"Das Gerichtsurteil unterstreicht die verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtung Kenias, Personen Schutz zu bieten, die vor Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung fliehen", sagt Muthoni Wanyeki.
Die Schließung von Dadaab sollte ursprünglich am 30. November 2016 erfolgen, wurde dann aber aus "humanitären Gründen" um sechs Monate verschoben. Von der Auflösung des Flüchtlingslagers wären mehr als 260.000 somalische Flüchtlinge betroffen gewesen. "Die Schließung des Flüchtlingslagers stand kurz bevor. Dass dies nun untersagt wurde, ist ein wichtiger Schritt hin zur Gewährleistung des Flüchtlingsschutzes in Kenia", sagte Amnesty-Direktorin Muthoni Wanyeki. "Kenia muss jetzt gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft daran arbeiten, alternative Lösungen für Flüchtlinge zu finden, unter anderem durch die Möglichkeit zur lokalen Integration."
Amnesty International hatte im November 2016 einen Bericht über die Lage in Dadaab veröffentlicht. In Gesprächen mit den Flüchtlingen sagten damals die meisten von ihnen, dass die kenianische Regierung sie gegen ihren Willen zu einer Rückkehr nach Somalia zwinge.
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