Aktivist Lee Jin-young wurde freigesprochen
Lee Jin-young, Gewerkschaftsaktivist und Besitzer der Online-Bücherei „Labour Books“, wurde am 11. April vor dem Hohen Gericht in Seoul im Berufungsverfahren freigesprochen. Er war wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über die Nationale Sicherheit angeklagt worden. Bereits am 20. Juli 2017 war ein Freispruch gegen Lee Jin-young ergangen, gegen den die Staatsanwaltschaft jedoch Rechtsmittel eingelegt hatte.
Hintergrund
Am 5. Januar 2017 wurde Lee Jin-young festgenommen und inhaftiert. Er hatte schriftliche Materialien verteilt, die mutmaßlich „regierungsfeindlichen Organisationen“ zugute kommen. Am 3. Februar klagten ihn die Behörden wegen Verstoßes gegen Paragraf 7 des Gesetzes über die Nationale Sicherheit an. Das vage formulierte Gesetz wird häufig von den südkoreanischen Behörden dazu benutzt, die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigung zu untergraben. Während Lee Jin-youngs Festnahme beschlagnahmte die Polizei zahlreiche Bücher und Publikationen. Die beschlagnahmten Titel wurden als Unterstützung einer „regierungsfeindlichen Organisation“, sprich Nordkorea, angesehen, viele von ihnen sind jedoch problemlos in öffentlichen Büchereien und Buchhandlungen erhältlich.
Bis zum 20. Juli 2017 wurde Lee Jin-young daraufhin in Haft gehalten, teils auch in Einzelhaft. Am 20. Juli 2017 wurde er freigelassen, nachdem ihn das Südliche Bezirksgericht von Seoul von der Anklage freisprach.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Freispruch vor dem Hohen Gericht in Seoul Rechtsmittel ein. Am 11. April 2018 erhielt das Gericht den Freispruch von Lee Jin-young aufrecht. Die Staatsanwaltschaft hat zwar die Möglichkeit, noch ein weiteres Mal Rechtsmittel einzulegen. Doch das Risiko eines anderslautenden Urteils ist Berichten zufolge gering, und auch das Risiko, dass Lee Jin-young erneut aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wird, ist offenbar nicht hoch.
Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben!