Viktar Serhil droht Todesstrafe
20. Februar 2020Viktar Serhil droht in Weißrussland die Hinrichtung, nachdem seine Verurteilung und das Todesurteil am 31. Januar vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Viktar Serhil kann nun an Präsident Lukaschenka ein Gnadengesuch einreichen, das aber höchstwahrscheinlich nicht gewährt wird. Bald nach der Ablehnung des Gnadengesuchs kann Viktar Serhil hingerichtet werden.
Trotz des anhaltenden Drucks auf die belarussischen Behörden aus dem Land selbst und von der internationalen Gemeinschaft, verhängt Belarus weiterhin Todesurteile und richtet Gefangene im Geheimen hin. Im Jahr 2019 verurteilte Belarus drei Männer zum Tode und hat mindestens drei Männer hingerichtet.
Weißrussland ist nach wie vor das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das noch Gefangene hinrichtet, und Präsident Lukaschenka hat kürzlich seine Unterstützung für die Beibehaltung der Todesstrafe bekräftigt.
Dennoch scheint der anhaltende Druck der belarussischen Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft
Auswirkungen zu haben: Die Parlamentarische Arbeitsgruppe zu Todesstrafe im belarussischen Parlament wurde kürzlich in die
Parlamentarische Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Abschaffung der Todesstrafe umbenannt - ein positiver und ausdrücklicher Ausdruck der Absicht der Behörden, auf die Abschaffung hinzuarbeiten.
In Belarus werden die Todesurteile oft nach unfairen Gerichtsverfahren verhängt; sie werden unter strenger Geheimhaltung und ohne angemessene Benachrichtigung der Gefangenen selbst, ihrer Familien oder ihrer gesetzlichen Vertreter vollstreckt. Die Behörden verweigern die Rückgabe der Leichen der Hingerichteten an ihre Verwandten und weigern sich sogar bekanntzugeben, wo sie begraben sind. Die Geheimhaltung von Hinrichtungen in Belarus wurde von der UNO als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung der Angehörigen identifiziert.
Darüber hinaus hat Belarus wiederholt Hinrichtungen durchgeführt, trotz des Ersuchens des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung, dies nicht zu tun, bis der Ausschuss die Fälle geprüft hat. Seit 2010 ist dies in 13 Fällen geschehen.