© Zhang Zhan / Third Party
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Bürgerjournalistin wird in Haft gefoltert

2. Jänner 2021

Zhang Zhan verschwand am 15. Mai in Wuhan. Später wurde bekannt, dass sie bei der Polizei in Shanghai inhaftiert ist. Sie hatte seit Februar 2020 im Zusammenhang mit Covid-19 aus Wuhan berichtet und wurde deshalb angeklagt, "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben". Als sie im Gefängnis des Neuen Bezirks Pudong einen Hungerstreik begann, soll Zhang Zhan von Beamt*innen zwangsernährt worden sein. Sie muss Fußfesseln tragen und ihre Hände sind seit mehr als drei Monaten pausenlos gefesselt. Es besteht große Sorge um ihre Gesundheit und ihre körperliche und psychische Unversehrtheit. Ihr drohen zudem weitere Folter und andere Misshandlung.

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Die ehemalige Anwältin Zhang Zhan ist eine Bürgerjournalistin und äußert sich zu politischen und menschenrechtlichen Belangen in China. Im Februar 2020 reiste Zhang Zhan nach Wuhan und berichtete auf Online-Plattformen wie WeChat, Twitter und YouTube über die Inhaftierung unabhängiger Reporter*innen und die Schikane von Familienangehörigen der Betroffenen. Zhang Zhan (张展) ist von der Polizei in Shanghai inhaftiert worden und wird zurzeit im Gefängnis des neues Bezirks Pudong festgehalten. Sie ist willkürlich inhaftiert, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hat. Diese Recht ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert.

Am 15. September wurde sie angeklagt, "Streit angefangen und Ärger provoziert" zu haben (寻衅滋事罪). Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Ihr droht diese Haftstrafe nur aufgrund ihrer Berichterstattung über einen Sachverhalt von öffentlichem Interesse.

Zhang Zhan trat in den Hungerstreik, um gegen ihre Inhaftierung zu protestieren und ihre Unschuld zu betonen. Obwohl sie die Absicht hatte, den Hungerstreik fortzusetzen, sollen Gefängnisbeamt*innen ihr gegen ihren Willen Nahrung verabreicht haben. Sie muss darüberhinaus Fußfesseln tragen und ihre Hände sind seit über drei Monaten Tag und Nacht gefesselt. Diese Maßnahmen verstoßen gegen das absolute Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und stellen eine Verletzung der Verpflichtungen Chinas unter internationalen Menschenrechtsnormen dar. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Gesundheitszustand von Zhang Zhan geben Anlass zu großer Sorge. Ihr Zustand hat sich seit September sehr verschlechtert.

Es liegen zahlreiche Berichte darüber vor, dass unabhängige Journalist_innen und Aktivist_innen von den Behörden drangsaliert wurden, weil sie in den Sozialen Medien Informationen über Covid-19 gepostet hatten. Hierzu zählt auch der Rechtsanwalt und Bürgerjournalist Chen Qiushi, der über behördliche Schikane berichtete, nachdem er Aufnahmen aus Krankenhäusern in Wuhan ins Internet gestellt hatte. Ebenso Fang Bin aus Wuhan, der kurzzeitig von den Behörden festgehalten wurde, nachdem er ein Video geteilt hatte, in dem Personen zu sehen sind, die mutmaßlich an Covid-19 gestorben sind.

Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie in China sind zahlreiche Artikel über das Coronavirus zensiert worden, darunter auch Beiträge, die in Maintream-Medien wie z. B. einem Ableger der Zeitung Beijing Youth Daily und dem Magazin Caijing veröffentlicht wurden. Bestimmte Social-Media-Beiträge, politisch sensible Hashtags sowie Forderungen nach Meinungsfreiheit werden routinemäßig gelöscht bzw. zensiert.

Die Straftat "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben" (寻衅滋事罪) unter Paragraf 293 des chinesischen Strafrechts ist ein weit gefasster und vage formulierter Straftatbestand, der häufig eingesetzt wird, um gegen Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vorzugehen. Diese Straftat fand ursprünglich nur Anwendung bei Störungen der öffentlichen Ordnung auf Plätzen, seit 2013 fallen darunter aber auch digitale Räume. Bei einem Schuldspruch drohen den Verurteilten bis zu fünf Jahre Haft.

Urgent Action läuft bis 15. Feb. 2021