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Ein Blick in Tageszeitungen und soziale Netzwerke lies uns im vergangenen Jahr oft Weltschmerz fühlen - Schlagzeilen vermittelten Angst, Spaltung und Hass. Doch bei Amnesty International wissen wir: Das ist nicht alles. Es ist nicht alles, was die Welt in diesem Jahr war. Und es ist nicht alles, was wir in diesem Jahr gefühlt haben.
Weltweit haben sich 2025 unzählige Menschen und Aktivist*innen unermüdlich für Menschenrechte und eine bessere Welt eingesetzt. Das gibt Hoffnung. Dieses Gefühl wollen wir hier teilen.
Es sind Geschichten von Menschen, die aus willkürlicher Haft freikamen. Geschichten von positiver struktureller Veränderung für uns alle. Und Geschichten, in denen Menschlichkeit und Gerechtigkeit gesiegt haben. Geschichten, die zeigen, dass wir Herausforderungen gemeinsam überwinden können – weil viele Menschen zusammenhalten.
Achtung: Lesen kann auch bei dir eventuell Hoffnung verursachen.
Kamerun: Dorgelesse Nguessan wurde am 16. Jänner aus dem Gefängnis entlassen, nachdem sie mehr als vier Jahre lang wegen der Teilnahme an einer Demonstration inhaftiert war. Die Friseurin und alleinerziehende Mutter war vorher noch nie politisch aktiv gewesen, nahm aber 2020 an einer Protestveranstaltung teil, weil sie sich Sorgen über die hohen Lebenshaltungskosten machte. Sie wurde wegen „Aufruhrs“ angeklagt und am 7. Dezember 2021 von einem Militärgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Im Jahr 2022 setzte sich Amnesty International im Rahmen des Briefmarathons für Dorgelesse Nguessan ein und Tausende forderten ihre Freilassung. Amnesty stand Dorgelesse und ihrer Familie zudem in den schwierigen Momenten ihrer Inhaftierung mit kurzfristiger finanzieller Unterstützung zur Seite. Am 16. Jänner reduzierte ein Berufungsgericht das Strafmaß und sie wurde auf freien Fuß gesetzt.

Ich danke euch für euren Einsatz während meiner willkürlichen Inhaftierung. Ich danke allen, die direkt oder indirekt für eure Organisation tätig sind und zu meiner Freilassung beigetragen haben.
Dorgelesse Nguessan

Saudi-Arabien: Im Jänner und Februar 2025 setzte sich Amnesty erfolgreich für die Freilassung mehrerer Menschenrechtsverteidiger*innen in Saudi-Arabien ein. Der Menschenrechtler Dr. Mohammad al-Qahtani wurde am 7. Jänner unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er zwölf Jahre lang als gewaltloser politischer Gefangener inhaftiert war. Am 13. Februar wurde der 47-jährige Lehrer Asaad bin Nasser al-Ghamdi nach über zwei Jahren in Haft freigelassen. Er war im November 2022 festgenommen und im Mai 2024 in einem unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht SCC zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er in den Sozialen Medien das Regierungsprogramm „Vision 2030“ kritisiert hatte. Am 10. Februar 2025 wurde Salma al-Schihab (links im Bild), eine Doktorandin der Universität Leeds und Mutter zweier Kinder, aus dem Gefängnis entlassen. Sie hatte eine vierjährige Haftstrafe verbüßt. Das SCC hatte Salma al-Schihab in einem grob unfairen Gerichtsverfahren wegen terrorismusbezogener Vorwürfe schuldig gesprochen, weil sie auf Twitter Beiträge für die Rechte von Frauen veröffentlicht hatte.
USA: Der indigene Aktivist Leonard Peltier verbrachte fast 50 Jahre im Gefängnis, obwohl er die ihm vorgeworfene Tat stets bestritten hat. Es bestehen starke Zweifel daran, dass sein Gerichtsverfahren den internationalen Standards für faire Verfahren entsprochen hat. Über die Jahre haben sich u. a. indigene Gemeinschaften, Friedensnobelpreisträger*innen, ehemalige FBI-Angehörige und sogar der ehemalige Staatsanwalt James Reynolds, dessen Büro Leonard Peltiers Strafverfolgung und Berufungsverfahren bearbeitete, für seine Freilassung stark gemacht. Mitglieder von Amnesty International setzten sich seit Langem für die Freilassung von Leonard Peltier ein und forderten 2024 Präsident Biden auf, den damals 80-Jährigen endlich aus humanitären Gründen und im Namen der Gerechtigkeit zu begnadigen. Im Januar wandelte dieser gegen Ende seiner Präsidentschaft die lebenslange Haftstrafe von Leonard Peltier in Hausarrest um. Amnesty hat Leonard Peltier kürzlich kurzfristige finanzielle Unterstützung angeboten, damit er sich nun nach seiner Haftentlassung ein neues Leben aufbauen kann.

