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RUSSLAND: RECHTSMITTEL VON UKRAINER ABGELEHNT

7. März 2023

Am 7. Februar hat der Oberste Gerichtshof von Burjatien die von Oleksandr (Aleksandr) Marchenko gegen seine Verurteilung wegen "Diskreditierung der russischen Streitkräfte" eingelegten Rechtsmittel abgelehnt. Zuvor war der inhaftierte Ukrainer wegen dieses Vorwurfs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er wird auch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

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Am 7. Februar bestätigte der Oberste Gerichtshof von Burjatien das gegen Oleksandr Marchenko gefällte Urteil des Bezirksgerichts von Ulan-Ude Oktyabrsky, das ihn wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 20.3.3 (1) des Gesetzbuchs für Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Oleksandr Marchenko selbst streitet alle Vorwürfe der "Diskreditierung der russischen Streitkräfte" ab.

Oleksandr Marchenko verbüßt seit November 2020 eine zehnjährige Haftstrafe wegen Spionage in verschiedenen Strafkolonien in Russland. Dort ist er ständiger Verfolgung und Schikane durch die Behörden ausgesetzt. So wurde er unter fadenscheinigen Anschuldigungen für sechs Monate in einer Arrestzelle festgehalten, nachdem er zum ersten Mal Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt hatte. Der Kontakt zu seiner Lebensgefährtin ist ihm noch immer untersagt. Am 17. Februar wurde er in die Strafkolonie FKU IK-2 nach Ulan-Ude, Hauptstadt von Burjatien, verlegt.

Die Behörden der Strafkolonie FKU IK-8, in der Oleksandr Marchenko bis zu seiner Verlegung in die Strafkolonie FKU IK-2 am 17. Februar festgehalten wurde, haben ihn wiederholt willkürlich und aus fadenscheinigen Gründen Disziplinarmaßnahmen unterzogen. So wurde er beispielsweise am 31. August 2022 für sechs Monate in eine Arrestzelle gesteckt, weil ihm vorgeworfen wurde, dass er sich geweigert hatte bei der Reinigung des Gebäudes mitzuhelfen. Nachdem er gegen das gegen ihn laufende Verwaltungsverfahren Rechtsmittel eingelegt hatte, hielten die Behörden ihn für weitere sechs Monate aus fadenscheinigen Gründen in einer Arrestzelle fest. Darüber hinaus haben ihm auch die Behörden der Strafkolonie IK-8 den Kontakt zu seiner Lebensgefährtin verweigert. Außerdem wurde Oleksandr Marchenko nach Angaben seiner Familie der Zugang zu der von ihm dringend benötigten medizinischen Versorgung verwehrt, einschließlich täglich benötigter Medikamenten, monatlicher Bluttests und Untersuchungen zur Überwachung seiner Schilddrüsenerkrankung, die alle drei Monate vorgenommen werden müssten. Die von ihm dringend benötigten Medikamente müssen von seiner Familie auf eigene Kosten bereitgestellt werden. Die Verweigerung medizinischer Versorgung kann eine Form von Folter bzw. anderer Misshandlung darstellen. Die Umstände von Oleksandr Marchenkos Fall und die Art und Weise, wie er in der Strafkolonie FKU IK-8 behandelt wurde, geben Grund zu der Annahme, dass es sich um ein fingiertes Verwaltungsverfahren gegen ihn handelt und dass er wegen seiner Staatsangehörigkeit verfolgt wird.

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Bitte unterschreiben bis 2. Mai 2023.