© Richard Burton
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Polen: Aktivist*innen droht Gefängnis

12. Juni 2020

Update 25.7.2020:

Diese Urgent Action ist beendet. Vielen Dank für deine Unterstützung!

 

* Der Inhalt dieser UA entspricht den Wünschen der beiden Aktivist*innen hinsichtlich der Wahrung ihrer Anonymität und ihrem Recht auf Privatsphäre.

 

Am 10. Juni wurden zwei polnische Aktivist*innen des "Diebstahls und Einbruchdiebstahls" angeklagt. Ursache war eine Plakatkampagne, mit der sie die Regierung beschuldigten, die Covid-19-Statistiken zu fälschen. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft. Die Anklagen entbehren jeder Grundlage und scheinen darauf abzuzielen, sie zu dafür zu bestrafen, die Behörden offen kritisiert zu haben.

Amnesty forderte:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die Ermittlungen gegen die beiden Aktivist*innen wegen "Diebstahl und Einbruchdiebstahl" umgehend eingestellt und die Anklagen fallengelassen werden.

Sachlage

Die beiden Aktivist*innen wurden im Kontext von Ermittlungen inhaftiert, die das Ersetzen von Buswerbung durch andere Plakate am 29. und 30. Mai betreffen. Auf den Plakaten wird die Annahme geäußert, dass die Regierung die Statistiken zu Covid-19 gefälscht hat und sie stellen den Gesundheitsminister, Łukasz Szumowski, als Malteserritter mit einem Schild mit der Aufschrift "Evangelium des Heiligen Lukas" dar. Das Plakat listet weitere Vorwürfe gegen ihn auf.

Bei der einen Aktivistin handelt es sich um eine Menschenrechtsverteidigerin, die für ihre klaren Worte bekannt ist. Sie wurde in der Nacht des 8. Juni nach einer Hausdurchsuchung festgenommen und 41 Stunden festgehalten, ohne dass sie Kontakt zu ihrem Rechtsbeistand aufnehmen konnte. Dann ließ man sie frei. Ihr Laptop, ihre Telefone und ein Tablet wurden beschlagnahmt. Der zweite Aktivist wurde am 9. Juni inhaftiert und 20 Stunden später, am 10. Juni, wieder freigelassen. Sie wurden auf Grundlage von §279.1 des Strafgesetzbuchs wegen "Diebstahl und Einbruchdiesbstahl" angeklagt. Auf diese Vergehen stehen ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Vertragsstaat Polen ist, schützt die Herstellung und Verteilung solcher Plakate, auch wenn darauf die Behörden kritisiert werden. Die Behörden behaupten, dass ein Schaden in Höhe von etwa 100 Euro (450 Złoty) an fremdem Eigentum entstanden sei, da die Plakate andere Werbeplakate verdeckten. Doch die Polizei erhebt die Vorwürfe "Diebstahl und Einbruchdiebstahl". Es ist nicht klar, warum diese Vorwürfe erhoben werden, da die Aktivist*innen nichts getan haben, was einen Diebstahl oder Einbruchdiebstahls darstellen würde. Amnesty International befürchtet, dass diese Anklagen grundlos erhoben wurden und die Aktivist*innen dafür bestrafen sollen, dass sie Kritik an den Behörden geäußert haben. Dieses Verhalten steht in einer Linie mit der seit 2017 anhaltenden Schikane von Protestierenden und Aktivist*innen in Polen.

Hintergrundinfo

Am 8. Juni um 20.30 Uhr wurde das Haus der bekannten Aktivistin Anna* in Warschau von der Polizei durchsucht. Während der Durchsuchung waren die Eltern und ihre Teenager-Tochter im Haus. Ihr Laptop, ihre Telefone und ein Tablet wurden beschlagnahmt. Gegen Mitternacht wurde sie in Handschellen zur Polizeiwache gebracht, wo sie 41 Stunden lang bleiben musste. Die Polizei befragte sie erst am 10. Juni und verweigerte ihr den Zugang zu ihrem Rechtsbeistand. Ihr Rechtsbeistand betrachtet das Vorgehen gegen sie als eine Form der Schikane. Hier finden Sie eine englischsprachige Erklärung zu ihrer Festnahme: https://www.amnesty.org/en/documents/eur37/2498/2020/en/.

Anna* ist Amnesty International als eine entschiedene Menschenrechtsverteidigerin bekannt, die seit 2016 in Polen an Protesten teilnimmt. Sie setzt sich für Frauenrechte ein und hat ein Netzwerk für die juristische Beratung von Protestierenden in Polen mitaufgebaut.

Die Polizei rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass sie die Aktivistin inhaftiert habe, um sicherzustellen, dass sie kein Beweismaterial zerstöre, das die Ermittlungen zu dem Austausch der Buswerbung durch andere Plakate betrifft. Die Werbung wurde am 29. und 30. Mai ausgetauscht. Dass die Polizei erst zehn Tage später etwas unternahm, spricht gegen das Argument der Beweissicherung.

Am 9. Juni wurde im Zusammenhang mit der Plakataktion ein weiterer Aktivist* festgenommen und inhaftiert. Er wurde nach 20 Stunden in Polizeigewahrsam wieder freigelassen. Nähere Informationen auf Englisch siehe hier: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/06/poland-activists-at-risk….

Das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt das Recht jeder Person, sich Informationen und Gedankengut aller Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Dazu gehört auch, öffentliche Angelegenheiten zu kommentieren, die Menschenrechte zu diskutieren und die Behörden kritisieren zu können.
Das Vorgehen der polnischen Behörden könnte eine abschreckende Wirkung auf die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Polen haben und weitere Barrieren für die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger*innen im Land errichten. Beide Aktivist*innen erwägen derzeit eine Beschwerde wegen rechtswidriger Inhaftierung.