© ED JONES/AFP/Getty Images
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Erfolg

Kein Straflager für Koo Jeong-hwa und Sohn (4)

Die im Dezember 2017 aus China abgeschobene Nordkoreanerin Koo Jeong-hwa ist nicht länger in Gefahr, gemeinsam mit ihrem vierjährigen Sohn in ein Strafgefangenenlager gesandt zu werden.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Koo Jeong-hwa und ihr Sohn waren am 3. Dezember gemeinsam mit acht weiteren Nordkoreaner*innen aus China abgeschoben worden. Die Behörden beschuldigten Koo Jeong-hwa und die anderen des Landesverrats, da sie ihr Land verlassen hatten. In Nordkorea gilt dies als Verbrechen gegen den Staat und kann mit der lebenslangen Inhaftierung in politischen Straflagern oder mit Hinrichtung bestraft werden.

Koo Jeong-hwas Sohn war zunächst mit ihr gemeinsam in der Hafteinrichtung in Hoeryeong inhaftiert. Nach 20 Tagen wurde er jedoch nach Hause entlassen, da Beamt*innen der Einrichtung sagten, dass sie nicht für ihn sorgen könnten. Das Kind kam mit Erfrierungen an Händen und Füßen zuhause an.

Im Februar 2014 legte die UN-Untersuchungskommission für Menschenrechte in Nordkorea ihren Bericht vor, der dokumentiert, dass in Nordkorea systematisch weitreichende und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Zahlreiche Personen bzw. Familien fliehen aus Nordkorea, um politischer oder religiöser Verfolgung zu entkommen. Nordkoreaner*innen haben aufgrund ihrer verzweifelten Suche nach Lebensmitteln und Arbeit oft keine andere Möglichkeit, als die chinesisch-nordkoreanische Grenze illegal zu überqueren.

China betrachtet Nordkoreaner*innen ohne regulären Aufenthaltsstatus grundsätzlich als Wirtschaftsmigrant*innen und nicht als Asylsuchende. Wenn diese Personen aufgegriffen werden, schiebt China sie nach Nordkorea ab. Laut Angaben aus verschiedenen Quellen, unter anderem von Human Rights Watch, hat China seit Juli 2017 mindestens 51 geflüchtete Nordkoreaner*innen inhaftiert. Von den geschätzten 102 Nordkoreaner*innen, die seit Juli 2016 in China inhaftiert wurden, sind mindestens 47 nach Nordkorea abgeschoben worden.

Das Ministerium für Volkssicherheit ist dagegen für gewöhnliche Straftaten, die allgemeine Überwachung sowie den Regelvollzug zuständig. In Nordkorea gilt Landesverrat als Verbrechen gegen den Staat und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Staatssicherheit. Dieses Ministerium (bis Juni 2016 noch Abteilung für Staatssicherheit) ist eine eigenständige Behörde der nordkoreanischen Regierung, die direkt Kim Jong-un unterstellt sein soll. Sie betreibt sämtliche politischen Straflager in Nordkorea und unterhält eine Grenzsicherungsstelle, zu deren Aufgaben die Identifizierung von Personen gehört, die versuchen, aus dem Land zu fliehen.

In den vier bekannten politischen Straflagern sind bis zu 120.000 Personen inhaftiert. Diese sind Zwangsarbeit, vorsätzlichem Nahrungsentzug, Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Laut dem Bericht der UN-Untersuchungskommission für Menschenrechte in Nordkorea sind manche dieser Menschenrechtsverletzungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen. Dennoch sind seit der Veröffentlichung des Berichts keine Anstrengungen bekannt, die nordkoreanische Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Viele der in den Lagern Inhaftierten wurden nie wegen einer international anerkannten Straftat verurteilt. Vielmehr wurden sie willkürlich inhaftiert, weil sie entweder mit Personen verwandt sind, die als Gefahr für den Staat eingestuft werden oder weil sie „aufgrund von Verbindungen“ als „schuldig“ gelten. Trotz der Berichte von Personen, die in diesen politischen Straflagern Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren, leugnet die nordkoreanische Regierung deren Existenz. Satellitenbilder zeigen dagegen, dass die Lager auch weiterhin in Betrieb sind.