Ägypten: Nach fünf Jahren unrechtmäßiger Haft hat ein Gericht in Kairo am 9. Februar 2025 die Freilassung von Badr Mohamed bestätigt. Badr Mohameds Strafe wurde von fünf auf ein Jahr herabgesetzt, er wurde am 24. Februar 2025 freigelassen.
Die gegen ihn erhobenen Anklagen standen in Zusammenhang mit einer Protestveranstaltung im Jahr 2013. Der damals 17-jährige Badr Mohamed befand sich zufällig in der Nähe der Proteste auf dem Ramses-Platz in Kairo. Sicherheitskräfte töteten 97 Menschen. Auf der Suche nach Schutz wurde Badr Mohamed in einer Moschee gemeinsam mit Hunderten anderen festgenommen. Nach drei Monaten Haft kam er im November 2013 frei, wurde jedoch im Mai 2020 vor den Augen seiner schwangeren Frau erneut von Sicherheitskräften verhaftet.
Zusammen mit seiner Frau, der Salzburgerin Elena Pichler, hat sich Amnesty International Österreich für seine Freilassung eingesetzt, da seine Verurteilung grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien widersprach. Sein Fall ist Teil eines größeren Musters, in dem die ägyptischen Behörden tatsächliche und auch vermeintliche Kritiker*innen gleichermaßen verfolgen.
Amnesty International fordert die ägyptischen Behörden auf, alle unrechtmäßig Inhaftierten sofort freizulassen, Folter und Misshandlungen zu beenden und die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu respektieren.

Die Kampagne hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, dass unsere Familie heute wieder vereint ist und Badr in Freiheit lebt. Wir schätzen euer Engagement für Menschenrechte und die umfassende Unterstützung in den letzten Jahren. Und an jede einzelne Person, die die Petition unterschrieben, sich in dieser Zeit für uns eingesetzt und die Kampagne von Amnesty unterstützt hat – danke.
Elena Pichler, Badrs Frau

Türkei: Taner Kılıç, ein Anwalt für die Rechte Geflüchteter und ehemaliger Vorsitzender der türkischen Sektion von Amnesty International, wurde nach einem beinahe achtjährigen Rechtsstreit im Februar freigesprochen.
Taner Kılıç setzte sich im Vorstand von Amnesty International Türkei jahrzehntelang für Menschenrechte ein. Am 6. Juni 2017 wurde er unter dem Vorwurf, Mitglied der „Fethullahistischen Terrororganisation“ (FETÖ) zu sein, verhaftet. Die folgenden 14 Monate verbrachte er in Untersuchungshaft, obwohl die türkischen Behörden keinen glaubhaften, vor Gericht zulässigen Beweis vorlegen konnten, dass er eine international anerkannte Straftat verübt hat. Im Juli 2020 war er zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Amnesty hat ihm und seiner Familie bei der Bewältigung der schwierigen Umstände seiner Inhaftierung kurzfristige finanzielle Unterstützung geleistet.

Philippinen: Der ehemalige philippinische Präsident Rodrigo Duterte wurde auf der Grundlage eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Manila von der Polizei festgenommen.
Tausende Menschen, zumeist aus von Armut betroffenen und ausgegrenzten Gemeinschaften, wurden während Dutertes sogenanntem „Kampf gegen Drogen“ rechtswidrig getötet – entweder von der Polizei oder von bewaffneten Personen, die mutmaßlich der Polizei nahestanden. Amnesty forderte seit Jahren seine Festnahme und bezeichnete sie als „einen langersehnten und monumentalen Schritt für die Gerechtigkeit“. Rodrigo Duterte muss sich nun vor dem IStGH verantworten.
Türkei: Seit Mai 1995 versammelten sich die sogenannten Samstagsmütter jeden Samstag friedlich auf dem Galatasaray-Platz in Istanbul und forderten Gerechtigkeit für ihre in den achtziger und neunziger Jahren „verschwundenen“ Angehörigen. Als die Mahnwache am 25. August 2018 zum 700. Mal stattfand, löste die Polizei den friedlichen Protest mit Tränengas und Wasserwerfern auf.
46 Personen wurden festgenommen und später wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Jahr 2020 wurden sie jedoch angeklagt, „an illegalen Versammlungen und Aufmärschen ohne Waffen teilgenommen und sich trotz Mahnungen nicht entfernt“ zu haben.
Sie alle wurden im März 2025 endlich freigesprochen. Dies ist der Entschlossenheit der Samstagsmütter und ihrer Unterstützer*innen zu verdanken. Amnesty International hat Prozesskostenhilfe geleistet.

