Zwangsverschleierung im Iran
20. Februar 2018Iran: Obligatorische Verschleierung ist beleidigend, diskriminierend und demütigend; die Verfolgung von Frauen, die friedlich dagegen protestieren, muss beendet werden.
Amnesty International fordert die iranischen Behörden dazu auf, eine Frau freizulassen, die am 27. Dezember 2017 in Teheran friedlich gegen die obligatorische Verschleierung protestierte und daraufhin verhaftet wurde. Die demütigende Praktik verletzt die Frauenrechte im Iran seit Jahrzehnten; Darunter auch das Recht auf Nicht-Diskriminierung, Glaubens-, Religions- und Meinungsfreiheit, sowie der Schutz vor unwillkürlicher Festnahme und Haft, Folter und weitere unmenschliche oder degradierende Behandlungen oder Bestrafungen.
Seit 27. Dezember 2017 wird das Video weltweit verbreitet. Es zeigt eine Frau ohne ihre Kopftuch stehend auf einem Betonbau in einem belebten Teil von Teherans Enqelab (Revolution) Straße. Sie lässt das weiße Kopftuch, das sie an einem Stock befestigte, in ihrer Hand wehen und protestiert so gegen die Kleidervorschrift. Verbreitet wurde das Video von White Wednesdays, eine bekannte Online-Kampagne, die Frauen dazu auffordert ein Video oder Foto zu teilen, in dem sie ein weißes Kopftuch tragen, in Protest gegen Zwangsverschleierung.
Laut drei Augenzeug*innen wurde die Frau direkt vor Ort verhaftet und zu der nahe gelegenen Untersuchungshaftanstalt Kalantari 148 gebracht. Es wurden keine weiteren Informationen veröffentlicht. Tausende nehmen an der Social Media Kampagne unter dem Hashtag #Where_is_She? (und dem persischen Äquivalent دختر_خیابان_انقلاب_کجاست#) teil. Der Name der Frau wurde von ihrer Familie nicht bekannt gegeben, da diese Sicherheitsbedenken hat.
Am 22. Januar 2018 hat die bekannte Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh auf ihrer Facebook Seite veröffentlicht, dass die Frau zuerst nach ihrer Festnahme freigelassen, aber anschließend wieder inhaftiert wurde. Ein Kriminalfall gegen sie wurde eröffnet. Aus zusätzlichen Statements von Nasrin Sotoudaeh geht hervor, dass die inhaftierte Frau 31 Jahre und ihr Baby erst 19 Monate alt ist.
Amnesty International wurde bekannt, dass am selben Tag, 27. Dezember 2017, eine weitere Frau verhaftet wurde, die friedlich gegen die Zwangsverschleierung protestierte. Sie ist erst 18 Jahre alt. Ihr Name wurde ebenfalls aus Sicherheitsbedenken geheim gehalten. Sie sitzt in Varamin (nahe Teheran) im Gharchak Gefängnis in Untersuchungshaft. Dort werden Frauen, die wegen gewalttätigen Verbrechen verurteilt wurden, in sehr schlechten Verhältnissen festgehalten.
Verfolgung von Frauen, die gegen die Zwangsverschleierung protestieren
Diese beiden Verhaftungen scheinen Teil eines größeren Durchgreifens an Frauen im Iran zu sein, die friedlich gegen die Zwangsverschleierung protestieren, indem sie sich der White Wednesdays Kampagne anschließen und diese unterstützen.
Amnesty International sorgt sich um Frauen, die an diesen Kampagnen teilnehmen, da sie riskieren verhaftet, verhört, verurteilt und inhaftiert zu werden.
Frauen, die sich der obligatorischen Verschleierung entgegensetzen, sind strengen Verleumdungskampagnen auf Staatsmedien ausgesetzt. So auch Masih Alinejad. Sie ist die Gründerin der WWHoaiwgoöwgWhite Wednesday und der My Stealthy Freedom Kampagne. Im Gegensatz zu White Wednesday fordert My Stealthy Freedom Frauen dazu auf Fotos zu veröffentlichen, in denen sie kein Kopftuch tragen. Staatssanktionierte Medien veröffentlichten Artikel über Masih Alinejad, die sie als „Hure“ beschreiben und zudem behaupten, dass sie „sich nach einer Überdosis an Kokain auf der Straße auszog und von mehreren Personen vergewaltigt wurde“. Zudem erhielt sie mehrere Morddrohungen von Social Media Konten, bei denen angenommen wird, dass sie dem iranischen Geheimdienst oder anderen Sicherheitsdiensten angehören. Verleumdungskampagnen wie diese sind keine Seltenheit im Iran.
Systematische Missachtung von Frauenrechten resultierend aus der Zwangsverschleierung
Artikel 368 des im Iran geltenden islamischen Strafgesetzbuches besagt, dass jede Tat, die als „Beleidigung“ der öffentlichen Anstandsform erachtet wird, mit einer Haft von 10 Tagen bis zu 2 Monaten oder 74 Peitschenhieben bestraft wird. Eine Anmerkung zum Artikel erklärt, dass Frauen, die in der Öffentlichkeit ohne ihr Kopftuch gesehen werden, mit einer Haft von 10 Tagen bis zu 2 Monaten oder einer Geldstrafe bestraft werden soll. Dieses Gesetz ist für Frauen ab dem 9. Lebensjahr gültig. Die Zwangsverschleierung ist schon ab dem 7. Lebensjahr angeordnet.
Iranische Frauen sind regelmäßig Beschimpfungen und physischen Angriffen durch die Polizei ausgesetzt. Zudem wird ihnen oft aus willkürlichen Gründen der Zutritt zu öffentlichen Plätzen, wie Flughäfen, Krankenhäusern und Universitäten verwehrt; wenn beispielsweise ihr Haar an der Stirn sichtbar ist oder das Make-Up zu „stark“. Diese Taten häufen sich zu grausamen, unmenschlichen oder degradierenden Behandlungen oder Bestrafungen, die unter dem internationalen Recht absolut verboten sind – einschließlich dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem der Iran ebenfalls als Staatspartei angehört.
Rechtlicher Hintergrund
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, konkret der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen und allgemeiner zwischen allen Gendern, ist ein wesentlicher Grundsatz der Internationalen Menschenrechte. Verankert in den allgemeinen Menschenrechten und mehreren Abkommen (z.B. UN Charta), die der Iran unterzeichnet hat und somit rechtlich verpflichtet ist zu befolgen.
Staaten haben eine Verpflichtung unter dem internationalen Recht, die Menschenrechte von allen zu respektieren, sie vor Missbrauch zu beschützen und sicherzugehen, dass jede*r im Stande ist diese Rechte in der Praxis auszuüben.