Frauen in Österreich setzen sich schon in der Ersten Republik für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ein. 1975 wird die „Fristenlösung“ durchgesetzt. Trotzdem können Frauen* bis heute nicht frei über ihren Körper bestimmen.
Wien, Juli 1929: Die 18-jährige Hausgehilfin Rosa K. ist schwanger – und verzweifelt. Sie hat ihren Posten verloren und sie hat schon ein Kind, für das sie sorgen muss. Ein zweites kann sie sich nicht leisten. Mit ihrem Geliebten fährt sie aus dem Waldviertel nach Wien. Dort gibt es eine Hebamme, die den Schwangerschaftsabbruch illegal durchführt. Doch die Sache fliegt auf. Das Gericht verurteilt beide für mehrere Wochen zu strengem Arrest.
Im 18. Jahrhundert steht auf Schwangerschaftsabbrüche sogar die Todesstrafe. Die wird 1852 abgeschafft, aber es droht weiterhin das Gefängnis. Das Verbot führt dazu, dass viele Frauen ihre Schwangerschaft heimlich beenden. Sie behelfen sich mit Blei und Strom, Seife und Salpetersäure. Manche stürzen sich absichtlich die Treppen hinunter. Andere suchen „Engelmacherinnen“ auf, die oft unter unhygienischen Bedingungen illegal Abbrüche vornehmen.
Unzählige Frauen kommen dabei ums Leben. Das betrifft vor allem arme Frauen und Arbeiterinnen. Bürgerliche Frauen können sich mit ihrem Hausarzt beraten oder ins Ausland reisen und dort ihre Schwangerschaft beenden.