USA: Am 17. März inhaftierten die US-Einwanderungsbehörden den Venezolaner Alberto und trennten ihn von seiner Frau und seinen beiden Kindern. Obwohl die Familie bereits Asyl beantragt hatte, wurde Alberto die „illegale“ Einreise in die USA vorgeworfen. Sein Fall steht beispielhaft für die Anwendung von Einwanderungsbestimmungen unter der Trump-Regierung gegen Menschen und Familien, die sich bereits seit Jahren im Land aufhalten.
Am 21. April wurde Alberto gegen Kaution aus der Haft der US-Einwanderungsbehörden entlassen. Auch dank Amnesty International ist er wieder mit seiner Frau und seinen Kindern vereint.

Griechenland: Vor zwei Jahren kamen bei dem verheerenden Schiffbruch vor Pylos mehr als 600 Menschen ums Leben.
Nun müssen sich in Verbindung mit dem Unglück 17 Angehörige der griechischen Küstenwache vor Gericht verantworten. Unter anderem wird ihnen vorgeworfen, einen Schiffbruch verursacht, Menschen einer gefährlichen Situation ausgesetzt und keine Hilfe geleistet zu haben. Dank dieser Entwicklungen besteht die Hoffnung, dass der schwerste Schiffbruch der jüngsten Vergangenheit im Mittelmeer endlich aufgearbeitet wird.
Amnesty setzt sich mit anhaltender Kampagnenarbeit für Gerechtigkeit ein.
Im November wurden schließlich auch der Leiter der griechischen Küstenwache und drei leitende Angestellte wegen ihrer Rolle bei dem Schiffsunglück angeklagt.

Ungarn: Am 28. Juni fand trotz restriktiver Gesetze und gezielter Polizeischikanen die Budapester Pride-Parade statt. Mehr als 200.000 Menschen gingen auf die Straße, um friedlich für Gleichberechtigung und Versammlungsfreiheit zu demonstrieren. Darunter befanden sich auch mehr als 280 Aktivist*innen und Mitarbeiter*innen von Amnesty International, die aus der ganzen Welt angereist waren.
Es war die größte Pride in Budapest seit 30 Jahren, was den starken öffentlichen Widerstand gegen Diskriminierung verdeutlichte und die Widerstandskraft der ungarischen LGBTQIA+ Community hervorhob. Die Amnesty-Kampagne Let Pride March trug dazu bei, Aktivist*innen zu mobilisieren und weltweit um Unterstützung zu werben, und forderte die ungarische Polizei auf, das Recht auf friedlichen Protest zu respektieren.
Die mehr als 120.000 weltweiten Aktionen zur Unterstützung der Veranstaltung machten deutlich, dass Solidarität Unterdrückung überwinden kann, auch wenn LGBTQIA+ Rechte in Ungarn weiterhin auf dem Prüfstand stehen.
Ukraine: Am 24. Juni unterzeichneten der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, in Straßburg ein Abkommen zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine.
Zuvor hatten sich Amnesty International und andere Organisationen dafür stark gemacht.
Ziel des Abkommens ist es, dafür zu sorgen, dass die für Aggressionsverbrechen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

