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Türkei: Austritt aus der Istanbul-Konvention

27. März 2021

Worum handelt es sich bei der Istanbul Konvention, wieso wir sie brauchen und was aktuell in der Türkei geschieht

Am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedstaaten des Europarats das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Istanbul. Daher ist es auch besser bekannt als Istanbul Konvention. Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der am 1. August 2014 in Kraft trat und somit rechtsgültig ist. Mittlerweile sind weitere Staaten gefolgt. Insgesamt haben bereits 45 Staaten die Istanbul Konvention unterzeichnet. Ratifiziert haben sie nur mehr 34. Ratifikation bedeutet, dass das jeweilige Staatsoberhaupt den Vertrag als bindend ansieht und die innerstaatliche Einhaltung gewährleistet. Österreich hat die Istanbul Konvention am 11. Mai 2011 unterzeichnet und am 14. November 2013 ratifiziert. Sie ist derzeit das wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa.

Gewalt gegen Frauen

Im Jahr 2014 veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) die Ergebnisse einer Umfrage zu Gewalt an Frauen in Europa. Die Ergebnisse zeigen, dass eine von 10 Frauen (11%) seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form von sexueller Gewalt erlebt hat. Eine Frau von 20 wurde seit ihrem 15. Lebensjahr vergewaltigt. Eine von drei Frauen (33%) hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In Österreich trifft dies aus eine von fünf (20%) zu. Durch die Istanbul Konvention sind Staaten verpflichtet aktiv gegen Gewalt an Frauen vorzugehen.

Artikel 1a der Konvention lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen."

Die Verpflichtungen

Wie Artikel 1a bereits gezeigt hat, orientiert sich die Istanbul Konvention unter anderem an der Prävention, Strafverfolgung von und dem Schutz vor Gewalt an Frauen. Hinzu kommen ineinandergreifende politische Maßnahmen. Im englischen werden diese vier Punkte unter den sogenannten 4Ps zusammengefasst, auf denen die Istanbul Konvention aufbaut: Prevention, Prosecution, Protection und Integrated Policies.

In Kapitel III Prävention der Istanbul Konvention werden Staaten unter anderem aufgefordert Maßnahmen zu setzen, die soziale und kulturelle Verhaltensmuster verändern, um beispielsweise Vorurteile, die auf Rollenzuweisungen beruhen, zu beseitigen. Staaten sollen alle Personen, insbesondere jedoch Männer und Jungen, aktiv in die Verhütung von Gewalt einbeziehen. Weitere Artikel in diesem Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit (Bewusstseins-)Bildung, Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, sowie vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme.

Das Kapitel VI Ermittlungen, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen fordert Staaten auf Opfer von Gewalt umgehend geeignet zu schützen. Neben Vermeidung von ungerechtfertigten Verzögerungen bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren, einer Gefährdungsanalyse für die Betroffene durch die Behörden, behandelt das Kapitel unter anderem ebenfalls Eilschutzanordnungen (wie Wegweisung, Betretungsverbot), sowie Kontakt- und Näherungsverbote.

Kapitel IV behandelt unter anderem Schutz und Unterstützung von Betroffenen vor weiteren Gewalttaten, Informationen über verfügbare Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen in verständlicher Sprache, allgemeine und spezialisierte Hilfsdienste, Schutzunterkünfte, Telefonberatung, sowie Schutz für Opfer und Zeug*innen.

In Kapitel II Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung  werden Staaten aufgefordert umfassende und koordinierte politische Maßnahmen zu setzen und angemessene finanzielle und personelle Mittel zur Umsetzung dieser zur Verfügung zu stellen, NGOs und Zivilgesellschaft zu fördern, sowie Daten zu sammeln und Forschung zu fördern.

Außerdem beschäftigt sich Kapitel V damit, dass psychische Gewalt, Nachstellung, körperliche und sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung unter Strafe gestellt werden soll. Zudem soll sexuelle Belästigung Sanktionen unterlegt werden.

