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Haftstrafe für Svetlana Prokopyeva abgewendet

20. Juli 2020

Update JuLi 2020:

Die Haftstrafe gegen die Journalistin wurde abgewendet!

HIer die konkreten informationen

 

Die Journalistin Svetlana Prokopyeva wurde wegen eines Radiobeitrags angeklagt, „Terrorismus zu rechtfertigen“. Sie hatte am 8. November 2018 im Lokalradio von Pskov nach einem Selbstmordattentat die Regierung kritisiert und ihre Ansichten dazu geäußert, warum sich die Jugend in Russland radikalisiert. Bei einem Schuldspruch drohten ihr bis zu sieben Jahre Haft.

Sachlage:

Die Journalistin Svetlana Prokopyeva kommentierte in einem Radiosender in Pskov ein kurz zuvor von einem jungen Mann im Büro des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB in Arkhangelsk begangenes Selbstmordattentat.
Svetlana Prokopyeva erörterte dabei die Gründe für die Radikalisierung der Jugend und äußerste die Ansicht, dass es mit dem harten Vorgehen der russischen Behörden gegen kritische Stimmen und Proteste zu tun habe. Sie rief weder zu Gewalt auf, noch hieß sie diese gut. Sie drängte vielmehr darauf, dass die Behörden die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit respektieren. Die strafrechtliche Verfolgung entbehrt daher jeder Grundlage. Dennoch ließ die Staatsanwaltschaft in der Region Pskov die Anklageschrift gegen sie am 16. März zu und ihr Verfahren wird bald beginnen.
Niemand sollte wegen der friedlichen Äußerung der eigenen Ansichten oder Kritik an den Behörden strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafverfahren gegen Svetlana Prokopyeva stellt einen klaren Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar.

 

Hintergrundinfo:

Svetlana Prokopyeva arbeitet bei Radio Liberty und kooperiert auch mit weiteren Medienanstalten, darunter der Radiosender Echo Moskau (Ekho Moskvy) in Pskov. Am 8. November 2018 sprach sie bei Echo Moskau über das Selbstmordattentat des 17-jährigen Mikhail Zhlobitsky in Arkhangelsk in der Woche zuvor. Er hatte eine Bombe im regionalen Hauptquartier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB gezündet. Dabei kam er selbst ums Leben und drei Beamt*innen wurden verletzt. In ihrem Kommentar äußerte Svetlana Prokopyeva die Ansicht, dass die Tat von Mikhail Zhlobitsky eine Reaktion auf die Einschränkungen friedlicher Proteste durch die Behörden sei. Diese Reglementierung verhindere politischen Pluralismus und zerstöre die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit. Ihr Kommentar wurde auch vom lokalen Online-Nachrichtensender Pskov News Feed veröffentlicht.


Am 5. Februar 2019 leiteten die Behörden strafrechtliche Ermittlungen ein und durchsuchten am folgenden Tag die Wohnung von Svetlana Prokopyeva. Ihre Computer, Telefone und anderen digitalen Geräte wurden beschlagnahmt. Mehrere Monate danach sperrten die Behörden ihr Bankkonto. Bis jetzt kann Svetlana Prokopyeva kein Konto auf ihren Namen eröffnen und darf die Stadt, in der sie lebt, nicht verlassen. Nach Artikel 205.2 §2 des Strafgesetzbuchs drohen ihr bei einem Schuldspruch bis zu sieben Jahre Haft oder eine hohe Geldstrafe.


Im Dezember 2019 lehnte die Staatsanwaltschaft der Stadt Pskov die Anklageschrift gegen Svetlana Prokopyeva ab und sandte den Fall zur Prüfung an die Ermittlungsbehörde. Nichtsdestotrotz nahm die Staatsanwaltschaft der Region Pskov den Fall im März 2020 an und leitete ihn an das zuständige Gericht weiter.


Die russischen Behörden haben eine lange Geschichte der Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit bei Printmedien, Radiosendern und Online-Medien durch das Straf- und Verwaltungsrecht. Sie setzen dabei Anklagen wie „LGBT-Propaganda“, „Bewerben der Abspaltung“  und „Verletzung religiöser Gefühle“ zur Strafverfolgung ein. Unabhängige Journalist*innen sehen sich auch unter anderen konstruierten Vorwürfen, wie Finanzierung von Terrorismus und Drogenhandel, strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

Diese Urgent Action gilt als abgeschlossen