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© Amnesty International / Stéphane Lelarge

Presse © Amnesty International / Stéphane Lelarge

Iran: Hinrichtungswelle muss spürbare diplomatische Konsequenzen haben

24. Jänner 2024

Amnesty International ist bestürzt über die Hinrichtung von Mohammad Ghobadlou und Farhad Salimi. Die fortwährende Missachtung des Rechts auf Leben durch die iranischen Behörden muss Konsequenzen haben. Amnesty International fordert die iranische Führung auf, die Todesstrafe abzuschaffen und die Praxis der Scheinprozesse zu beenden. An die Bundesregierung gerichtet fordert die Menschenrechtsorganisation ernstzunehmende diplomatische Konsequenzen gegenüber dem Iran.

Medienberichten zufolge sind gestern, am 23. Jänner 2024, in den frühen Morgenstunden zwei weitere Männer im Iran hingerichtet worden. Mit Mohammad Ghobadlou wurde erneut ein junger Mensch, der 2022 an den Protesten für Freiheit und Menschenrechte teilgenommen hatte, hingerichtet.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sagt: „Wir sind zutiefst schockiert über die Hinrichtungen von Mohammad Ghobadlou und Farhad Salimi. Unsere Gedanken sind mit ihren Familien und Freund*innen."

Mohammad Ghobadlou wurde getötet, weil er an den friedlichen Protesten für Frau-Leben-Freiheit teilgenommen hat. Die iranische Führung setzt Hinrichtungen weiterhin als Einschüchterung gegen die Protestbewegung im Iran ein.

Die Hinrichtungswelle im Iran muss spürbare diplomatische Konsequenzen haben. Die internationale Gemeinschaft sowie die Bundesregierung müssen sich verstärkt dafür einsetzen, dass die Todesstrafe im Iran abgeschafft und die Praxis der Scheinprozesse beendet wird. Sie muss die Möglichkeiten universeller Gerichtsbarkeit nutzen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Farhad Salimi (c) privat

Mohammad Ghobadlou (c) privat

Mohammad Ghobadlou wurde in Verbindung mit den Frau-Leben-Freiheit-Protesten nach zwei unfairen Gerichtsverfahren im Dezember 2022 zum Tode verurteilt. In diesen Prozessen wurden durch Folter erzwungene „Geständnisse“ eingesetzt und seine psychische Erkrankung nicht angemessen berücksichtigt. Ihm wurden die Medikamente gegen seine Erkrankung vorenthalten, um ihn dazu zu bringen, zu „gestehen“, vorsätzlich mehrere Sicherheitskräfte überfahren zu haben. Laut Völkerrecht und internationalen Standards darf die Todesstrafe nicht auf Menschen mit psychischen Erkrankungen angewendet werden. Im Januar 2023 wurde seine Hinrichtung vorerst ausgesetzt, der Prozess sollte neu verhandelt werden. Nun wurde er am 23. Januar hingerichtet. Amnesty International hat sich seit Verkündung des Todesurteils für die Freilassung von Mohammad Ghobadlou eingesetzt.

Amnesty International hat sich auch für die Aufhebung des Todesurteils gegen Farhad Salimi eingesetzt. Der sunnitische Kurde war in einem grob unfairen Verfahren, das von Folter- und Misshandlungsvorwürfen geprägt war, wegen „Verdorbenheit auf Erden“ (ifsad fil-arz) für schuldig befunden und zum Tode verurteilt worden. Drei Männer, die im selben Verfahren zum Tode verurteilt worden waren, sind bereits kürzlich willkürlich hingerichtet worden. Drei weiteren Männern droht weiterhin akut die Hinrichtung.