USA: Am 20. Juni ordnete ein US-Bundesgericht die Freilassung von Mahmoud Khalil an.
Der palästinensische Aktivist und Absolvent der New Yorker Columbia University war am 9. März 2025 von Angehörigen der US-Einwanderungsbehörde rechtswidrig festgenommen und willkürlich inhaftiert worden. Er war aufgrund seiner Rolle als Organisator von Studierendenprotesten an der Columbia University ins Visier der Behörden geraten, obwohl er lediglich seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausübte. Er wurde ohne Anklage in einer Hafteinrichtung festgehalten, wo ihm mitgeteilt wurde, dass seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis „widerrufen“ worden sei. Es wurde zudem ein Abschiebeverfahren gegen ihn eingeleitet. Amnesty International forderte die Behörden auf, Mahmoud Khalil unverzüglich freizulassen und seine Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und ein gerechtes Verfahren zu achten.
Nach 104 Tagen in einer Hafteinrichtung in Louisiana wurde Mahmoud Khalil am 21. Juni gegen Kaution freigelassen, allerdings drohen ihm die Behörden weiterhin mit Abschiebung. Er hat inzwischen ein Verfahren gegen die Regierung eingeleitet, in dem er eine Entschädigung in Höhe von 20 Mio. US-Dollar fordert.
Weltweit: Zwei bahnbrechende Gutachten haben in diesem Jahr wesentlich dazu beigetragen, die Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten angesichts der Klimakrise zu klären und den Kampf für Klimagerechtigkeit zu stärken. Im Juli hat der Internationale Gerichtshof (IGH) klargestellt, dass die Menschenrechte ohne Klima- und Umweltschutz nicht gewährleistet werden können. Das höchste Gericht der Welt betonte, dass die Staaten die Pflicht haben, jetzt zu handeln. Sie müssen die Aktivitäten privater Akteure regulieren und zusammenarbeiten, um heutige und künftige Generationen und Ökosysteme vor den sich verschlimmernden Auswirkungen des vom Menschen verursachten Klimawandels zu schützen. Im gleichen Monat hatte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte ein Gutachten veröffentlicht, das länderübergreifende Standards setzt, die auch die Rechtsprechung von Gerichten in aller Welt beeinflussen könnten.

Slowenien: Am 31. Juli verbot Slowenien als erster EU-Mitgliedstaat den gesamten Waffenhandel mit Israel, einschließlich der Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr.
Eine Woche später, am 6. August, verbot die slowenische Regierung auch die Einfuhr von Waren aus Israel, die aus illegalen israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet stammen.
Amnesty International Slowenien hatte gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen und mit Unterstützung der Zivilgesellschaft die Regierung seit langem gedrängt, diese Maßnahmen zu ergreifen.
Türkei: Die drei Aktivist*innen Hivda Selen, Sinem Çelebi und Doğan Nur wurden am 29. Juni, dem Tag der Istanbuler LGBTQIA+ Pride, willkürlich festgenommen und unter unbegründeten Anschuldigungen in Untersuchungshaft genommen. Nach einer Urgent Action von Amnesty International kamen alle drei wieder frei.
Doğan Nur wurde am 30. Juli nach einem Einspruch seines Rechtsbeistands freigelassen. Am 8. August wurden Sinem Çelebi und Hivda Selen bei ihrer ersten Anhörung in einem Prozess mit 53 Personen freigelassen.
„In der Türkei werden Unterdrückung und Einschüchterung gepaart mit Inhaftierungen zunehmend eingesetzt, um Menschen zu bestrafen. In einem solchen Klima ist es wichtiger denn je, dass wir gesellschaftliche Solidarität aufbauen und uns gegen das zunehmend rechtswidrige Vorgehen aussprechen“, sagte Doğan Nur.
Ich möchte Amnesty International und ihren Unterstützer*innen für ihren Beitrag zu diesem Prozess danken. Solidarität gibt uns Hoffnung!
Doğan Nur

Ägypten: Alaa Abdel Fattah ist ein ägyptisch-britischer Aktivist, Schriftsteller und Softwareentwickler. Er wurde während der ägyptischen Revolution 2011 bekannt und geriet wegen seines friedlichen Aktivismus und seiner Kritik an der Regierung wiederholt ins Visier der ägyptischen Behörden. Zuletzt wurde er am 29. September 2019 im Kontext des umfassenden Vorgehens der Behörden gegen Proteste festgenommen. Im Dezember 2021 wurde er von einem Staatssicherheitsgericht wegen „Verbreitung falscher Nachrichten“ im Zusammenhang mit einem Beitrag in den Soziale Medien zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Er sollte im Jahr 2027 freigelassen werden, da die ägyptischen Behörden beschlossen, seine Untersuchungshaft nicht auf die Haftstrafe anzurechnen.
Amnesty International und Amnesty UK haben sich seit Jahren intensiv für seine Freilassung eingesetzt. Er wurde schließlich vom Präsidenten begnadigt und im September 2025 freigelassen. Ohne die unermüdliche Unterstützung durch Amnesty und den Druck seiner Mutter Laila Souif und seiner Schwestern Mona und Sanaa Saif wäre seine Freilassung nicht möglich gewesen.

