Gaza darf nicht in Vergessenheit geraten
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Amnesty International kritisiert den Entwurf für das neue Klimagesetz: Es schützt die Menschen in Österreich nicht ausreichend vor den Folgen der Klimakrise. Zwar hält die Bundesregierung an der Klimaneutralität bis 2040 fest, macht dieses Ziel aber nicht zu einer ausreichend verbindlichen gesetzlichen Verpflichtung. Amnesty International Österreich fordert, den Entwurf grundlegend nachzuschärfen mit einem rechtlich verbindlichen Klimaziel, wirksamen Durchsetzungsmechanismen und echtem Rechtsschutz für Betroffene.
Hitzewellen heizen das Land auf und kosten etliche Menschenleben. Im Sommer 2026 sind laut AGES etwa 995 Menschen an den Folgen der Hitze gestorben. Die Klimakrise ist keine ferne Gefahr, sondern eine reale Menschenrechtsfrage. Welche Auswirkungen die Klimakrise auf besonders armutsbetroffene Menschen hat, haben wir uns bereits vor vier Jahren in Österreich genau angesehen und kritisiert. Wir haben jahrelang auf ein ordentliches Klimagesetz gewartet und jetzt droht es zu einem unwirksamen Papiertiger zu werden.
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin bei Amnesty International Österreich
Ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen ist dringend notwendig, um Menschenrechte zu schützen. Denn die Klimakrise gefährdet insbesondere das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt sowie die Rechte auf Leben, Gesundheit, Nahrung und Wohnen.
Amnesty International betont, dass Klimaschutz eine völker- und menschenrechtliche Verpflichtung ist. Das hat auch der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten zum Klimawandel klargestellt: Staaten sind verpflichtet, wirksame Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen.
Der Entwurf zum Klimagesetz bleibt aber an unterschiedlichen Punkten hinter den völkerrechtlich gesetzten Standards zurück. Verweise auf menschenrechtliche Standards bleiben im Entwurf aber weitgehend unerwähnt. Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise müssen sich daher konsequent an den Menschenrechten orientieren.
Amnesty International fordert Klimaziele, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, denn diese sehen Klimaneutralität erst für 2050 vor. Österreich müsse so rasch wie möglich klimaneutral werden, jedoch keinesfalls spätestens als 2040. Verschieben oder Abschwächen von Maßnahmen darf nur mit Begründung möglich sein, sonst wird das Ziel immer weiter hinausgeschoben.
Gute Absichten allein reichen nicht mehr aus. Ein politisches Bekenntnis zur Klimaneutralität ist kein Ersatz für eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn die Regierung ihre Ziele verfehlt, muss klar sein, welche Konsequenzen folgen. Die Klimakrise schreitet voran und wartet nicht. Österreich muss sich seiner menschenrechtlichen Verpflichtung bewusst werden und deutlich ambitionierter handeln.
Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich
Auch Menschen, deren Rechte durch unzureichenden Klimaschutz beeinträchtigt werden, erhalten keinen wirksamen Zugang zu Rechtsschutz. Ohne Klagemöglichkeit bleiben die Verpflichtungen der Regierung folgenlos. Menschenrechtsverletzungen müssen gerichtlich angefochten werden können.
Die Klimakrise ist eine Menschenrechtskrise: Sie verschärft bestehende Ungleichheiten und trifft insbesondere marginalisierte Gruppen sowie ältere Menschen, Kinder, chronisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen besonders hart.
Der Entwurf bindet Stakeholder nur in einem engen Kreis ein. Amnesty International Österreich fordert daher, neben Umweltorganisationen, insbesondere auch Sozial-, Kinder-, Jugend- und Menschenrechtsorganisationen systematisch zu beteiligen, ebenso Organisationen marginalisierter Gruppen. Gerade jene, die die Klimakrise am stärksten trifft, haben im Gesetzgebungsprozess oft die geringste Stimme.
Die Klimakrise lässt sich nicht mit Bekenntnissen aufhalten, sondern nur mit wirksamen Maßnahmen:
Amnesty International fordert: