Polen: Aktivistinnen freigesprochen
Im Prozess gegen drei Menschenrechtsverteidigerinnen in Polen wurden die Angeklagten unverhofft freigesprochen. Sie waren angeklagt worden, mit Plakaten, auf denen die Jungfrau Maria mit regenbogenfarbenem Heiligenschein dargestellt war, religiöse Gefühle verletzt zu haben.
Den positiven Ausgang des Prozesses kommentiert Katharina Masoud, Europa-Expertin bei Amnesty International Deutschland:
Die drei Frauen wurden wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen (LGBTI) Menschen vor Gericht gestellt.
Katharina Masoud, Europa-Expertin bei Amnesty International Deutschland
"Die Anklagen gegen sie hätten niemals erhoben werden dürfen, da sie nur von ihrem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.
Den drei Aktivistinnen drohten bis zu zwei Jahre Gefängnis, nur weil sie sich in einem Klima des Hasses und der Diskriminierung in Polen für Gleichstellung und Gerechtigkeit engagiert haben. Das Verteilen von Postern, die die Jungfrau Maria mit einem Heiligenschein in Regenbogenfarben darstellen, sollte niemals kriminalisiert werden, daher ist es richtig, dass sie freigesprochen wurden.
Diese Aktivistinnen mit solchen absurden und unbegründeten Anschuldigungen ins Visier zu nehmen, ist Ausdruck für ein viel breiteres Muster der Einschüchterung von Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten sowie dem schwindenden Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in Polen.
Der Freispruch der drei Menschenrechtsaktivistinnen zeigt, dass der Versuch der Strafverfolgung eine Einschüchterungstaktik der polnischen Behörden war. Wir fordern diese auf, das Strafrechtssystem nicht weiter zu benutzen, um Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger nur wegen ihres Aktivismus ins Visier zu nehmen und zu schikanieren."
Hintergrund
Die drei Menschenrechtsverteidigerinnen Elżbieta, Anna und Joanna wurden wegen "Verletzung religiöser Gefühle" angeklagt. Bei ihnen waren Poster gefunden worden, auf denen die Jungfrau Maria mit einem regenbogenfarbenen Heiligenschein um Kopf und Schultern dargestellt ist.
Die Anklage erfolgte auf Basis von Art. 196 des polnischen Strafgesetzbuches, der den Behörden einen zu weiten Spielraum gibt, um Einzelpersonen zu verfolgen und zu kriminalisieren. Er verstößt daher nach Auffassung mehrerer Menschenrechtsorganisationen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist deshalb unvereinbar mit internationalen und polnischen Menschenrechtsverpflichtungen.