© Amnesty International
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Erfolg

Fall geschlossen

Ermittlungen gegen Menschenrechtsverteidigerin eingestellt

Menschenrechtsverteidigerin Maria Chin Abdullah wurde am 21. November von der Polizei informiert, dass alle Ermittlungen gegen sie offiziell eingestellt wurden. Als Vorsitzende der "Koalition für Saubere und Faire Wahlen (Bersih 2.0)", drohte ihr aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eine Anklage.

Maria Chin Abdullah bedankte sich für den Einsatz der Amnesty Aktivist*innen: "Ich möchte Amnesty herzlich für alle Briefe danken, die ihr an die malaysische Regierung geschickt habt, für euren Aktivismus und für die Arbeit an meinem Fall. Wir überlegen nun unsere nächsten Schritte. Wir sind noch weit davon entfernt, was wir für Malaysia hinsichtlich Menschenrechten und Demokratie erreichen wollen, aber wir werden unsere Arbeit fortsetzen."

Hintergrundinformationen

Am 18. November 2016 war Maria Chin Abdullah verhaftet worden, nachdem sie eine Demonstration für freie und faire Wahlen organisiert hatte. Ihr wurde vorgeworfen, „den Versuch unternommen zu haben, Aktionen durchzuführen, die der parlamentarischen Demokratie schaden“.  

Inhaftiert wurde sie dann unter dem Sicherheitsgesetz (Security Offences and Special Measures Act – SOSMA) von 2012, demgemäß Personen ohne Anklage und ohne Zugang zu einem Gericht bis zu 28 Tage festgehalten werden können. Zusätzlich zu ihrer zehntägigen Einzelhaft, wurde ihr in den ersten zwei Tagen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und ihrer Familie verwehrt und sie wurde stundenlang verhört. Nach ihrer Freilassung zehn Tage später, erhielt sie mehrfach Todesdrohungen und es drohte ihr weiterhin eine Anklage.

Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben!