationalen Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden – und dem 10. Dezember – dem internationalen Tag der Menschenrechte. Dieser Aktionszeitraum wird weltweit genutzt, um das Ausmaß und die verschiedenen Ausprägungen von Gewalt gegen Frauen zu thematisieren und Bewusstsein dafür zu schaffen.
Der Gedenktag geht auf die Ermordung der 3 Schwestern Mirabal zurück, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst getötet wurden. Sie waren im Untergrund tätig und hatten sich an Aktivitäten im Widerstand gegen das Regime des Diktators Rafael Trujillo beteiligt.
Weltweit erstrahlen anlässlich der "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" in der Zeit von 25. November bis 10. Dezember Gebäude in oranger Farbe als sichtbares Zeichen der Solidarität mit Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt. Das weltweite Problem soll sichtbar gemacht und enttabuisiert werden.
Seit 1999 ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen von den Vereinten Nationen anerkannt. Im Jahr 2008 riefen die UN Kampagne "UNiTE to End Violence against Women by 2030" ins Leben unter dem Titel “Orange The World”.
Staaten haben die menschenrechtliche Verpflichtung, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, Täter zu verfolgen und Betroffenen Zugang zu Schutz, Unterstützung und Wiedergutmachung auf zeitnahe, angemessene und effiziente Weise zu gewähren. Daher fordern wir die österreichischen Behörden auf, die folgenden Maßnahmen umzusetzen.
Setz dich mit uns für Frauenrechte ein und unterschreib die Petitionen: