© "Liebe statt Hass": Verkaufsstand für Schmuck und Armbänder in einer Unterkunft, die zum Schutz von lesbischen, bisexuellen und queeren Frauen in Kampala errichtet wurde/Getty Images
© "Liebe statt Hass": Verkaufsstand für Schmuck und Armbänder in einer Unterkunft, die zum Schutz von lesbischen, bisexuellen und queeren Frauen in Kampala errichtet wurde/Getty Images
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Uganda: LGBTI-feindliches Gesetz aufheben

5. Oktober 2023

Am 26. Mai stimmte der ugandische Präsident dem Anti-Homosexualitätsgesetz 2023 zu. Das Gesetz stellt gleichgeschlechtliche einvernehmliche Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe und behält die Todesstrafe in Fällen von "schwerer Homosexualität" bei. Seit der Verabschiedung des Gesetzes wird eine Zunahme von Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen an LGBTI+ in Uganda dokumentiert. Die ugandische Regierung muss das Anti-Homosexualitätsgesetz 2023 aufheben und alle zur Rechenschaft ziehen, die für Angriffe auf die LGBTI-Gemeinschaft verantwortlich sind.

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Das Anti-Homosexualitätsgesetz von 2023 kriminalisiert einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen in Uganda und verstößt gegen zahlreiche Menschenrechte von LGBTI+ und denjenigen, die ihre Rechte in Uganda verteidigen, darunter die Rechte auf Würde, Gleichheit vor dem Gesetz, gleichen Schutz durch das Gesetz, Nichtdiskriminierung sowie Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.

Die Genehmigung des Anti-Homosexualitätsgesetzes 2023 durch den Präsidenten am 26. Mai hatte verheerende Auswirkungen auf LGBTI+ in Uganda, die bereits zuvor strafrechtlicher Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt waren. Es trägt zur Gewalt und Diskriminierung gegen homosexuelle Menschen bei und verstärkt Stigmatisierung und Stereotype im Zusammenhang mit Homosexualität. Das Gesetz hat zudem eine abschreckende Wirkung auf die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, da Personen, die sich für LGBTI-Rechte einsetzen, ebenfalls Verfolgung und Inhaftierung riskieren.

Darüber hinaus hat das Gesetz das Klima der Angst innerhalb der LGBTI-Gemeinschaft verschärft, die nun berichtet, dass es Aggressionen seitens einiger Mitglieder der Gesellschaft, der Polizeibehörden, der Kommunalverwaltungen und der Gerichte gegen Einzelpersonen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität begünstigt. Es werden immer mehr Fälle dokumentiert, darunter der von zwei Männern, die am 18. August 2023 wegen "schwerer Homosexualität" angeklagt wurden, einer "Straftat", auf die nach dem neuen Gesetz die Todesstrafe steht.

Hintergrund

Das Anti-Homosexualitätsgesetz 2023 (Anti-Homosexuality Act – AHA 2023) ist nicht der erste Vorstoß, mit dem die ugandische Regierung versucht, Homosexualität zu kriminalisieren. Seit der Aufhebung des ugandischen Anti-Homosexualitätsgesetzes im Jahr 2014 gab es immer wieder Bestrebungen, Homosexualität zu verbieten, so auch im Jahr 2021 mit dem Gesetz über sexuelle Vergehen, das "sexuelle Handlungen zwischen Personen desselben Geschlechts" sowie Analverkehr zwischen Personen jeglichen Geschlechts unter Strafe stellt und eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren dafür vorsieht. Das Anti-Homosexualitätsgesetz 2023 ist eines der extremsten Anti-LGBTI-Gesetze weltweit, da es die Strafen ausweitet und anscheinend das erste Gesetz überhaupt ist, das alle LGBTI+ zu gesetzeswidrigen Personen erklärt.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes im Mai haben Hass, Diskriminierung und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zugenommen.

Das Human Rights Awareness and Promotion Forum (HRAPF) mit Sitz in Uganda hat im Juni und Juli 2023 insgesamt 149 Fälle registriert. Die NGO HRAPF verzeichnete im Juni und Juli 2023 insgesamt 149 Fälle von Gewalt gegen LGBTI+, darunter sexualisierte Übergriffe, Vertreibungen aus Häusern, Dörfern und gemieteten Wohnungen sowie angedrohte oder erfolgte Gewalt. Bislang wurden mindestens fünf Personen wegen verschiedener "Straftaten" im Rahmen des Gesetzes angeklagt. Zwei der fünf wurden im August der "schweren Homosexualität" angeklagt, worauf die Todesstrafe steht.

Das Anti-Homosexualitätsgesetz verstößt gegen die Verpflichtungen Ugandas nach nationalem und internationalem Recht, einschließlich Artikel 4 der ugandischen Verfassung, der das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung, den Schutz der persönlichen Freiheit, den Schutz vor grausamer oder erniedrigender Behandlung und die Privatsphäre schützt. Das Gesetz verstößt außerdem gegen Bestimmungen der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (Afrikanische Charta), die Diskriminierung, grausame oder erniedrigende Behandlung und willkürliche Festnahmen verbietet. Das Gesetz verstößt auch gegen verschiedene Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Die AEMR schützt das Recht einer jeden Person, sich frei zu äußern, sowie das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Wie die Afrikanische Charta verbietet auch die AEMR Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, willkürliche Festnahme, Inhaftierung oder Verbannung sowie willkürliche Eingriffe in das Privatleben, die Familie, die Wohnung oder die Korrespondenz einer Person. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte enthält in seinen Artikeln 2, 7, 9 und 17 ähnliche Bestimmungen.

Bitte bis 27. November 2023 unterschreiben

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