Unmittelbar drohende Hinrichtung
20. Dezember 2018Amnesty International ist in großer Sorge, dass die beiden in Belarus zum Tode verurteilten Männer Aliaksandr Zhylnikau und Viachaslau Sukharko jederzeit hingerichtet werden könnten.
Hilf mit.
Schicke die E-Mail bzw. die Musterbriefe an die Behröden von Belarus. Du kannst bis zum 25.1.2019 an der Aktion teilnehmen.
Sachlage
Aliaksandr Zhylnikau und Viachaslau Sukharko waren die ersten beiden Personen, die 2018 in Belarus zum Tode verurteilt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass sie nach der Hinrichtung von Siamion Berazhnoy und Ihar Hershankou zurzeit die einzigen beiden Männer im Todestrakt sind. Tatsächlich war es die Familie von Aliaksandr Zhylnikau, die die belarussische Zivilgesellschaft darüber informierte, dass die Hinrichtung der beiden vor kurzem Exekutierten bevorstehen könnte. Aliaksandr Zhylnikau hatte seiner Familie mitgeteilt, dass er bis zur Nacht auf den 20. November eine Zelle mit Siamion Berazhnoy geteilt habe. Dann sei dieser abgeholt worden und nicht mehr zurückgekehrt.
Aliaksandr Zhylnikau und Viachaslau Sukharko waren im März 2017 nach einem Schuldspruch wegen dreifachen Mordes im Dezember 2015 zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Juli 2017 übergab der Oberste Gerichtshof infolge eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft ihren Fall zur Neuverhandlung an das vorinstanzliche Gericht. Dieses Gericht verurteilte sie am 20. Januar 2018 zum Tode. Im Rechtsmittelverfahren forderte der Rechtsbeistand von Aliaksandr Zhylnikau die Anordnung einer neuen forensischen Untersuchung, da sie seine Unschuld bei zwei der drei Mordfälle nachweisen könne. Der Rechtsbeistand forderte zudem ein weniger hartes Urteil. Beide Anträge wurden abgelehnt, und am 30. Mai 2018 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen Aliaksandr Zhylnikau und Viachaslau Sukharko.
Hintergrundinformation
Als Aliaksandr Zhylnikau und Viachaslau Sukharko im Januar 2018 in den Todestrakt kamen, befanden sich darin insgesamt sechs Männer. Inzwischen sind sie die einzigen in den Todeszellen und ihre Familien fürchten um ihr Schicksal.
Hinrichtungen werden in Belarus im Geheimen vollstreckt. Es ist zu erwarten, dass weder die Familien, noch die zum Tode Verurteilten noch ihre Rechtsbeistände im Vorhinein über den Tag und die Uhrzeit der Hinrichtung informiert werden. Der ehemalige leitende Vollstreckungsbeamte im Gefängnis von Minsk, in dem alle Todeskandidaten untergebracht sind, sagte Amnesty International in einem Interview, dass die Gefangenen erst wenige Momente vor ihrer Hinrichtung erfahren, dass das Todesurteil jetzt vollstreckt wird. Die Todeskandidaten werden mit verbundenen Augen, in Handschellen in einen Raum gebracht, dort in die Knie gezwungen und dann durch einen Schuss in den Hinterkopf hingerichtet. Die Vollstreckung kann mehr als einen Schuss erfordern. Der Leichnam des Hingerichteten wird in Übereinstimmung mit belarussischem Recht – das in diesem Bereich noch aus der Zeit der Sowjetunion stammt – der Familie nicht zur Beisetzung ausgehändigt und es wird auch nicht bekannt gegeben, wo der Leichnam beigesetzt wird. Dies verursacht großes Leid bei den Familien der hingerichteten Männer.
Da die Behörden jedoch keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.
Amnesty International unterstützt die Forderungen, die seit 2007 in fünf Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurden und ein offizielles Hinrichtungsmoratorium anstreben, mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.
Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.