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Agenturen-Checkliste © Amnesty International

Wird eine 24h-Betreuer*in innerhalb der Familie gebraucht, muss es oft schnell gehen. Vermittlungsagenturen stellen den Kontakt zu Betreuer*innen her. Als Angehörige*r ist es oft schwer, sich bei den unzähligen Angeboten zurecht zu finden.

Die Checkliste soll es dir ermöglichen, Agenturen besser einschätzen zu können und sicherzustellen, dass gewisse Standards für Betreuer*innen eingehalten werden.


1) Die Agentur führt ein ausführliches Aufnahmegespräch (Pflegebedarfs­erhebung) in der Familie und gibt die daraus resultierenden Informa­tionen an die Betreuer*innen weiter. Dadurch wird sichergestellt, dass die Betreuungsperson vor der Vermittlung über den genauen Aufwand der zu pflegenden Person informiert ist.

2) Im Falle von Pflegebedürftigkeit sichert die Agentur für Betreuer*innen die sogenannte „Delegation“: das ist eine ärztliche Befugnis, damit die Betreuungs person, je nach Anamnese, bestimmte pflegerische Tätigkeiten ausüben darf und stellt sicher, dass sie*er entsprechend eingeschult wurde.

3) Bei der Involvierung von Agenturen aus den Herkunftsländern stellt die österreichische Agentur sicher, dass Aufklärungspflichten gegenüber den Betreuer*innen über ihre Tätigkeit, über die Art der Unterkunft und Kost, sowie ihre sozialversicherungs­rechtlichen Pflichten eingehalten werden.

4) Betreuer*innen erhalten die Verträge (Organisations­ und Betreuungs­vertrag), von der Agentur in zweisprachiger Form (in ihrer eigenen Muttersprache und auf Deutsch).

5) Die Vermittlungsagentur sendet den Betreuer*innen alle Verträge zu, bevor die Betreuungsperson in Österreich ihre Arbeit aufnimmt.

6) Die Vermittlungsagentur informiert Betreuer*innen schriftlich und zwei­sprachig über den Betreuungsfall, bevor die Betreuungsperson nach Österreich fährt.

7) Es gibt keine unbefristete Vollmacht für Betreuer*innen im Vertrag.

8) Betreuer*innen zahlen die SVS Beiträge selber ein, wenn sie das möchten – nicht die Agentur.

9) Die Provisionen an die Vermittlungs­agentur sind transparent und nachvollziehbar für alle Seiten.

10) Honorar und Fahrtgeld werden von der zu betreuenden Person/Familie direkt an die Betreuungsperson ge­zahlt.

11) Die Agentur unterstützt Betreuer*in­nen bei der An- und Abmeldung des Gewerbes, wenn dies gewünscht ist.

12) Honorarerhöhungen erfolgen direkt in Absprache zwischen der Betreuungs­person und der zu betreuenden Person / Familie. Die Agentur wird nur darüber informiert.

13) Betreuer*innen sind vertraglich nicht dazu verpflichtet, ein von der Vermittlungsagentur ausgewähltes Transportunternehmen in Anspruch zu nehmen.

14) Die Agentur stellt sicher, dass bei pflegebedürftigen Klient*innen regelmäßige Pflegevisiten durch­geführt werden – entweder durch das eigene Pflegefachpersonal, oder sie unterstützt die Pflegefamilie bei der Organisation von mobilen Diensten.


Agenturen-Checkliste zum Download

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