Erheben wir unsere Stimme
#Europawahl2019
Deine Stimme ist wichtig. Du hast das Recht, zu sagen, was du denkst, deine Hoffnungen und Wünsche auszudrücken und eine bessere Welt zu fordern. Du hast das Recht, mit den Mächtigen zuzustimmen oder nicht zuzustimmen und friedlich zu protestieren.
Aber in Teilen Europas wird die Freiheit durch Regierungen eingeschränkt, die Angst haben, in Frage gestellt zu werden.
ERHEBEN WIR JETZT UNSERE STIMME für eine freie und faire gesellschaft
Informier dich - hol dir die Argumente zur Europawahl 2019
Die Jungen halten auf beeindruckende Weise den öffentlichen Druck aufrecht. Sie fordern ein radikales Umdenken von den Entscheidungsträger*innen. Statt Machterhalt durch message-control und fake-news müssen diese sich dem Dialog stellen, Argumente zulassen und der kommenden Generation realpolitisches Gewicht geben.
Annemarie Schlack, Amnesty International Österreich

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Handlungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament muss die Menschenrechts- und Rechtsstaatssituation in ihren Mitgliedstaaten beobachten und dazu öffentliche Debatten im Plenum führen.
Die Abgeordneten können so - wenn nötig – die Mitgliedstaaten zur Einhaltung ihrer europarechtlichen Verpflichtungen aufrufen.
Das Parlament muss außerdem die EU-Kommission oder den Rat in ihren Vorhaben kontrollieren, aktiv die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einzuhalten.
Das Europäische Parlament soll im aktuellen Fall von Ungarn und Polen den Druck auf den Europäischen Rat aufrechterhalten, um die Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn und Polen ernsthaft voranzubringen.
Die Grundwerte der Europäischen Union sind laut EU-Vertrag die „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“.
Die EU verfügt über verschiedene Instrumente, um gegenüber ihren Mitgliedstaaten die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern. Diese reichen von Resolutionen des Europäischen Parlaments zu Rechtstaatlichkeit (wie zwischen 2011 und 2017 zu Ungarn sechsmal geschehen) über öffentliche Stellungnahmen und den Rechtstaatlichkeits-Dialogmechanismus zwischen Kommission und Mitgliedstaaten bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren.
Rechtsstaatsverfahren nach Artikel-7
Das „schärfste“ Mittel ist das Rechtstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge (sog. Artikel-7-Verfahren). Bei einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der EU-Grundwerte kann einem Mitgliedstaat dadurch die Stimme entzogen werden. Für Polen wurde dieses Verfahren im Dezember 2017 von der EU-Kommission gestartet, für Ungarn im September 2018 durch das Europäische Parlament.
Auch wenn einige dieser Maßnahmen mit hohen Hürden verbunden sind, ist es wichtig, dass die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zum Schutz der Menschenrechte innerhalb ihrer eigenen Grenzen ausschöpft. Sie darf vor Kritik an Verstößen gegen ihre Grundwerte in ihren Mitgliedstaaten nicht zurückschrecken.