Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Menschen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die durch die Folgen der Klimakrise verursacht werden. Die EU muss daher alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um Emissionen zu reduzieren und somit die Auswirkungen der Klimakrise innerhalb und außerhalb der EU zu mildern.
Die EU hat das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 ratifiziert. Ziel des Abkommens ist, die Erderwärmung auf unter 2 Grad und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu reduzieren. Eine Begrenzung auf 1,5 Grad würde die Risiken und katastrophalen Menschenrechtsfolgen des Klimawandels deutlich vermindern.
Die EU legt regelmäßig verbindliche Klimaziele für ihre Mitgliedstaaten fest. Das "Fit for 55" Maßnahmen-Paket der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Zusätzlich wurde im Juli 2021 das europäische Klimagesetz beschlossen, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 rechtlich verankert und den Weg für eine nachhaltige und gerechte Transformation der EU-Wirtschaft ebnen soll. Das "REPower EU"-Maßnahmenpaket zielt darauf ab, den europäischen Energiemarkt unabhängiger von russischen fossilen Brennstoffen zu machen und die Energiewende zu beschleunigen.
Allerdings leistet die EU gemessen an den Klimazielen des Pariser Abkommens und ihrer aktuellen und historischen Verantwortung für den Klimawandel keinen angemessenen Beitrag zum globalen Klimaschutz. Eine gerechte, menschenrechtsbasierte Klimapolitik erfordert deutlich ambitioniertere Klimaziele und Maßnahmen der EU im Einklang mit dem 1,5 Grad-Ziel. Zusätzlich steht die EU in der Verantwortung, Länder des globalen Südens beim Klimaschutz und der Bewältigung von Klimafolgen zu unterstützen. Zentral dabei ist, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Menschenrechten stehen.
Das Europäische Parlament sollte sich dafür einsetzen, dass die Menschenrechtsdimension der Klima- und Umweltkrise in vollem Umfang anerkannt wird. Es sollte darauf hinwirken, das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen wird.
Das Europäische Parlament muss einfordern, dass die Mitgliedstaaten die festgesetzten Klimaziele auch einhalten. Es sollte Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen innerhalb und außerhalb der EU unterstützen, die an vorderster Front für Klimagerechtigkeit eintreten, und dafür zunehmend mit Einschränkungen und Bedrohungen für ihr Leben konfrontiert sind. Dem Schutz von Klima- und Umweltschützer*innen als wichtigen Akteur*innen für Veränderung muss dringend Priorität eingeräumt werden.