© Richard Burton
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Setz Dich ein für Najet Laabidi!

21. März 2020

Gegen die Menschenrechtsanwältin Najet Laabidi läuft derzeit ein Verfahren vor einem Militärgericht. Die Anklagen lauten auf „Beleidigung einer Staatsbeamtin im Dienst“. Sie beziehen sich auf die vorsitzende Richterin in einem Verfahren gegen ehemalige Regierungsbeamt_innen, denen Folter vorgeworfen wurde. In diesem Prozess verteidigte Najet Laabidi die Folteropfer. Sie machte dabei auf eine Reihe von Verstößen aufmerksam und stellte die Neutralität der Militärrichterin in Frage. Am 12. März 2020 soll in dem Prozess gegen sie ein Urteil ergehen. Ihr drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie, Schuldsprüche, die durch ein Militärgericht gegen Najet Laabidi ergehen, sofort und bedingungslos aufzuheben.
  • Bitte unternehmen Sie alle nötigen Schritte, damit Zivilpersonen nicht mehr vor Militärgerichte gestellt werden. So verlangen es auch die tunesische Verfassung und internationale Menschenrechtsstandards.
  • Reformieren Sie bitte das Strafgesetzbuch und andere Gesetzbücher, um das Recht auf freie Meinungsäußerung in Tunesien in vollem Umfang zu schützen.

Sachlage

Am 12. März 2020 könnte ein Militärgericht eine bis zu zweijährige Haftstrafe gegen die Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin Najet Laabidi verhängen, weil ihr „Beleidigung einer Staatsbeamtin im Dienst“ vorgeworfen wird. Das Verfahren basiert auf einer Anzeige aus dem Jahre 2015, die eine Militärrichterin gegen Najet Laabidi erstattete. Die Richterin hatte den Vorsitz bei einem Gerichtsverfahren gegen hochrangige Regierungsbeamt*innen, die wegen Folter während des Ben-Ali-Regimes angeklagt waren. Najet Laabidi war in diesem Fall die Verteidigerin der mutmaßlichen Folteropfer. Sie zeigte in ihrem Plädoyer eine Reihe von Verfahrensfehlern auf, die das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren untergraben hatten. Dazu gehörte, dass die Angeklagten nicht vor Gericht erschienen und dass notwendige ärztliche Untersuchungen nicht angeordnet wurden, die klären sollten, ob und welche bleibenden Einschränkungen die Betroffenen durch die Folter zurückbehielten.

Nach dem Gerichtsverfahren gab Najet Laabidi vor dem Gebäude des Militärgerichts eine Erklärung ab. Sie sagte, dass die Korruption im Rechtssystem hartnäckig fortbestehe und warf der Militärrichterin vor, parteiisch zu sein. Die Erklärung wurde aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht. Najet Laabidi erfuhr später, dass die Militärrichterin zwei Beschwerden gegen sie eingereicht hatte: eine bei einem Militärgericht, da die Anwältin ihr Plädoyer vor einem Militärgericht gehalten hatte, und eine bei einem Zivilgericht. In den Beschwerden wurde ihr vorgeworfen, Staatsbeamt*innen Straftaten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu bezichtigen, für die sie keine Beweise habe.

Najet Laabidi wurde in diesem Zusammenhang bereits von einem Zivilgericht zu sechs Monaten Haft verurteilt und wartet derzeit auf das Urteil des Militärgerichts, das am 12. März 2020 ergehen soll.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Najet Laabidi ist Verteidigerin in mehreren Folterprozessen in Tunesien, darunter auch in dem Verfahren „Barakat Al-Sahel“. Darin geht es um die Folter von 244 Soldat_innen, denen vorgeworfen wird, 1991 einen Putschversuch gegen den ehemaligen Präsidenten Ben Ali geplant zu haben. Die Soldat*innen erstatteten 2011 Anzeige gegen den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, den ehemaligen Innenminister, die ehemalige Leitung der nationalen Sicherheit und ehemalige hochrangige Angehörige der Staatssicherheit. Sie werfen ihnen vor, ihre Macht missbraucht und Menschen so schwer gefoltert zu haben, dass sie starben oder bleibende Einschränkungen davontrugen.

Najet Laabidi wurde zunächst vom erstinstanzlichen Gericht in Tunis zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie einer Staatsbeamtin Straftaten vorgeworfen habe, für die sie keine Beweise habe (Paragraf 128 des tunesischen Strafgesetzbuches). Ein Video dieser Erklärung wurde auf YouTube hochgeladen und auch zahlreich auf Facebook geteilt. Najet Laabidi erfuhr von ihrem Urteil erst am 24. April 2017. Sie legte sofort Rechtsmittel dagegen ein. Am 10. Mai 2017 wurde das Urteil in ihrer Abwesenheit bestätigt.

Der Fall von Najet Laabidi ist nur ein Beispiel für die zunehmende Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Tunesien. Amnesty International hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen Menschen nur deshalb strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie Meinungen geäußert hatten, die als kritisch gegenüber Behörden angesehen wurden. Die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die sich gegenüber Regierungsorganisationen kritisch äußern, ist nicht vereinbar mit Tunesiens Verpflichtung, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu achten. Dieses Recht ist in Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und in Tunesiens Verfassung festgeschrieben. Mehrere Paragrafen im Strafgesetzbuch, im Telekommunikationsgesetz, im Pressegesetz, im Militärjustizgesetz und im Antiterrorgesetz gestatten in Tunesien die strafrechtliche Verfolgung bei der Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Ähnlich ist der Fall des Abgeordneten und Bloggers Yassine Ayari. Er wurde im März 2018 von einem Militärgericht in Abwesenheit zu 16 Tagen Haft verurteilt. Er hatte am 27. Februar 2017 einen Post auf Facebook geteilt, in dem er sich über die Ernennung eines ranghohen Militärkommandanten lustig machte.

Seit 2011 wurden mindestens zehn Zivilpersonen in Verbindung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung vor Militärgerichte gestellt. Meistens hatten die Angeklagten das Militär oder Staatsbeamt*innen kritisiert. Im September 2016 wurde der Journalist Jamel Arfaoui von der Militärstaatsanwaltschaft angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Artikel auf einer Nachrichten-Website, den Ruf des Militärs untergraben zu haben.

 

Update: Diese Urgent Action ist abgelaufen. Vielen Dank für deinen Einsatz!