Tunesien: Emna Chargui drohen bis zu 3 Jahre Haft
28. Mai 2020Update Juli 2020:
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Am 2. Mai 2020 teilte die tunesische Bloggerin Emna Chargui auf Facebook einen humorvollen Text, den sie online gefunden hatte. Der Text imitiert Koranverse, um sich über die durch Covid-19 veränderte Situation in Tunesien lustig zu machen, enthält aber keinerlei Elemente, die zu Hass oder Gewalt anstiften. Er ist witzig gemeint und fordert sogar zum Zu-Hause-Bleiben und Händewaschen auf. Emna Chargui drohen wegen dieses Postings nun bis zu drei Jahre Haft. Am 6. Mai wurde sie vor dem Gericht der ersten Instanz in Tunis wegen „Anstiftung zu Hass zwischen Religionsgemeinschaften durch feindselige Mittel oder Gewalt“ und wegen „Beleidigung zugelassener Religionen“ angeklagt.
Amnesty forderte
- Lassen Sie bitte alle Anklagen gegen Emna Chargui fallen. Ihr Social-Media-Posting stiftet nicht zu Hass oder Gewalt an und ist deshalb durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.
- Sorgen Sie bitte für die Sicherheit von Emna Chargui und leiten Sie Ermittlungen zu den Mord- und Gewaltdrohungen ein, die sie erhalten hat.
- Ändern Sie bitte sämtliche Bestimmungen in den tunesischen Gesetzen ab, die die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung kriminalisieren.
Sachlage
Am 6. Mai wurde die tunesische Bloggerin Emna Chargui wegen „Anstiftung zu Hass zwischen Religionsgemeinschaften durch feindselige Mittel oder Gewalt“ und wegen „Beleidigung zugelassener Religionen“ gemäß der §§ 52 und 53 des tunesischen Pressegesetzes angeklagt, weil sie am 2. Mai in den sozialen Medien einen Text über die Covid-19-Pandemie geteilt hatte, der das Format von Koranversen benutzt. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre Haft.
Der Staatsanwalt stützte sich bei Eröffnung des Falls auf § 6 der tunesischen Verfassung aus dem Jahr 2014, in dem es heißt: „Dem Staat obliegt der Schutz der Religion sowie der Gewissens- und Glaubensfreiheit.“ Am 4. Mai erhielt Emna Chargui die entsprechende Vorladung von der Polizei.
Am Folgetag befragte die Polizei Emna Chargui in Beisein ihres Rechtsbeistands. Am 6. Mai erschien sie vor der Staatsanwaltschaft, die ihr allerdings die Begleitung durch ihren Rechtsbeistand untersagte. Die Angeklagte musste allein den Gerichtsaal betreten und gab später an, eingeschüchtert gewesen zu sein, da die Staatsanwaltschaft durch sieben Beamte vertreten war, die sie über anderthalb Stunden befragten, unter anderem auch zu ihrem Glauben. Ein Angehöriger der Staatsanwaltschaft wollte von der Angeklagten wissen, ob sie schon einen Psychotherapeuten konsultiert hätte und deutete auf diese Weise das Vorliegen einer Geistesstörung an.
Das Gerichtsverfahren soll am 28. Mai 2020 beginnen. Nachdem ihr Posting viral gegangen war, erhielt Emna Chargui Morddrohungen über die sozialen Medien. Zudem wurde online dazu aufgerufen, sie zu vergewaltigen und ihr anderweitig Gewalt anzutun. Amnesty International teilte sie mit, dass sie um ihre Sicherheit fürchtete.
Hintergrundinfo
Emna Chargui ist eine überzeugte Verteidigerin persönlicher Freiheiten und hat sich klar für Gewissens- und Glaubensfreiheit ausgesprochen. Das fragliche Posting hat sie nur geteilt, weil sie es als eine humorvolle Beschreibung der Situation in Tunesien während der Covid-19-Pandemie ansah. „Ich habe gedacht, es würde die Leute amüsieren“, sagte sie. Der geteilte Text ist eine witzige Beschreibung unterschiedlicher Reaktionen auf Covid-19 in Tunesien und imitiert die Reimschemen und das Format von Koranversen. Inhaltlich wird in dem Text unter anderem erwähnt, dass das Virus aus China kam, dass sich die Menschen ihre Hände waschen müssen und dass sie aufhören sollen, Grieß zu kaufen (eine Anspielung auf die Knappheit des Lebensmittels in Tunesien zu Beginn des Lockdowns).
Emna Chargui erklärte, dass ihre Blog- und Social-Media-Postings oftmals Reaktionen von Menschen hervorrufen, die nicht mit ihren Ansichten übereinstimmen. Die Kommentare, die sie nach diesem Covid-19-Posting erhalten habe, wären jedoch mit Drohungen einer ganz neuen Qualität gespickt gewesen. So habe sie eine Morddrohung erhalten, in der stand: „Hier hast du meinen Namen und ein Foto von mir. Mir ist egal, ob ich ins Gefängnis komme, solange ich dich nur umbringe.“ Eine andere Person schickte ihr ein Foto, das Emna Chargui mit ihrem Vater zeigt, und dazu eine Morddrohung: „Besorg dir schon mal einen Schwamm, um das Blut aufzuwischen, wenn ich ihn töte.“ Emna Chargui hat all diese schrecklichen Drohungen per Screenshot dokumentiert und mit anderen geteilt. Momentan fühlt sie sich in ihrer Sicherheit bedroht und musste in den vergangenen Wochen mehrfach aus Vorsicht ihren Aufenthaltsort wechseln. Amnesty International gegenüber gab sie an, sie fürchte sich sogar vor dem Prozess, da Datum und Ort der Verhandlung öffentlich bekanntgegeben worden seien.
Obwohl Tunesien im Vergleich mit seinen Nachbarn für progressivere Gesetze und eine Verfassung mit Bestimmungen zum Schutz von freier Meinungsäußerung und Religionsfreiheit bekannt ist, lassen eine Reihe von tunesischen Gesetzen in dieser Hinsicht zu wünschen übrig.
Amnesty International hat einen wachsenden Trend bei der Strafverfolgung von Blogger*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen ausgemacht und dokumentiert, bei dem Gesetze zur Anwendung kommen, die friedliche Meinungsäußerungen bestrafen. Das betrifft sowohl Äußerungen, die als beleidigend oder diffamierend gegenüber Einzelpersonen und staatlichen Institutionen eingestuft werden, aber auch solche, die als potenzielle Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der Moral angesehen werden. Artikel 31 der tunesischen Verfassung von 2014 garantiert jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zudem ist Tunesien Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in dem ebenfalls das Recht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben ist.