Afghanistan: Nach Monaten der Lobbyarbeit der Sports & Rights Alliance und Amnesty International kündigte die FIFA schließlich an, dass sie ein afghanisches Frauen-Geflüchtetenteam aufstellen und finanzieren wird.
Das 2007 gegründete afghanische Frauenfußballteam hatte sich nach der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 aufgelöst, und die Spielerinnen mussten aus Angst vor Repressalien das Land verlassen. Auch nach dem Verlassen Afghanistans kämpften die Spielerinnen weiter um das Recht zu spielen und ihr Land zu vertreten.
Im Oktober organisierte die FIFA ein Turnier in Marokko, bei dem die Mannschaft ihre ersten Länderspiele gegen den Tschad, Tunesien und Libyen bestreiten konnte. Das Team wurde in Afghan Women United umbenannt.
Khalida Popal, die Gründerin und ehemalige Kapitänin des Teams, sagt: „Wir kämpfen schon so lange, es ist ermüdend, es ist zu viel. Aber wenn du die Spielerinnen dann endlich wieder auf dem Spielfeld siehst, hast du das Gefühl, dass sich das alles gelohnt hat. Weil es toll ist, diese junge Generation von Frauen zu sehen, die unser Land repräsentiert. Das hat mich sehr berührt.“
Tunesien: Nach 18 Monaten unrechtmäßiger Inhaftierung wurde die tunesische Anwältin und Medienkommentatorin Sonia Dahmani unter Auflagen freigelassen.
Amnesty hat sich seit ihrer Festnahme 2024 mit Urgent Actions für die Freilassung von Sonia Dahmani eingesetzt und fordert auch die Aufhebung ihres Schuldspruchs wegen des konstruierten Vorwurfs der „Verbreitung falscher Nachrichten“.
Sonia Dahmani war außerdem Teil des Amnesty Briefmarathons, bei dem Amnesty die tunesischen Behörden aufforderte, ihre ungerechte Verurteilung aufzuheben und alle anderen Anklagen gegen sie fallen zu lassen.


Belarus: Maryia Kalesnikava ist frei! Die belarusische Oppositionspolitikerin wurde am 13. Dezember 2025 gemeinsam mit über hundert politischen Gefangenen freigelassen. Maryia und andere Freigelassene wurden außer Landes gebracht.
Maryias Freilassung gibt uns Hoffnung und ist ein Signal, das zeigt, dass Solidarität und Druck wirken.
Auch wenn die Freude über Maryias Freilassung überwiegt, darf nicht vergessen werden, dass ihre Inhaftierung nie stattfinden hätte dürfen. Es gibt noch viele Menschen in Belarus, die in Zellen festgehalten werden. Zu viele Familien, die in Angst leben. Wenn diese Freilassung Teil politischer Absprachen ist, unterstreicht das nur, wie zynisch die belarusischen Behörden Menschen als Spielball behandeln. Das Schicksal der Freigelassenen und anderer wie sie darf niemals von Hinterzimmerabsprachen abhängen. Der internationale Druck muss weitergehen, bis alle willkürlich Inhaftierten in Belarus und weltweit frei sind.
Heute ist ein Tag der Erleichterung. Gemeinsam mit über hundert anderen politischen Gefangenen, darunter auch Nobelpreisträger Ales Bialiatski, kam sie frei. Ein Tag, an dem Maryia endlich selbst die Freiheit erfährt, die sie für alle einforderte. Auch wenn die Freude über ihre Freilassung überwiegt, darf nicht vergessen werden, dass ihre Inhaftierung nie stattfinden hätte dürfen. Das gilt für Maryia Kalesnikava, aber auch für alle anderen der willkürlich Festgenommenen.
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Europäische Union: Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist in Europa noch immer ungleich. Viele schwangere Personen müssen reisen und hohe Kosten tragen, um selbst über ihren Körper entscheiden zu können.
Die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice, die in Österreich von aufstehn.at getragen und von Amnesty International Österreich unterstützt wurde, setzt genau hier an. Ziel der Initiative ist ein Finanzmechanismus, der EU-Staaten freiwillig ermöglichen soll, schwangeren Personen aus Ländern mit strengen Schwangerschaftsabbruchgsetzen den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen im Ausland zu geben.
Die Hürde im Europäischen Parlament wurde am 17.12.2025 genommen. Das ist ein großer Erfolg, weil nun die EU-Kommission bis nächstes Jahr eine Antwort erarbeiten muss.