Loading...
© Gergo Toth

Erheben wir unsere Stimme © Gergo Toth

#Europawahl2019

Deine Stimme ist wichtig. Du hast das Recht, zu sagen, was du denkst, deine Hoffnungen und Wünsche auszudrücken und eine bessere Welt zu fordern. Du hast das Recht, mit den Mächtigen zuzustimmen oder nicht zuzustimmen und friedlich zu protestieren.

Aber in Teilen Europas wird die Freiheit durch Regierungen eingeschränkt, die Angst haben, in Frage gestellt zu werden.

ERHEBEN WIR JETZT UNSERE STIMME für eine freie und faire gesellschaft

Informier dich - hol dir die Argumente zur Europawahl 2019

Hast du alle Argumente? Hol dir kurze Updates über WhatsApp! (hier klicken)
Anrede
(*) Die Daten der mit * markierten Felder benötigen wir jedenfalls um Ihnen Informationen zur Menschenrechtsarbeit von Amnesty International zukommen zu lassen.
Amnesty International möchte die Angaben für darüber hinausgehende Informationen in postalischer, telefonischer oder elektronischer Form zu Aktivitäten rund um den Menschenrechtsschutz verarbeiten. Dafür benötigen wir eine Einwilligung.
Die Zusendung von elektronischen Informationen durch Amnesty International kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine E-Mail an emailabmelden@amnesty.at widerrufen werden. Detaillierte Informationen sind transparent in unserem Datenschutzhinweis zu finden.

Die Jungen halten auf beeindruckende Weise den öffentlichen Druck aufrecht. Sie fordern ein radikales Umdenken von den Entscheidungsträger*innen. Statt Machterhalt durch message-control und fake-news müssen diese sich dem Dialog stellen, Argumente zulassen und der kommenden Generation realpolitisches Gewicht geben.

Annemarie Schlack, Amnesty International Österreich

Mehr Informationen

Was kann das Europäische Parlament tun?

Handlungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament muss die Menschenrechts- und Rechtsstaatssituation in ihren Mitgliedstaaten beobachten und dazu öffentliche Debatten im Plenum führen.

Die Abgeordneten können so - wenn nötig – die Mitgliedstaaten zur Einhaltung ihrer europarechtlichen Verpflichtungen aufrufen.

Das Parlament muss außerdem die EU-Kommission oder den Rat in ihren Vorhaben kontrollieren, aktiv die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einzuhalten.

Das Europäische Parlament soll im aktuellen Fall von Ungarn und Polen den Druck auf den Europäischen Rat aufrechterhalten, um die Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn und Polen ernsthaft voranzubringen.

Was kann die Europäische Union tun?

Die Grundwerte der Europäischen Union sind laut EU-Vertrag die „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“.

Die EU verfügt über verschiedene Instrumente, um gegenüber ihren Mitgliedstaaten die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern. Diese reichen von Resolutionen des Europäischen Parlaments zu Rechtstaatlichkeit (wie zwischen 2011 und 2017 zu Ungarn sechsmal geschehen) über öffentliche Stellungnahmen und den Rechtstaatlichkeits-Dialogmechanismus zwischen Kommission und Mitgliedstaaten bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren.

 

Rechtsstaatsverfahren nach Artikel-7

Das „schärfste“ Mittel ist das Rechtstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge (sog. Artikel-7-Verfahren). Bei einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der EU-Grundwerte kann einem Mitgliedstaat dadurch die Stimme entzogen werden. Für Polen wurde dieses Verfahren im Dezember 2017 von der EU-Kommission gestartet, für Ungarn im September 2018 durch das Europäische Parlament.

Auch wenn einige dieser Maßnahmen mit hohen Hürden verbunden sind, ist es wichtig, dass die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zum Schutz der Menschenrechte innerhalb ihrer eigenen Grenzen ausschöpft. Sie darf vor Kritik an Verstößen gegen ihre Grundwerte in ihren Mitgliedstaaten nicht zurückschrecken.

Kein WhatsApp? Dann einfach die Argumente über Email-Newsletter holen!
Anrede
(*) Deine E-Mail-Adresse benötigen wir, um dir Informationen zur Menschenrechtsarbeit von Amnesty International zukommen zu lassen. Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch Amnesty International kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine E-Mail an emailabmelden@amnesty.at oder telefonisch/postalisch widerrufen werden. Detaillierte Informationen sind transparent in unserem Datenschutzhinweis zu finden.