Des Weiteren wird in Kapitel VII Migration und Asyl behandelt. Kapitel VIII fokussiert sich auf internationale Zusammenarbeit.

Die Überwachung

Mit der Überwachung der Einhaltung der Istanbul Konvention ist GREVIO beauftragt. GREVIO steht für Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (Expert*innengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). GREVIO besteht derzeit aus 15 Expert*innen aus verschiedenen Unterzeichnerstaaten. Die Kommission erstellt und veröffentlicht Berichte, in denen die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen bewertet werden. Sie kann gegebenenfalls auch allgemeine Empfehlungen zu Themen und Begriffen des Übereinkommens abgeben. In Fällen, in denen Maßnahmen erforderlich sind, um ein schwerwiegendes, massives oder andauerndes Muster von unter das Übereinkommen fallenden Gewalttaten zu verhindern, kann GREVIO ein besonderes Untersuchungsverfahren einleiten. Die erste Basisevaluation durch die Kommission begann im Jahr 2016 und dauerte bis ins Jahr 2020 an. Österreich war unter den ersten beiden Ländern, die überprüft wurden. Die Staatenprüfung dauerte von März 2016 bis Jänner 2018. Das Komitee stellte im Anschluss Empfehlungen zur weiteren Umsetzung an Österreich aus.

Türkei tritt als erster und einziger Staat aus

In den letzten Jahren haben sich mehrere Unterzeichnerstaaten kritisch gegenüber der Istanbul Konvention geäußert. Beispielsweise gaben der Justizminister, sowie die Sozialministerin von Polen im Juli 2020 bekannt, dass Polen aus der Istanbul Konvention austreten wolle. Bis dato ist das nicht geschehen.

Diesen Schritt geht jetzt die Türkei. Im März 2021 veröffentlichte die Regierung der Türkei die Entscheidung, dass sie aus der Istanbul Konvention austreten wird. Begründet wird der Austritt seitens der Regierung mit der Behauptung die Istanbul Konvention würde dazu benutzt „Homosexualität zu normalisieren", was „unvereinbar mit den sozialen und familiären Werten der Türkei" sei. Die Entscheidung wird am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bisher ist die Türkei damit das erste und einzige Land, das diesen Schritt geht. Der damalige Ministerpräsident Erdoğan war 2011 unter den ersten, die die Konvention unterzeichneten. Bereits ein Jahr darauf ratifizierte die Türkei die Istanbul Konvention.

Esther Major, Senior Europe Adviser von Amnesty International, sagte dazu: „Anstatt LGBTI Personen anzugreifen und sich aus der Istanbul Konvention zurückzuziehen, sollte die Regierung ihre Bemühungen verdoppeln, um sicherzustellen, dass LGBTI Personen, Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Diese Konvention ist jetzt wichtiger denn je, da COVID-19-Maßnahmen, wie z.B. Lockdowns, zu einem Anstieg der Berichte über Gewalt gegen Frauen und Mädchen führen.“ Im Jahr 2020 wurden in der Türkei mehr als 300 Frauen ermordet. [Notiz: Einwohner*innen Türkei 83,6 Millionen (Stand Dez 2020)]

Die Istanbul Konvention zielt speziell auf den Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt (einschließlich häuslicher Gewalt) ab und enthält international vereinbarte Maßnahmen, die Regierungen, die sie ratifizieren, ergreifen müssen, um dies zu erreichen. Der Rückzug aus der Konvention verletzt die Rechte von Millionen von Frauen und Mädchen im Land, gefährdet ihre Sicherheit und steht im Widerspruch zu jeder angeblichen Verpflichtung der Regierung, die Rechte der Überlebenden von sexuellen Übergriffen und häuslicher Gewalt zu schützen.

Links zu aktuellen englischen News-Beiträgen von amnesty.org:

Aus gegebenem Anlass—als Erinnerung und zum Nachlesen: