Frauenrechtsverteidigerinnen vor Gericht!
18. März 2019Am 13. März wurden die elf Feministinnen, die seit Mai 2018 ohne Anklage inhaftiert sind, vor das Strafgericht in Riad gestellt. Die Frauen sind angeklagt, Verbindungen zu internationalen Organisationen wie Amnesty International aufgenommen zu haben. Einigen der Frauen wird darüberhinaus vorgeworfen, sich für die Rechte von Frauen einzusetzen und das Ende der männlichen Vormundschaft zu fordern. Amnesty International fordert die saudischen Behörden auf, die Anklagen fallenzulassen und die Frauenrechtlerinnen und andere Personen, die ohne Anklage inhaftiert sind, umgehend und bedingungslos freizulassen.
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie die Anklagen gegen alle elf Aktivistinnen fallen und lassen Sie sie umgehend und bedingungslos frei, da sie gewaltlose politische Gefangene sind, die sich nur in Haft befinden, weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausgeübt haben.
- Sorgen Sie bitte auch dafür, dass alle Inhaftierten Zugang zu ihren Rechtsbeiständen erhalten und gestatten Sie unabhängigen Beobachter*innen den Zugang zu den Gefängnissen, um die Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen, einschließlich sexualisierter Gewalt, untersuchen zu können.
Sachlage
Loujain al-Hathloul, Iman al-Nafja, Aziza al-Yousef, Amal al-Harbi, Dr. Ruqayyah al-Mharib, Nouf Abdulaziz, Maya’a al-Zahrani, Shadan al-Anezi, Dr. Abir Namankni, Dr. Hatoon al-Fassi und eine weitere Frau gehören zu einer Gruppe von saudischen Aktivistinnen, die seit Mai 2018 im Zuge einer Verhaftungswelle festgenommen wurden. Viele der angeklagten Aktivistinnen haben sich für die Aufhebung des in Saudi-Arabien geltenden Fahrverbots für Frauen eingesetzt. Am 13. März 2019 wurden mehrere von ihnen angeklagt, Kontakt zu internationalen Organisationen wie Amnesty International sowie zu ausländischen Medien und anderen Aktivist*innen aufgenommen zu haben.
Bis zu dieser ersten Anhörung am 13. März befanden sich die Frauen ohne Anklage in Haft. In den ersten drei Monaten waren sie ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, ohne Zugang zu ihren Familien oder Rechtsbeiständen. Mehrere Frauen wurden gefoltert, sexualisierter Gewalt ausgesetzt und in anderer Weise misshandelt.
Hintergrundinformation
Seit Mai 2018 wurden in Saudi-Arabien mindestens 15 Aktivist*innen, darunter mehrere Menschenrechtsverteidiger*innen ohne Anklage inhaftiert. Am 19. Mai 2018 meldete die saudische Presseagentur, dass mehrere Personen wegen ihres „verdächtigen Kontakts zu ausländischen Einrichtungen“, der „Rekrutierung von Personen in sensiblen Regierungspositionen“ und „finanzieller Unterstützung feindlicher Einrichtungen im Ausland mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität des Königreichs zu untergraben und die Sozialstruktur es Landes durcheinanderzubringen“ festgenommen worden seien. Unter ihnen befanden sich die bekannten Feministinnen Loujain al-Hathloul, Iman al-Nafja und Aziza al-Yousef, die in staatsnahen Medien beschuldigt wurden, gegen das Königliche Dekret 44/A, ein Folgedekret des Antiterrorgesetzes von 2014, verstoßen zu haben. Sie hätten eine „Zelle“ gegründet und seien durch ihren „Kontakt zu ausländischen Einrichtungen mit dem Ziel, der Untergrabung der Stabilität Saudi-Arabiens und seiner Sozialstruktur“ eine Gefahr für die Staatssicherheit. Das Königliche Dekret 44/A ist in der Vergangenheit bereits gegen Menschenrechtsverteidiger*innen eingesetzt worden. In einem früheren Fall forderte die Staatsanwaltschaft die mögliche Höchststrafe von bis zu 20 Jahren Gefängnis gemäß dieses Dekrets wegen „Verbindung mit religiösen und intellektuellen Extremistengruppen oder Gruppen, die national, regional oder international als terroristische Organisationen eingestuft sind“.
Im Juli 2018 wurden zwei bekannte Menschenrechtsverteidigerinnen – Samar Badawi und Nassima al-Sada – ebenfalls willkürlich festgenommen. Im Juni 2018 inhaftierten die Behörden die Feministinnen Nouf Abdulaziz und Maya’a al-Zahrani, sowie Aktivisten, die schon zuvor wegen ihrer Menschenrechtsaktivitäten strafverfolgt worden waren, wie Mohammed al-Bajadi und Khalid al-Omeir. Die bekannte Feministin und Akademikerin Hatoon a-Fassi wurde Berichten zufolge ein paar Tage nach der Aufhebung des Fahrverbots im Juni 2018 ebenfalls inhaftiert. Im November 2018 tauchten Berichte darüber auf, dass mehrere Aktivist*innen, darunter mehrere der seit Mai 2018 willkürlich inhaftierten Frauen, in den ersten drei Monaten ihrer Haft gefoltert, sexualisierter Gewalt ausgesetzt und in anderer Weise misshandelt wurden. Siehe dazu https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/saudi-arabien-menschenrechtlerinnen-und-menschenrechtler-sind-haft-folter und https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/saudi-arabien-berichte-ueber-folter-inhaftierter.
Die Verhaftungswelle vom Mai 2018 ist bezeichnend für ein anhaltendes scharfes Vorgehen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen in Saudi-Arabien und die andauernde Einschränkung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Seit Anfang 2018 sind mehrere Menschenrechtler*innen vor das Sonderstrafgericht SCC gestellt und gemäß des Antiterrorgesetzes, den folgenden Dekreten und dem Gesetz gegen Internetkriminalität zu langen Haftstrafen sowie Reiseverboten und Verboten ihrer Aktivitäten in den Sozialen Medien verurteilt worden (siehe dazu auch eine englischsprachige Pressemitteilung: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/01/saudi-arabia-first-human-rights-defenders-sentenced-under-leadership-of-reformer-crown-prince-mohammad-bin-salman/).
Am 14. März 2019 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat aufgrund der Ergebnisse der Regelmäßigen Universellen Überprüfung von Saudi-Arabien die Einrichtung einer Stelle, um die Menschenrechtslage im Land zu untersuchen. Trotz Reformversprechen während des Zusammentreffens in Genf, sind Frauenrechtlerinnen weiterhin inhaftiert. Siehe dazu https://www.amnesty.org/en/documents/mde23/0035/2019/en/
Urgent Action bis 30.04.2019