März: Fortschritte für gleichgeschlechtliche Ehe in Japan, Entschädigung für Jesid*innen im Irak, Aktivistinnen in Polen freigesprochen
Japan: Im März entschied ein japanisches Bezirksgericht, dass die Nichtanerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe durch die Regierung verfassungswidrig sei ― die erste gerichtliche Entscheidung zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen in Japan überhaupt. Diese Entscheidung war ein großer Fortschritt für gleichgeschlechtliche Paare und könnte einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in Japan darstellen. Dem Urteil gingen Kampagnenaufrufe und Petitionen von Amnesty International und anderen Organisationen voraus.
Polen: Im Prozess gegen drei Menschenrechtsverteidigerinnen in Polen wurden die Angeklagten unverhofft freigesprochen. Die drei Menschenrechtsverteidigerinnen Elżbieta, Anna und Joanna waren wegen "Verletzung religiöser Gefühle" angeklagt worden. Bei ihnen waren Poster gefunden worden, auf denen die Jungfrau Maria mit einem regenbogenfarbenen Heiligenschein um Kopf und Schultern dargestellt ist. Den drei Aktivistinnen drohten bis zu zwei Jahre Gefängnis, nur weil sie sich in einem Klima des Hasses und der Diskriminierung in Polen für Gleichstellung und Gerechtigkeit engagiert haben.
Bild: Erleichterung bei den Frauen nach dem Freispruch
Irak: Das irakische Parlament verabschiedete ein Gesetz für überlebende Jesid*innen, das einen Rahmen für die Entschädigung vieler Überlebender der IS-Gräueltaten im Nordirak bietet, darunter Frauen und Mädchen, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, und Minderjährige, die verschleppt wurden. Dies hatte Amnesty International 2020 in einem Bericht über die physischen und psychischen Schwierigkeiten und Traumata der von ihren Familien getrennten jesidischen Kinder gefordert. Der Bericht wurde auch von Angelina Jolie zitiert, als sie vor dem UN-Sicherheitsrat über sexualisierte Gewalt in Konflikten sprach. Im September wurden ergänzende Gesetze verabschiedet.
Länderübergreifend: Im März, Oktober und November kündigte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) an, dass er offizielle Untersuchungen zur Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten, zum tödlichen „Krieg gegen Drogen“ der philippinischen Regierung und zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela einleiten würde. Amnesty International dokumentiert seit mehreren Jahren Verbrechen gegen die Menschlichkeit in all diesen Ländern, und die Ergebnisse dieser Amnesty-Untersuchungen wurden in den Akten der Anklagebehörde mehrfach zitiert.
Madagaskar: Nachdem sich die madagassische Regierung monatelang geweigert hatte, die Corona-Pandemie anzuerkennen und Impfstoffe zu bestellen, gab sie dem Druck von Amnesty und anderen schließlich nach und ermöglichte damit mehr Menschen, sich durch die Impfung zu schützen.
Südafrika: Im März nahm die Polizei die Ermittlungen zu den Morden an den Freundinnen Popi Qwabe und Bongeka Phungula aus dem Jahr 2017 wieder auf, nachdem sie eine Petition erhielt, die mehr als 341.000 Unterstützer*innen von Amnesty International weltweit unterzeichnet hatten und in der gefordert wurde, die Verantwortlichen für den Mord vor Gericht zu stellen. Die Polizei hat ihre Ermittlungen inzwischen abgeschlossen und den Fall an die südafrikanische Staatsanwaltschaft übergeben. Nach Jahren der Verzweiflung und des Ärgers über Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen bei den ursprünglichen polizeilichen Ermittlungen haben die Freund*innen und Familienangehörigen von Popi und Bongeka endlich Grund zu der Annahme, dass Gerechtigkeit in Sicht ist. „Ich bin optimistisch“, sagte Popis Schwester Thembelihle, „ich habe das Gefühl, dass jetzt endlich etwas geschieht“.