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Iran: Deutsch-Iraner willkürlich in Haft

Iran.

Jamshid Sharmahd, ein politischer Dissident, ist in Gefahr, in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt zu werden. Er wird seit über acht Monaten willkürlich im Iran festgehalten.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Jamshid Sharmahd, ist ein 66-jähriger Deutsch-Iraner. Er wird seit über acht Monaten willkürlich im Iran festgehalten, zeitweise unter Umständen, die dem Verschwindenlassen gleichkommen. Ohne Gerichtsverfahren oder Zugang zu einem unabhängigen Rechtsbeistand seiner Wahl und ohne konsularischen Beistand. Das staatliche iranische Fernsehen hat seine erzwungenen „Geständnisse“ ausgestrahlt und damit gegen sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen. Es besteht zudem die Befürchtung, dass er trotz seiner schweren Erkrankungen keine angemessene medizinische Versorgung erhält.

Er wird wegen seiner Verbindung zu einer oppositionellen Gruppierung namens Kingdom Assembly of Iran in Haft gehalten. Die Gruppe setzt sich für den Sturz der Islamischen Republik und die Wiedereinführung der Monarchie im Iran ein. Seit Dezember 2020 wird er von den Behörden Bedingungen ausgesetzt, die dem Verschwindenlassen gleichkommen. Dadurch, dass sie ihn an unbekannten Orten festhalten, entziehen die Behörden ihm den Schutz des Gesetzes und setzen ihn der ernsthaften Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen aus. Diese werden von Vernehmungsbeamt*innen während der Ermittlungen systematisch eingesetzt, um „Geständnisse“ zu erzwingen. Jamshid Sharmahd darf seine Familie nur gelegentlich und im Beisein von Angehörigen des Geheimdienstes anrufen. Er hat so nur beschränkt die Möglichkeit, frei zu sprechen. Amnesty International befürchtet, dass er außerdem in Einzelhaft gehalten wird und weder die kontinuierliche fachärztliche Versorgung noch die Medikamente erhält, die er für seine schweren gesundheitlichen Probleme wie Diabetes, eine Herzerkrankung und Parkinson benötigt. Die Behörden haben seiner Familie bisher keinerlei Informationen über seinen Zugang zu medizinischer Versorgung mitgeteilt.

Seit seiner willkürlichen Festnahme Ende Juli 2020, bei der er nach Angaben des iranischen Geheimdienstministers im Rahmen einer „komplexen Operation“ in den Iran zurückgebracht wurde, verweigern die Strafverfolgungsbehörden Jamshid Sharmahd das Recht, von einem Rechtsbeistand seiner Wahl vertreten zu werden. Er wurde gezwungen, seinen Rechtsbeistand aus einer von der Obersten Justizautorität des Irans genehmigten Liste auszuwählen und durfte sich nur einmal mit diesem treffen. Das Staatsfernsehen hat mehrere Propagandavideos ausgestrahlt, die Jamshid Sharmahd zeigen, wie er „gesteht“, an einer Bombenexplosion im April 2008 in Shiraz in der Provinz Fars beteiligt gewesen zu sein, bei der 14 Menschen getötet wurden. Mit dieser Ausstrahlung wurde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen sowie gegen das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Darüber hinaus wurde ihm das Recht verweigert, vor ein unabhängiges, unparteiisches öffentliches Gericht gestellt zu werden, um die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzufechten und prüfen zu lassen, ob ausreichende rechtliche Gründe für die Inhaftierung vorliegen oder ob seine Freilassung angeordnet werden sollte.

Hintergrundinformationen

Der in den USA lebende Jamshid Sharmahd war Sprecher der Gruppe Kingdom Assembly of Iran (auch bekannt als Anjoman-e Padeshahi-ye Iran), einer iranischen Oppositionsgruppe mit Sitz in den USA. Sie tritt für den Sturz des Systems der Islamischen Republik, auch durch Gewalt, und eine Rückkehr zum vorislamischen Iran ein. Er hat auch die Webseite der Gruppe, Tondar.org, erstellt und verwaltet und ihre Radio- und Videoübertragungen moderiert. Auf der Webseite finden sich auch Erklärungen der Kingdom Assembly of Iran, in denen sie die Verantwortung für Bombenanschläge im Iran übernimmt. Die Familie von Jamshid Sharmahd hat seine Beteiligung an den ihm von den Behörden zugeschriebenen Gewalttaten bestritten. Amnesty International befürchtet, dass Jamshid Sharmahd die Todesstrafe droht, da im Januar 2010 zwei Männer, Mohammad Reza Ali Zamani und Arash Rahmanipour, im Iran hingerichtet wurden, nachdem sie im Zusammenhang mit ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Mitgliedschaft in der Kingdom Assembly of Iran in grob unfairen Prozessen wegen „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) zum Tode verurteilt worden waren.

Auch wenn jede Regierung die Pflicht hat, die Verantwortlichen für Gewalttaten vor Gericht zu stellen, müssen alle, die aufgrund einer strafrechtlichen Anschuldigung festgenommen oder inhaftiert werden, in voller Übereinstimmung mit den Menschenrechtsverpflichtungen des Iran behandelt werden, einschließlich des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren. Dies gilt auch bei Vorwürfen, die mit „Terrorismus“ in Verbindung stehen. Das Recht auf ein faires Verfahren beinhaltet:

  •  das Recht auf die Wahl des eigenen Rechtsbestands;
  • das Recht auf Zugang zu einem wirksamen Rechtsbeistand ab dem Zeitpunkt der Festnahme und während des gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens; das Recht, unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden;
  • das Recht, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung vor einem unabhängigen, unparteiischen Gericht anzufechten;
  • das Recht auf die Unschuldsvermutung;
  • das Recht, zu schweigen und nicht gezwungen zu werden, sich selbst zu belasten oder sich schuldig zu bekennen;
  • das Recht, umfassenden Zugang zu relevantem Beweismaterial zu erhalten;
  • das Recht, nicht aufgrund vager Anschuldigungen inhaftiert zu werden;
  • das Recht, Zeug*innen zu benennen und ins Kreuzverhör zu nehmen;
  • das Recht auf eine faire, öffentliche Anhörung vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht;
  • und das Recht auf ein öffentliches und rechtlich begründetes Urteil.

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