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Vor dem Hintergrund massiver Kritik von Zivilgesellschaft und Expert*innen, stimmt der Nationalrat heute über die Einführung eines Quotensystems für die Familienzusammenführung von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ab. Wie viele Plätze ab Jahresmitte tatsächlich für den Familiennachzug vorgesehen sind, ist bislang unklar.
Im Zuge der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts entscheidet der Nationalrat heute über die Einführung eines Quotensystems für die Familienzusammenführung. Dabei handelt es sich um eine österreichische Zusatzmaßnahme, die nicht Teil der EU-Reform ist. Amnesty International Österreich kritisiert, dass die Familienzusammenführung seit Monaten ausgesetzt ist und nun dauerhaft begrenzt wird. Die geplante Regelung würde jahrelange Familientrennungen zementieren, Rechtsunsicherheit schaffen und das Menschenrecht auf Familienleben weiter aushöhlen.
Die Einschränkung der Familienzusammenführung, dem einzig sicheren Fluchtweg nach Österreich, ist ein weiterer Schritt weg von Menschenrechten und Humanität. Anstatt Familienmitglieder ein sicheres und geordnetes Ankommen zu ermöglichen, drohen anerkannte Geflüchtete auf unbestimmte Zeit von ihren engsten Angehörigen getrennt zu werden
Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich
„Es ist völlig unklar, wie viele Menschen künftig überhaupt noch zu ihren Familien nachkommen dürfen. Diese Unsicherheit bedeutet Angst, Perspektivlosigkeit und jahrelanges Warten mit gravierenden psychischen Folgen für Betroffene in Österreich. Integration und gesellschaftliche Teilhabe werden dadurch aktiv erschwert.“
Die geplanten Quoten verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Beide Gerichte haben klargestellt, dass pauschale Obergrenzen ohne individuelle Prüfung unzulässig sind. Mehrere NGOs und Rechtswissenschaftler*innen haben zuletzt Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht und ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Stopps der Familienzusammenführung gefordert.
Positiv hervorzuheben ist aus Sicht von Amnesty International Österreich, dass die Obsorge für unbegleitete geflüchtete Kinder heute im Nationalrat zur Abstimmung kommt. Künftig soll die Obsorge im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert werden. Dies stellt einen wichtigen Fortschritt für den Schutz und die rechtliche Absicherung betroffener Kinder dar. Entscheidend ist nun, dass die Regelung beschlossen wird und in den Bundesländern konsequent umgesetzt wird.